Westfälisches Berufskolleg

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Heilpädagogik - Sozialpädagogik - Heilerziehungspflege - Motopädie

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Fachschule für Motopädie

Die Fachschule für Motopädie bildet zum/zur staatlich geprüften Motopäden/Motopädin aus. MotopädInnen sind Fachkräfte, die über das Medium Bewegung - je nach Arbeitsfeld - pädagogisch oder therapeutisch tätig sind.

Motopädagogische Aufgaben: Sie zielen auf die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen ab, die in ihren Wahrnehmungs- und Bewegungsleistungen und, als folge davon, in ihrem sozial-emotionalen Verhalten altersbezogene Entwicklungsrückstände aufweisen, oder die aus anderen Gründen einer speziellen Förderung bedürfen.

Mototherapeutische Behandlung: Sie zielt darauf ab, Störungen in der Wahrnehmung und/oder Bewegung und deren Auswirkungen auf das Verhalten und Erleben bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu heilen oder zu mildern.

Aufnahmevoraussetzungen:

Abschluß als staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin oder staatlich geprüfter Gymnastiklehrer

oder

Hochschulabschluß als Sportlehrerin oder Sportlehrer

oder

abgeschlossene sozialpädagogische Ausbildung als ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn oder Heilpädagoge/Heilpädagogin und Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufspraxis sowie einer sportlichen, rhythmischen oder tänzerischen Qualifikation in Form eines

Sportübungsleiterschein

eine Zusatzqualifikation "Motopädagogik"

eine Rhythmikqualifikation oder

einer anderen Qualifikation, wenn sie mit Inhalt und Umfang nachgewiesen wird.

Dauer und Organisation der Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt in Teilzeitform und dauert zwei Jahre. Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Tagen (im Wechsel donnerstags von 16.30-20.30 Uhr und freitags von 8.00-16.30 Uhr und samstags von 8.00-13.00 Uhr) sowie in zwei einzelnen Blockwochen pro Schuljahr statt.

Unterrichtsfächer:

Deutsch

Politik

Motopädie (Sensomotorik, Rhythmik, Psychomotorik, Entspannungstechniken, Soziomotorik)

Motodiagnostik

Didaktik/Methodik der Motopädie

Motopathologie

Psychologie

Sonderpädagogik

Angeleitete motopädische Praxis

Wahlbereich

Im Wahlbereich besteht die Möglichkeit zum ergänzenden und vertiefenden Unterricht der Fächer des allgemeinen Bereichs. 

Motopädische Praxis: Im Rahmen der angeleiteten motopädischen Praxis (AMP) erfolgt in Kleingruppen eine Dokumentation und Supervision von motopädischen Förderprozessen. Während der zweijährigen Ausbildung müssen mindestens 240 Stunden motopädische Praxis in einem pädagogischen bzw. therapeutischen Arbeitsfeld abgeleistet werden.

Prüfung: Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus:

zwei schriftlichen Klausurarbeiten
einer mündlichen Prüfung

Bewerbungsunterlagen:

Es sind beizufügen:

  1. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Ausbildung als staatlich geprüfte/r GymnastiklehrerIn oder des Zeugnisses über den Hochschulabschluss als SportlehrerIn oder des Originalzeugnisses über die Ausbildung als ErziehrIn, HeilerziehungspflegerIn oder Heilpädagoge/Heilpädagogin und der Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis sowie einer sportlichen, rhythmischen oder tänzerischen Qualifikation.
  2. der Nachweis einer Praxis- bzw. Arbeitsstelle, an der eine motopädische Förderung Einzelner oder von Gruppen (3 Stunden wöchentlich) durchgeführt werden kann.
  3. ein handgeschriebener Lebenslauf
  4. zwei Lichtbilder
  5. ein Gesundheitszeugnis
 

Kosten der Ausbildung: Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Im Einzelfall kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nach den Bestimmungen des SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) gegeben sein.

Unterkunft und Verpflegung: Es ist möglich, in dem der Schule angeschlossenen Wohnheim zu übernachten und sich dort selbst zu verpflegen.

Anfragen und Bewerbungen sind zu richten:

Westf. Berufskolleg - Fachschulen Hamm

59071 Hamm

Heithofer Allee 64

Tel.: 0 23 81/ 8 93 - 4 41 / Fax: 0 23 81 / 8 93 - 4 42

e-mail: BerufskollegHamm@aol.com

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