Die Delegation sprach mit dem Generalsekretär des IHD Ankara, Herrn KAMIL ATESOGULLARI, Vorstandsmitgliedern und weiteren Mitarbeitern des IHD Ankara.
Schwerpunkte des Gesprächs waren die Arbeit des IHD, das Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen und Folter, die Lage der Gefangenen, die Rückkehrgefährdung abgeschobener Flüchtlinge.
Die menschenrechtswidrige Behandlung von politischen Gefangenen, die Anwendung von Folter durch Polizei und andere Sicher-heitsorgane, sei in der Türkei nach wie vor gang und gäbe:
ÆFolter ist systematische staatliche Politik und weit verbreitete Praxis... Sie geschieht systematisch und mit politischer Unterstützung sie ist politisch gewollt, Folterer werden vom Staat gedeckt!"
Wenn Folterer identifiziert und überhaupt überführt werden könnten, werde nicht gegen sie ermittelt, schon gar nicht würden sie verurteilt, i.d.R. würden sie versetzt, z.B. auch nach Deutschland.
ÆDie Folterer laufen frei herum, die Opfer werden verurteilt und die unter Folter erzwungenen Aussagen werden noch gegen sie verwendet."
Die Folter mache nicht einmal mehr vor Kindern halt; das Beispiel von MANISA, wo 16 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren in Polizeihaft schwer mißhandelt wurden, zeigt deutlich, daß die Polizei nicht zur Rechenschaft gezogen wird (trotz Intervention des türkischen Abgeordneten SABRI ERGÜL) - die meisten der Jugendlichen wurden inzwischen zu 2 ½ bis 12 ½ Jahren Haft verurteilt, aufgrund von Anklagen, die ausnahmslos auf den Foltergeständnissen in Polizeihaft beruhten.
Auf unsere Frage, ob dies eher als ÆEinzelfall" oder ÆAusnahme" zu verstehen sei, wurde geantwortet:
ÆManisa gibt es tausendfach; Manisa findet jeden Tag an vielen Orten der Türkei statt; es wird versucht, es zu verschweigen und zu verleugnen."
Über das Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen, Folter, extralegalen Hinrichtungen, Attentaten, Morden, außergesetzlicher Haft, der Praxis des Verschwindenlassens, der Vernichtung von Dörfern und anderen Menschenrechtsverletzungen gibt der IHD monatlich und jährlich jeweils eine Übersicht, einen aktuellen Report, heraus. Die Delegation erhielt die Zusammenstellungen der letzten Jahre und die aktuellen Monatsübersichten von Januar, Februar und März 1997.
Die Abschiebepraxis abgelehnter Asylbewerber/innen, z.B. aus Deutschland, trage zu einem bedrohlichen Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei bei. Nach den Regeln des humanitären Völkerrechts stimmten die Voraussetzungen für die Abschiebung von Flüchtlingen in die Türkei nicht, da sie sich aufgrund des Fehlens oder beliebigen außer-Kraft-Setzens von rechtsstaatlichen Kriterien nicht an Abmachungen und Zusicherungen halte (z.B. deutsch-türkisches Konsultationsverfahren vom 10. März 1995).
Abgelehnte Asylbewerber/innen, die einer gegen den türkischen Staat gerichteten Straftat verdächtigt werden, würden nach Maßgabe der Anti-Terror-Gesetze behandelt, die in der Zuständigkeit der Staatssicherheitsgerichte liegen. Sie können zwischen 15 und 30 Tagen in Polizeihaft genommen werden, ohne rechtliches Gehör, ohne Hilfe von Rechtsanwält/inn/en, immer der Gefahr der Folter ausgesetzt.
Auf unsere Nachfrage nach der Intensität der Rückkehrgefährdung wird deutlich und bestimmt erklärt:
ÆWenn nach Ankunft abgeschobener Asylbewerber jemand im Verhör als Kurde, als Alevit oder als politisch Linksoppositioneller identifiziert wird, ist er jederzeit in Gefahr, geschlagen, mißhandelt und gefoltert zu werden!"
