Presseerklärung

Wirtschaftsinteressen stehen über Menschenrechten!


Der Bundessicherheitsrat hat die Lieferung einer Anlage zur Herstellung von kleinkalibriger Gewehrmunition an die Türkei genehmigt. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, in dem die türkische Armee Dörfer im Irakisch-Kurdistan massiv bombardiert. Durch diese Bombardierungen kamen mehr als 30 zivile Einwohner, darunter auch Kinder und Frauen, ums Leben, über 20 Menschen wurden verletzt.

Die Türkei will ihre Sturmgewehre von Kaliber 7,62 Millimeter auf 5,56 Millimeter umstellen. Dabei geht es nicht um eine Umstellung nach NATO-Standardisierung, sondern um die hohe Durchschlagskraft, Zielgenauigkeit und Reichweite, die für einen Nahkampf in den Berggebieten Kurdistans geeignet sind.

Dieses Geschäft zwischen dem türkischen Verteidigungsministerium und der Firma Fritz Werner zeigt uns deutlich, wieweit die Bundesregierung ihre neu gefassten Rüstungsexport-Richtlinien ernstnimmt, in denen das Menschenrechtskriterium festgeschrieben wurde.

Dass die Öffentlichkeit erst nach der Vollendung des Geschäftes informiert wird, ist ein Skandal!

KOMKAR hat mit vielen Organisationen mehrere Kampagnen gegen die Lieferung von Leopard-II-Panzern eingeleitet. Die Gründe, die wir nannten, gelten immer noch.

Mit einem Land, in dem Menschenrechte systematisch verletzt werden, in dem Rechte des kurdischen Volkes verleugnet werden, darf die Bundesregierung keine Rüstungsgeschäfte machen.

Statt dessen muss die Bundesregierung Druck auf die Türkei ausüben, damit eine friedlich-demokratische Lösung der Kurdenfrage gefunden wird.

Wir rufen die Bundesregierung auf, auf dieses Geschäft zu verzichten und die Beachtung der Menschenrechte in den Vordergrund zu stellen.

KOMKAR, Köln, 25. August 2000

 

 

Presseerklärung

"Kritische Beziehungen" der Bundesrepublik mit der islamischen Republik Iran gewinnen durch den Besuch des Präsidenten Chatami eine neue Dimension.


 

"Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik" versprach vor fast zwei Jahren die rot-grüne Koalition. Doch die neuen Beziehungen der Regierung zum Iran stehen im Widerspruch zu dieser Position. Denn wenn Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland wichtiger sind als Menschenrechte, so dient dies gewiss nicht dem Frieden.

Ist es legitim, zu einem Staat Wirtschaftsbeziehungen aufzunehmen, der das Mittelalter ins zwanzigste Jahrhundert geholt hat und grundlegende Menschenrechte massiv verletzt? Zu einem Staat, der seine Kritiker nicht nur für ihre Taten, sondern auch für ihre Meinungen und Gedanken in Kerker wirft, foltert, zu Tode steinigt, ermordet und deportiert? Zu einem Staat, durch dessen Politik das kurdische Volk mit unvorstellbaren Repressalien rechnen muss? Zu einem Staat, in dem Frauen ihrer Menschenrechte vollkommen beraubt wurden?

Doch der Iran geht noch weiter. Er verfolgt Regimegegner nicht nur im eigenen Land, sondern auch im Ausland. Er schreckt selbst vor Morden im Ausland nicht zurück. Die Ermordungen des Generalsekretärs der demokratischen Partei Kurdistan/Iran, Abdurrahman Qassemlo, und seiner Freunde in Wien sowie die Ermordung seines Nachfolgers Dr. Scherefkendi und dessen Parteifreunden im Berliner Lokal Mykonos sind nur einige Beispiele dafür.

Die neue Ära der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran wurde durch einen Deal in aller Öffentlichkeit eingeleitet: die Mykonos-Mörder kehrten ohne Strafe in den Iran zurück, im Gegenzug dazu konnte der im Iran festgehaltene Andreas Hofer nach Deutschland reisen.

Es ist offensichtlich, dass der iranische Präsident Chatami als Reformer lanciert wird, um die Wiederaufnahme von lukrativen Wirtschaftsbeziehungen der Öffentlichkeit gegenüber zu legitimieren. Allein die Präsidentschaft von Chatami darf kein Grund für die Entwicklung neuer, unkritischer Beziehungen sein. Das mittelalterliche Regime ist immer noch an der Macht und von einem großen Einfluß Chatamis auf die Regierung kann keine Rede sein.

Wir fordern die deutsche Regierung auf, bei den Gesprächen mit Chatami die Menschenrechtsverletzungen im Iran anzusprechen. Der iranischen Regierung ist deutlich zu signalisieren, dass für die Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der Menschenrechte im Iran für gute Wirtschaftsbeziehungen grundlegend sind.

KOMKAR Köln, den 10.07.2000

 

Presseerklärungen

Keine Verknüpfung eines Einwanderungsgesetzes

mit dem Asylrecht!


Das Aufrechnen von Asylrecht gegen Einwanderung ist ein Armutszeugnis für das Menschenrechts-, Humanitäts- und Demokratieverständnis derjenigen, die dadurch eine unselige öffentliche Debatte lostreten.

Eine vernünftige Regelung von Einwanderung durch ein Gesetz ist längst überfällig, insofern ist der Vorstoß von Bundesinnenminister Otto Schily zu begrüßen.

Doch die diskutierte Umwandlung des Rechts auf Asyl auf ein Gnadenrecht zeugt von einer unglaublichen Überheblichkeit.

Einwanderer, die den Mangel an Fachkräften in der Bundesrepublik decken sollen, flüchten nicht aus ihrem Land, sie werden nicht verfolgt. Sie werden geholt, damit sie Deutschland nutzen.

Flüchtlinge müssen nicht über Qualifikationen verfügen. Sie flüchten vor Verfolgung, vor Folter, vor dem Tod.

Natürlich verlieren durch ein restriktiveres Asylrecht in erster Linie die Flüchtlinge. Aber wir sollten nicht verdrängen, dass Deutschland dadurch ein großes Maß an Humanität verliert.

Wer wirklich den Zuzug von Flüchtlingen begrenzen will, sollte ernsthaft die Fluchtursachen bekämpfen. Doch davon kann in Deutschland leider keine Rede sein, solange die Regierung beispielsweise die Lieferung von Kampfpanzern an die Türkei plant.

Sollten sich die CDU und Innenminister Schily durchsetzen, so muss man von einer erbarmungslosen Bekämpfung der Asylsuchenden statt der Fluchtursachen sprechen.

Als es um die Aufnahme der Türkei in die EU ging, wurde oft von der Wertegemeinschaft innerhalb der EU gesprochen und die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei verbal angeprangert. Nun stellt sich die Frage, ob Deutschland es mit der Wertegemeinschaft richtig verstanden hat.

Wer den Schutz von Menschenrechten hochhält, muss auch denjenigen, deren Menschenrechte massiv verletzt werden, Schutz bieten.

Deswegen fordern wir Herrn Bundesinnenminister Otto Schily auf, auf eine solche Verknüpfung zu verzichten.

Gleichzeitig rufen wir andere beteiligte Politikerinnen und Politiker sowie demokratische, humanitäre und kirchliche Organisationen und Persönlichkeiten auf, darauf zu reagieren.

· Ja zum Einwanderungsgesetz

· Nein zur Verknüpfung eines Einwanderungsgesetzes mit dem Asylrecht

 

KOMKAR, Köln, 03. Juli 2000