Entschließung zu Iran

Das Europäische Parlament


A. unter Hinweis auf seine frheren Entschlieáungen, in denen die schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Iran sowie der Einsatz terroristischer Mittel durch die islamische Republik Iran gegen im Exil befindliche Oppositionelle verurteilt wurde,

B. unter Betonung der Bedeutung der Erkl"rung des Ratspr"sidenten im Nahmen der EU vom 13. Februar 1997 zum achten Jahrestag der Fatwa gegen Salman Rushdie, in der Regierung Irans die Verantwortung für die Fatwa zugewiesen wird,

C. unter Hinweis auf den jüngsten Bericht des UN-Sonderbeauftragten an die UN-Generalversammlung vom Oktober 1996, in dem es heißt, daß die Lage der Menschenrechte im Iran sich im vergangenen Jahr verschlechert hat,

D. zutiefst besorgt über aktuelle Meldungen von der Erschießung , Tötung und Verhaftung von Menschen während der jüngsten Demonstrationen im ganzen Land,

E. besorgt über die große Zahl von Hinrichtungen in Iran, die sich dem Bericht von Amnesty International vom Januar zufolge im Jahr 1996 mindestens verdoppelt hat,

F. zutiefst besorgt über die terroristischen Aktivitäten des iranischen Regimes und die Drohungen gegen die Richter eines Mitgliedstaats, der die Führer des iranischen Regimes der direkten Beteiligung an den Ermordungen iranischer Oppositioneller im Exil beschuldigt hat,

G. besorgt darüber, daß eine private Stiftung in Iran die Belohnung für den Vollzug der Fatwa an Salman Rushdie von 2 Millionen auf 2,5 Millionen Dollar erhöht und dieses Angebot jetzt auch Nicht-Moslems gerichtet hat,

H. betroffen über die Verhaftung des Schriftstellers und Verlegers Faraj Sarkouhi, der trotz des von internationalen Menschenrechtsorganisationen ausgeübten Drucks zum vierten Mal in zwölf Monaten verhaftet worden ist, und in Sorge um seine Sicherheit,

I. bestürzt über die Repression gegenüber kritischen Intellektuellen im Iran und insbesondere über die ungekärten Todesfällen unter den Unterzeichnern der "Erklärung der 134", die auch Faraj Sarkouhi unterstützt hatte,

J. zutiefst beunruhigt durch die Meldungen über verschärfte Repression gegen Angehörige der Religionsgemeinschaft der Bahah-i, insbesondere über die Todesurteile gegen inhaftierte Angehörige dieser religösen Minderheit,

K. betroffen über den vor kurzem geführten Mörserangriff auf das Bagdader Büro der Mudschaheddin-Opposition, der Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung zur Folge hatte,

L. beunruhigt über die fortgesetzte Verfolgung von Frauen, die gegen den Moralkodex verstoßen, wie im Fall Sheyda Khoramzadeh Esfahani, gegen die kürzlich das Todesurteil verhängt wurde,

1. verurteilt die wiederholten Menschenrechtsverletzungen in Iran und fordert das iranische Regime auf, sich internationalen Menschenrechtsformen anzupassen;

2. verurteilt erneut in aller Form die Fatwa gegen Rushdie;

3. mißbilligt die Verhaftung von Faraj Sarkouhi durch die iranischen Behörden und verlangt seine sofortige Freilassung;

4. fordert die Justizbehörden in Iran auf, die Fälle der iranischen Baha-i-Häftlingen, die aus Gründen ihres Glaubens zum Tod verurteilt worden sind, zu überprüfen;

5. mißbilligt die anhaltene Diskriminierung von Frauen in Iran und die Verletzung ihrer Rechte;

6. mißbilligt, daß Vertretungen von Erdölarbeitern verboten wurden und deren Vereinigungsfreiheit mittels der Verhaftung von Erdölarbeitern unterdrückt wurde;

7. mißbilligt den Einsatz von Flugkörpern durch das iranische Regime gegen Bagdad als einen Akt extraterritorialen Terrorismus;

8. bedauert die in jüngster Zeit in großem Umfang praktizierten Inhaftierungen und Folterungen von Gefangenen aus Gewissensgründen und die Übertragung der sogenannten Geständnisse politischer Gefangener durch persischsprachige Radiosender unter Verstoß gegen internationale Übereinkommen;

9. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf den diplomtischen Druck auf Iran dahingehend zu erhöhen, damit das Land internationale Menschenrechtsnormen einhält, und mit dem Europäischen Parlament die Politik des "kritischen Dialogs" mit Iran erörtern;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten der UN-Menschenrechtskommission zu übermitteln;