Der IHD nennt als aktuelles Beispiel den Fall von HASAN KUTGAN<D>, der im Dezember 1996 in die Türkei abgeschoben, von der Flughafenpolizei verhaftet und in Haft brutal geschlagen und systematisch gefoltert worden sei. Auch die von amnesty international dokumentierten Fälle abgeschobener Kurd/inn/en, die nach ihrer Abschiebung gefoltert oder mißhandelt wurden, sind dem IHD namentlich bekannt.
Der IHD bezweifelt auch die von den deutschen Innenministern vermutete Fluchtalternative im Westen der Türkei. Die Praxis der Dorfzerstörungen verfolge eine erzwungene Vertreibung von über 3 Mio. Menschen aus politischen Gründen. Auch in den Großstädten, in die sie geflohen seien, gebe es immer wieder gezielte Razzien, Verlust von Arbeitsplätzen, Festnahmen und erneute Vertreibung:
Æ3,5 Mio. Menschen leben in der Türkei in e i n e r Asylsituation !"
Die Rechtsunsicherheit in der Türkei werde immer größer. Initiativen für Frieden und Toleranz würden als ÆGefahr" angesehen, Vorschläge und Initiativen wie die vom Unternehmerverband TÜSIAD <D>würden vom Nationalen Sicherheitsrat sofort vehement abgewehrt werden.
ÆDie Macht der Militärs wird immer größer."
Dies führe zu einer Spaltung der Gesellschaft und zu immer mehr Rechtsunsicherheit (ÆMilitär-Demokratie"). Auf die demokratischen Institutionen sei kein Verlaß, weil letztlich alles vom Militär und den Sicherheitsdiensten abhinge. Es käme vor, daß Leute in Zivil in den östlichen Provinzen in die Dörfer kämen und um eine Spende für die PKK gebeten hätten; am nächsten Tag seien dieselben Leute als Polizisten wiedergekommen. Kurden könne schon der Besitz von Æverdächtigen" kurdischen Büchern zum Verhängnis werden.
Auch die Arbeit im IHD sei mit Gefährdungen und Risiken verbunden, wie Beispiele in der Vergangenheit belegten.
Dr. ÖLCER berichtet über die Arbeit der Menschenrechtsstiftung, die in der Türkei über 4 regionale Behandlungs- und Rehabilitationszentren für Folteropfer verfügt (Ankara, Istanbul, Izmir und Adana).
Neben der Behandlung und Hilfe für die Folteropfer arbeiten die Zentren wissenschaftlich, um die physischen Spuren der Folter nachzuweisen. Der TIHV betreibt außerdem Aufklärungsarbeit über Folter und Menschenrechtsverletzungen, bietet Seminare an und dokumentiert und veröffentlicht Berichte über Folter, Verschwundene und über Menschenrechtsverletzungen in der Türkei.
Da in den TIHV-Zentren alle Informationen über Menschenrechtsverletzungen, Folter etc. zusammenlaufen, gibt die Menschenrechtsstiftung jeden Tag ein zweisprachiges Bulletin - in türkisch und englisch - heraus, das an ca. 140 Abonnent im In- und Ausland geschickt wird. Darüber hinaus veröffentlicht der TIHV, jährlich den ÆTurkey Human Rights' Report" und andere Publikationen (ÆFile of Torture - Deaths in Deten- tion Places or Prisons").
Diese Berichte belegten u.a., daß in der Türkei seit 1980 Hunderttausende Menschen gefoltert und über 420 Menschen durch Folter getötet worden sind (1980 - 1995).
Dr. ÖLCER bekräftigt die Berichte des IHD; die Zahl der Gefolterten habe zugenommen, die allgemeine Entwicklung ginge nicht in Richtung Verbesserungen, sondern Verschlechterung. Die Türkei habe zwar alle internationalen Vereinbarungen über Folter bzw. die Verhinderung von Folter unterschrieben, aber nicht die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen, sie in der Türkei auch umsetzen und anwenden zu können.
