Vordringliches Ziel der Reise war es, den inhaftierten Politiker Ibrahim Aksoy und die ebenfalls inhaftierten ehemaligen DEP-Abgeordneten Hatip Dicle, Orhan Dogan und Leyla Zana zu besuchen.
Bereits vor Antritt der Reise war uns mitgeteilt worden, daß unsere Anträge auf Erteilung einer Besuchserlaubnis abgelehnt worden seien. Dr. Schnoor hatte zusätzlich in einem persönlichen Brief um eine Besuchs- erlaubnis gebeten. Dieser Brief ist nicht beantwortet worden. In Ankara erfuhren wir, daß die Regierung Erbakan/Ciller inzwischen für sämtliche Ausländer das Verbot ausgesprochen hatte, politische Gefangene in der Türkei zu besuchen.
Am Sonnabend, dem 19.04., haben wir den Generalsekretär der DBP (Demokratie und Friedenspartei), Yavuz Kocoglu, weitere Mitglieder der DBP und den Rechtsanwalt von Ibrahim Aksoy nach Haymana begleitet, um dennoch zu versuchen, Ibrahim Aksoy dort im Gefängnis zu besuchen. Es war Bayram (Feiertag), Freunde und Verwandte der Gefangenen gingen zu diesen in das Gefängnis. Als wir an Hand unserer deutschen Pässe erkannt waren, wurde uns der Zutritt verweigert. Mustafa Aydin, unser Dolmetscher, der als deutscher Staatsbürger ebenfalls einen deutschen Pass vorlegte, wurde hingegen zugelassen.
Wir vier von der deutschen Delegation blickten durch das Eingangsgitter in den Eingangsbereich des Gefängnisses. Für einen kurzen Augenblick erschien Ibrahim Aksoy in einer Tür, er winkte uns zu. Von Yavuz Koc- oglu und seinen Kollegen von der DBP erfuhren wir, daß die Verhältnisse in diesem alten, kleinen, mit etwa fünfzig Gefangenen belegten Gefängnis besser seien als in den großen Staatsgefängnissen in Ankara, Istanbul oder Diyarbakir. In Haymana seien die aus der Sicht der Regierung leichteren Fälle inhaftiert. Ibrahim Aksoy sei zusammen mit drei anderen politischen Gefangenen aber getrennt von den übrigen Gefangenen untergebracht. Es gehe ihm den Umständen entsprechend; körperlich mißhandelt werde er nicht.
Dennoch muß dieses festgehalten werden:
Ibrahim Aksoy ist einer der Gewissensgefangenen, der nur deshalb bestraft worden ist, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. Ibrahim Aksoy hat 1995 in einem Gespräch mit Dr. Schnoor erklärt, er werde in die Türkei zurückkehren und in Deutschland nicht um Asyl nachsuchen, obwohl er wisse, daß man ihn einkerkern werde. Die Türkei sei seine Heimat, diese wolle er nicht als politischer Flüchtling verlassen.
Diese Haltung sollte Respekt und Anerkennung durch die türkische Regierung verdienen, nicht aber Verurteilung und Strafe.
2. Gespräche mit unabhängigen Stellen, die Achtung der Menschenrechte und die Lage der Kurden in der Türkei.
2.1. Gespräch mit dem Verein für Menschenrechte (Insan Haklari Dernegi - IHD-, Human Rights Association)
Der Generalsekretär der IHD, der Rechtsanwalt Kamil Atesogullari, der von zwei Kollegen begleitet war, trug vor, daß die Folter ständige Praxis von Polizei und Gefängnisbeamten sei. Diese Information war für uns nicht neu.
Neu und ungeheuerlich war jedoch seine zusätzliche Aussage, daß es sich dabei nicht etwa um Übergriffe einzelner Beamter handele und daß es die Folter nicht etwa deshalb gebe, weil die Regierung außerstande sei, sich gegenüber den Beamten durchzusetzen. Die Folter werde vielmehr von der Regierung gewünscht. Sie gehöre zum System türkischer Sicherheitsorgane.
Die Folterer würden deshalb auch nicht bestraft. Bestraft würden die gefolterten Menschen. Gelegentlich würden Folterer auch mit neuer Identität ins Ausland geschafft.
Auf unsere Frage nach dem Foltern von Kindern, so wie dieses in der Angelegenheit Manisa bekannt geworden war, erklärte unser Gesprächspartner, daß Manisa kein Einzelfall sei.
Das Gespräch wandte sich dann der Frage zu, ob abgeschobene Asylbewerber bei ihrer Einreise mit menschenrechtswidriger Behandlung rechnen müßten. Dazu sagte Kamil Atesogullari, es werde nicht jeder Rückkehrer gefoltert. Aber folgende Personen müßten immer mit der Möglichkeit der Folter rechnen: Kurden, erkannte Aleviten, erkannte Angehörige linker Parteien und linker Gruppen.
Angesprochen auf eine frühere Absprache deutscher Innenminister mit dem früheren türkischen Botschafter erklärte Kamil Atesogullari: Man könne abgeschobene Asylbewerber auch nicht dadurch vor menschenrechtswidriger Behandlung schützen, in dem vor einer Abschiebung bei offiziellen türkischen Stellen nachgefragt werde, ob in der Türkei gegen einen Asylbewerber Vorwürfe erhoben würden. In Menschenrechtsfragen könne man sich auf Zusagen türkischer Stellen nicht verlassen.
