A. unter Hinweis auf seine frheren Entschlieáungen,
in denen die schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen
in Iran sowie der Einsatz terroristischer Mittel durch die islamische
Republik Iran gegen im Exil befindliche Oppositionelle verurteilt
wurde,
B. unter Betonung der Bedeutung der Erkl"rung des Ratspr"sidenten
im Nahmen der EU vom 13. Februar 1997 zum achten Jahrestag der
Fatwa gegen Salman Rushdie, in der Regierung Irans die Verantwortung
für die Fatwa zugewiesen wird,
C. unter Hinweis auf den jüngsten Bericht des UN-Sonderbeauftragten
an die UN-Generalversammlung vom Oktober 1996, in dem es heißt,
daß die Lage der Menschenrechte im Iran sich im vergangenen
Jahr verschlechert hat,
D. zutiefst besorgt über aktuelle Meldungen von der Erschießung
, Tötung und Verhaftung von Menschen während der jüngsten
Demonstrationen im ganzen Land,
E. besorgt über die große Zahl von Hinrichtungen in
Iran, die sich dem Bericht von Amnesty International vom Januar
zufolge im Jahr 1996 mindestens verdoppelt hat,
F. zutiefst besorgt über die terroristischen Aktivitäten
des iranischen Regimes und die Drohungen gegen die Richter eines
Mitgliedstaats, der die Führer des iranischen Regimes der
direkten Beteiligung an den Ermordungen iranischer Oppositioneller
im Exil beschuldigt hat,
G. besorgt darüber, daß eine private Stiftung in Iran
die Belohnung für den Vollzug der Fatwa an Salman Rushdie
von 2 Millionen auf 2,5 Millionen Dollar erhöht und dieses
Angebot jetzt auch Nicht-Moslems gerichtet hat,
H. betroffen über die Verhaftung des Schriftstellers und
Verlegers Faraj Sarkouhi, der trotz des von internationalen Menschenrechtsorganisationen
ausgeübten Drucks zum vierten Mal in zwölf Monaten verhaftet
worden ist, und in Sorge um seine Sicherheit,
I. bestürzt über die Repression gegenüber kritischen
Intellektuellen im Iran und insbesondere über die ungekärten
Todesfällen unter den Unterzeichnern der "Erklärung
der 134", die auch Faraj Sarkouhi unterstützt hatte,
J. zutiefst beunruhigt durch die Meldungen über verschärfte
Repression gegen Angehörige der Religionsgemeinschaft der
Bahah-i, insbesondere über die Todesurteile gegen inhaftierte
Angehörige dieser religösen Minderheit,
K. betroffen über den vor kurzem geführten Mörserangriff
auf das Bagdader Büro der Mudschaheddin-Opposition, der Tote
und Verletzte unter der Zivilbevölkerung zur Folge hatte,
L. beunruhigt über die fortgesetzte Verfolgung von Frauen,
die gegen den Moralkodex verstoßen, wie im Fall Sheyda Khoramzadeh
Esfahani, gegen die kürzlich das Todesurteil verhängt
wurde,
1. verurteilt die wiederholten Menschenrechtsverletzungen in Iran
und fordert das iranische Regime auf, sich internationalen Menschenrechtsformen
anzupassen;
2. verurteilt erneut in aller Form die Fatwa gegen Rushdie;
3. mißbilligt die Verhaftung von Faraj Sarkouhi durch die
iranischen Behörden und verlangt seine sofortige Freilassung;
4. fordert die Justizbehörden in Iran auf, die Fälle
der iranischen Baha-i-Häftlingen, die aus Gründen ihres
Glaubens zum Tod verurteilt worden sind, zu überprüfen;
5. mißbilligt die anhaltene Diskriminierung von Frauen in
Iran und die Verletzung ihrer Rechte;
6. mißbilligt, daß Vertretungen von Erdölarbeitern
verboten wurden und deren Vereinigungsfreiheit mittels der Verhaftung
von Erdölarbeitern unterdrückt wurde;
7. mißbilligt den Einsatz von Flugkörpern durch das
iranische Regime gegen Bagdad als einen Akt extraterritorialen
Terrorismus;
8. bedauert die in jüngster Zeit in großem Umfang praktizierten
Inhaftierungen und Folterungen von Gefangenen aus Gewissensgründen
und die Übertragung der sogenannten Geständnisse politischer
Gefangener durch persischsprachige Radiosender unter Verstoß
gegen internationale Übereinkommen;
9. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf den diplomtischen
Druck auf Iran dahingehend zu erhöhen, damit das Land internationale
Menschenrechtsnormen einhält, und mit dem Europäischen
Parlament die Politik des "kritischen Dialogs" mit Iran
erörtern;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung
dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten,
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten
der UN-Menschenrechtskommission zu übermitteln;