Es gebe allein über 150 Gesetze, mit denen Gefangene ohne Grund festgehalten werden könnten:
ÆSolange das Anti-Terror-Gesetz nicht abgeschafft wird, solange wird es Folter und politische Gefangene in der Türkei geben!" Solange Militärs und Nationaler Sicherheitsrat die Politik bestimmten, bliebe auch ein Menschenrechtsminister nur ein Alibi, der nichts ausrichten könne. Bestimmt und entschieden wird die Aussage des IHD zum Thema Folter bekräftigt:
ÆPolizisten, die foltern, werden nicht vor Gericht gestellt; Menschen, die gefoltert wurden, werden verurteilt und die unter Folter erpreßten ´Geständnisse` werden gegen sie verwendet".
ÆDie Folterer laufen frei herum". Folter werde in der Türkei nicht nur systematisch angewandt und gebilligt: ÆDie Folter geschieht mit politischer Unterstützung; sie wird von der Regierung gewünscht."
Die Polizei in der Türkei sei sehr politisch. Viele Polizisten gehörten ´Sicherheitsgruppen` der rechten Parteien oder den ´Grauen Wölfen` an.
Dr. ÖLCER bekräftigte auch die Angaben des IHD über die Rückkehrgefährdung abgeschobener Flüchtlinge: ÆEs gibt keine Garantie für Rückkehrer, nicht geschlagen und gefoltert zu werden." Zusicherungen aus Ankara könnten nicht funktionieren, weil die rechtsstaatlichen Voraussetzungen nicht vorhanden seien. Viele Menschen, die gefoltert und mißhandelt worden seien, hätten Angst und kämen nicht zur Behandlung zum TIHV, um nicht noch weitere Schwierigkeiten zu bekommen. Viele berichteten jedoch telefonisch über Folter und erlittene Menschenrechtsverletzungen, ohne dabei ihre Identität zu offenbaren. Auch unter diesen befänden sich aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge.
Dr. ÖLCER schloß sich der Einschätzung des IHD an: ÆDie Abschiebung von Flüchtlingen soll ausgesetzt werden, weil das, was mit ihnen passiert, zunehmend nicht mehr berechenbar ist."
Dr. ÖLCER berichtete der Delegation von Einzelfällen, in denen der TIHV auf dringende medizinische Hilfe angewiesen ist.
Während des Gesprächs traf aus Deutschland die telefonische Mitteilung ein, daß ein junger kurdischer Flüchtling aus Bremen abgeschoben worden sei und am Nachmittag in Istanbul eintreffen werde.
Auch der TIHV bestätigte Schwierigkeiten mit den Behörden, Ermittlungen, Verfahren gegen die Menschenrechtler. Der Verein/die Sektion in ADANA sei von Schließung bedroht bzw. geschlossen worden, z.B. weil Ärzte sich geweigert hätten, die Namenslisten ihrer Patienten herauszugeben.
HASAN HAYIR, der Vorsitzende der Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes und ca. 15 Mitglieder dieser Gewerkschaft berichteten in einer lebhaften Diskussion von den Schwierigkeiten der gegenwärtigen Gewerkschafts- und Menschenrechtsarbeit in der Türkei. 8 Jahre habe die Gewerkschaft um ihre Anerkennung kämpfen müssen; heute sei sie mit ca. 500.000 Mitgliedern eine der größten Organisationen in der Branche, was ihre Spielräume jedoch nicht vergrößere. Seit 1980 seien Gesetze in Kraft, die sich gegen die Gewerkschaften richteten. Sie richteten sich auch gegen die allgemeine demokratische Arbeit: ÆDenken und Schreiben ist immer noch strafbar in der Türkei".
Tausende seien dafür ins Gefängnis gekommen. Auf unsere Nachfragen zu den Berichten von IHD und TIHV:
ÆMan kann schon froh sein, wenn man (von der Polizei) nicht geschlagen wird".
ÆDie Folter ist eine Säule des Staates; sie gehört zur Sicherheitskultur der Türkei."