Kamil Atesogullari bejahte die Frage, daß Mitglieder des Menschenrechtsvereins auch persönlich gefährdet seien. Hierzu nannte er Beispiele.
2.2. Gespräch mit Dr. Sahin Ölcer von der Menschen r e c h t sstif- tung. Dr. Ölcer berichtete über die Aufgaben der Stiftung. Es gehe zum einen um die Hilfe für Folteropfer und zum anderen um die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen.
Dr. Ölcer bestätigte im Ergebnis die Aussagen des IHD.
Dr. Ölcer führte aus, daß die Stiftung jährlich etwa 900 Folteropfer betreue. Er habe den Eindruck, die Folter habe zugenommen. A b e r d i e Opfer hätten oft Angst, sich zu offenbaren.
2.3 Gespräche mit Angehörigen der Gewerkschaft d e s öffentlichen Dienstes (KESK)
Hasan Hayir erklärte in Gegenwart zahlreicher Mitglieder seiner Gewerkschaft, daß auch nach seiner Auffassung die Regierung nichts gegen die Folter unternehme. Die Folter sei geradezu zu einer Kultur von Sicherheitsorganen g e w o r d e n. Eine Möglichkeit, mäßigend auf die Polizei oder Polizeibeamte einzuwirken, gebe es für die Gewerkschaft nicht.
2.4. Äußerungen von Yavuz Kocoglu
Yavuz Kocoglu erzählte, daß er sich w e g e n seiner Reise in die Niederlande vor Gericht verantworten müsse. Außerdem äußerte er in einem anderen Gespräch fast beiläufig, daß er als Gefangener ebenfalls gefoltert worden sei. Man habe ihm mit Eisenstangen das Rückgrat zerschlagen. Diese Äußerung hat uns insbesondere wegen möglicher künftiger Gefährdungen von Yavuz Kocoglu sehr alarmiert.
2.5. Gespräch mit Yilmaz Camlibel, Vorsitzender von KÜRT-KAV (Kurdish Cultural and Research Foundation), Stiftung für kurdische Kultur und Wissenschaft.
Yilmaz Camlibel berichtete u.a., daß die Arbeit der Stiftung behindert werde. Die Stiftung, die nur über geringe finanzielle Mittel verfüge, bemühe sich in Istanbul einen Sprachkursus zum Erlernen der kurdischen Sprache (Kurmanci) durchzuführen. Obwohl nach einer langen Auseinandersetzung mit dem türkischen Bildungsministerium schließlich der türkische Verfassungsgerichtshof die Durchführung genehmigt habe, weigere sich das Bildungsministerium, dieses Urteil des höchsten türkischen Gerichts zu beachten. Die Sprachkurse könnten deshalb nicht durchgeführt werden.
Es gebe ein Beispiel, welches zeige, daß Kräfte in der türkischen Regierung sogar erwägen, die kurdische Sprache und damit die Identität der Kurden zu vernichten. Türkische Zeitungen hätten über einen Vorschlag berichtet, den die Innen- ministerin, Frau Meral Aksener, im Nationalen Sicherheitsrat gemacht habe. Frau Aksener habe den Zeitungsberichten zufolge beantragt, für die kurdischen Kinder Zwangskindergärten einzurichten, in denen sie nur Türkisch sprechen dürften. Ihm sei nicht bekannt, wie der Nationale Sicherheitsrat auf diesen Antrag reagiert habe.
3. Bewertung der Gespräche
Nach den Aussagen unserer Gesprächspartner gehört die Folter, mit Billigung der türkischen Regierung, zum System türkischer Sicherheits- organe. Die türkische Regierung tue nichts, um die von ihr unterschriebene Antifolterkonvention zu beachten.
In Äußerungen unserer Gesprächspartner wurde auch deutlich, daß Angehörige staatlicher Sicherheits- organe aber auch Regierungsmitglieder gegen Verfassung und Gesetz verstoßen, ohne daß dieses geahndet wird. Dafür ist nicht nur die Folterpraxis ein Beleg - die Türkei hat die Antifolterkonvention unterschrieben sondern auch der von Yilmaz Camlibel geschilderte, vor dem türkischen Verfassungsgerichts- hof au s g e t r a g e ne Rechtsstreit über die Durchführung von kurdischen Sprachkursen.
Abgeschobene Asylbewerber, die als Kurden, als Aleviten oder als Angehörige linker Gruppen erkannt wurden, müssen, nach Aussagen unserer Gesprächspartner, bei ihrer Einreise mit der Möglichkeit der Folter rechnen.
Die kurdische Sprache und die kurdische Kultur wird in der Türkei unterdrückt.
Die Aussagen unserer Gesprächspartner stimmen nicht mit den Erklärungen der deutschen Bundesregierung über die Menschrechtslage in der Türkei, insbesondere über die Behandlung abgeschobener Asylbewerber, überein.
Wir haben anderseits keinen Anlaß, die Glaubwürdigkeit unserer Gesprächspartner anzuzweifeln. Bundesregierung und Innenministerkonferenz dürfen deshalb über deren Aussagen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
@AUTOR = Herbert Schnoor, 6.5.1997