ÆDie Polizisten haben nur eine Bildung - und das ist die Folter."
Bei der Frage nach den Möglichkeiten, Visionen und Zielen der Gewerkschaft wurde der schmale Grat deutlich, auf dem sich Gewerkschaftsarbeit bewegt. KESK setzt sich nicht nur für Einkommensverbesserungen ein: ÆWir wollen Demokratie." Die Türkei habe 1992 der ILO zugesagt, daß sie die Gewerkschaften als Partner sehe. KESK halte internationale Kontakte zu Gewerkschaften - auch zu DGB und GEW (in der KESK sind sehr viele Lehrer organisiert). Diese Beziehungen gäben den Mitgliedern Kraft und Mut. KESK habe aber auch Kontakte und führe Gespräche mit den Staatsgewerkschaften und mit dem U n t e r n e h m e r v e r b a n d TÜSIAD, dessen Forderungen aus seinem jüngsten Papier (u.a. Abschaffung der Folter, Auflösung des Nationalen Sicherheitsrates) von KESK geteilt werden. Es gäbe zwar Folter, Unterdrückung, Menschenrechtsverletzungen und Rechtsunsicherheit in der Türkei, aber es gäbe auch Gegenkräfte, die für eine Veränderung eintreten. Allerdings gibt es viel Angst und Unsicherheit. 3 Millionen Menschen seien seit 1980 bereits mindestens einmal inhaftiert worden, weil sie ihre Meinung ge- äusert hätten. Die Kurden kämpften seit über 10 Jahren für ihre Rechte; es gäbe Tausende von Toten auf beiden Seiten. Dieser Krieg binde Ressourcen, die für Verständigung und friedliche Entwicklung gebraucht würden. Täglich ereigneten sich Anschläge und Explosionen. Demonstrationsteilnehmer würden brutal zusammengeschlagen. Dies schaffe vermehrt Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung. Die Militärs nutzten die Konflikte zwischen Kurden und Türken, zwischen Aleviten und Strenggläubigen aus; die Menschen würden bewußt in Gruppen geteilt und Konflikte zwischen diesen Gruppen von Regierung und Militär benutzt, um einen Dialog und friedliche Veränderungen zu verhindern. Vor diesem Hintergrund bewerteten Mitglieder von KESK auch die Konflikte der Militärs und innerhalb der türkischen Regierung mit der REFAH-Partei Erbakans.
Weitere Themen in dem Gespräch mit KESK waren:
- die Verstrickung von Regierung und Sicherheitskräften in Verbrechen und schmutzige Geschäfte;
- Waffenlieferungen aus Deutschland, die im Krieg gegen die Kurden eingesetzt werden;
- die Möglichkeiten von Lehrern, im Unterricht Fragen von Frieden und Verständigung zu behandeln.
Dazu die Aussage: ÆEin türkischer Lehrer darf nicht unterrichten, was der Staat selbst unterzeichnet hat, z.B. die Kinderrechtskonvention oder die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen".
Gespräch mit KÜRT-KAV, Stiftung für kurdische Kultur und Wissenschaft
YILMAZ CAMLIBEL, der Vorsitzende, berichtet über die Arbeit der Stiftung, die im Februar 1992 gegründet und im Januar 1996 offiziell als erste kurdische Stiftung überhaupt anerkannt worden ist. Die Stiftung verfolgt die Ziele:
- über die kurdische Kultur und Geschichte zu forschen und sie lebendig zu halten;
- an der Einleitung des Friedensprozesses mitzuwirken;
- den Ärmsten und Schwächsten unter den Kurden durch entsprechende Projekte Hilfe und Unterstützung zu geben;
- eine Schule für kurdische Sprache (in Istanbul) zu errichten.
Zu den Projekten, deren Finanzierung zum Teil bei Stiftungen im Ausland beantragt ist, gehörten Sprachkurse, Gesundheitsprojekte für Familien, Projekte für Kinder von Flüchtlingen (Binnenvertriebene), Projekte für Frauen und Mädchen, die von Dorfschützern vergewaltigt und von den Eltern und Verwandten verstoßen worden seien (Frauenhaus), ein Kultur- und Begegnungszentrum.
Bezüglich der Durchführung von Sprachkursen in Istanbul, die Ende April 1997 beginnen sollen, habe sich ein ernsthafter Konflikt mit der Regierung entwickelt. Nachdem die Stiftung alle Auflagen erfüllt und die Genehmigung der Schulbehörde in Istanbul erhalten habe, habe die Regierung Widerspruch eingelegt; eine eigene Schule, auf der Kurmanci gelehrt wird, sei als ÆSeparatismus" bezeichnet worden. Das Bildungsministerium habe die Anträge der Stiftung abgelehnt. Diese sei daraufhin bis vor das Verfassungsgericht in Ankara gegangen und habe schließlich Recht und die höchstrichterliche Erlaubnis zur Durchführung der Sprachkurse bekommen. Das Bildungsministerium ignoriere dieses Urteil und beharre auf seiner Ablehnung - ein Beispiel dafür, daß die Achtung der vollziehenden Gewalt vor den Gerichten offenbar nicht mehr vorhanden sei. CAMLIBEL erklärte:
ÆEs gibt keine Achtung vor den Gerichten. Die Türkei ist gesetzlos. Exekutive und Militär machen, was sie wollen!"
ÆEs gibt kein Gesetz, auf das die Bürger sich verlassen können!"
CAMLIBEL nannte ein weiteres Beispiel für die offensiven Bemühungen der Regierung zur Zerstörung der kurdischen Sprache und Kultur und verwies als Beleg dafür auf entsprechende Berichte in türkischen Zeitungen. Die Innnenministerin, Frau Meral Aksener habe einen Antrag an den Nationalen Sicherheitsrat gerichtet, alle Kinder in nationalen Kindergärten zu sammeln, damit sie dort von klein auf (nur) Türkisch lernten. Solche Zwangskindergärten hätten für die kurdischen Kinder eine ÆTürkisierung" zur Folge, weil ihre Mütter sie nicht mehr, wie bisher, die kurdische Sprache lehren könnten.
Hier handelt es sich um eine junge Stiftung im Aufbau, die hauptsächlich Projekte für Menschen aus den zerstörten Dörfern, für Kinder und Gesundheitsprojekte durchführt; weitere Informationen, Projektbeschreibungen etc. erhalten die Delegationsteilnehmer nach Rückkehr in Deutschland.
Die Gespräche mit dem Vorsitzenden YAVUZ KOCOGLU und mehreren Mitgliedern be- und verstärkten die Informationen und Eindrücke aus den vorangegangenen Begegnungen und Gesprächen.
Von einer Öffnung in Richtung Demokratie könne in der Türkei keine Rede sein; sie sei auch nicht gewollt. Obwohl die ökonomische Lage sich weiter verschlechtere, werde über ein Drittel des Staatshaushaltes der Türkei in den Krieg gegen die Kurd/inn/en gepumpt.
Würde dieses Geld - jährlich über 10 Milliarden Dollar - für Gesundheit und Soziales ausgegeben, ginge es Türk/inn/en und Kurd/inn/en besser und man könnte die kurdische Frage in Frieden lösen. "Die kurdische Frage ist eine politische Frage, sie wird aber von der Regierung und den Militärs nur als Terror-Frage behandelt!" Tatsächlich griffen Terror und Willkür immer mehr um sich, eine Geheimarmee und Geheimpolizei seien aufgebaut worden, es gäbe seit mehreren Jahren spezielle "Anti-Terror-Einheiten".
Auch bei den rechten Parteien gäbe es immer mehr bewaffnete Gruppen. "Diese Schwadronen werden ausgebildet, um im Osten Menschen umzubringen, über 90% sind Freiwillige." Diese bewaffneten Gruppen, Todesschwadrone wie die "Türkische Rachearmee", arbeiteten mit Kriminellen zusammen; über sie liefe der Drogenhandel und das Glücksspiel; sie würden vom Staat gedeckt. Der "Susurluk-Unfall" sei zum Synonym für die Verstrickungen und Verbindungen zwischen Regierung, Sicherheitsdiensten, Terrorgruppen und Kriminellen geworden.
"Es gibt oft keinen Straftatbestand, den man Verfolgten vorwerfen kann; dafür gibt es dann spezielle Organisationen, die bringen die Menschen um und werden nie vor Gericht gestellt."
Auch Mitglieder der DBP seien ohne Grund verhaftet, geschlagen und nach 2 Tagen wieder freigelassen worden. Es gäbe Ermittlungen und Verfahren gegen mehrere Mitglieder.
Ein vorrangiges Ziel der Reise war es, IBRAHIM AKSOY, den ehemaligen Abgeordneten und Vorsitzenden der Partei für Demokratie und Wandel und nach Möglichkeit weitere der noch inhaftierten DEP-Abgeordneten, wie Leyla Zana und Orhan Dogan zu besuchen. Damit wollten wir auf das Schicksal der über 170 Gewissensgefangenen in der Türkei aufmerksam machen, die allein deshalb inhafiert wurden, weil sie ihre Meinung frei geäußert haben. AKSOY war nach § 8 des Anti-Terrorismus-Gesetzes im Zusammenhang mit von ihm verfaßten Schriften und mündlichen Stellungnahmen verurteilt worden.
Er trat seine Haftstrafe am 14. Oktober 1995 an, obwohl er sich bei Urteilsverkündung gerade in Deutschland auhielt und der damalige Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Herbert Schnoor, ihm Asyl angeboten hatte.
Gegen AKSOY liegen über 40 Anklagen bei den Staatssicherheitsgerichten der Türkei vor. Selbst wenn er aus der Haft entlassen wird, kann er wegen der noch laufenden Verfahren jederzeit sofort wieder verurteilt und inhaftiert werden. Inzwischen haben sich sowohl die Interparlamentarische Union als auch amnesty international Aksoys angenommen.
Anläßlich seines 500. Hafttages am 26. Februar 1997 startete KOMKAR in Deutschland eine Kampagne, um die Öffentlichkeit auf sein und das Schicksal der anderen politischen Gewissensgefangenen aufmerksam zu machen. Die Delegationsmitglieder sind Mitunterzeichner einer Anzeige, die am 21. März 1997 geschaltet und in der die Freilassung IBRAHIM AKSOYS und der anderen Gefangenen gefordert wurde.
Vor diesem Hintergrund war schon von Deutschland aus versucht worden, eine Besuchserlaubnis zu erhalten. Auch die persönliche Intervention von Dr. Schnoor hatte jedoch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Dennoch fuhren wir am 19. April noch Haymana, ca. 60 km von Ankara entfernt, um mit seinem Anwalt und Freunden von der DBP zu versuchen, mit Ibrahim zusammenzutreffen.
Es war Bayram, Opferfest, und vor dem Gefängnis standen viele Familien, um ihre inhaftierten Angehörigen zu besuchen. Wir stellten uns in die Reihe der Wartenden und wurden schließlich auch zur umfänglichen Sicherheitsüberprüfung in den Vorhof des Gefängnisses eingelassen. Während die türkischen Freunde und auch unser Dolmetscher schon passieren durften, Jörn-Erik Gutheil bereits den Handstempel zum Passieren erhalten hatte und unsere Sicherheitsüberprüfung schon so gut wie abgeschlossen war, kam einer der wachhabenden Offiziere angerannt und erklärte aufgeregt, daß - nach einem Anruf der Staatssicherheit aus Ankara - kein Ausländer zu IBRAHIM AKSOY vorgelassen werden dürfe. Dieses Besuchsverbot politischer Gefangenen gelte für alle Ausländer.
Das Gefängnis in Haymana, am Rande des kleinen Ortes, ist ein altes Gefängnis in altem Gemäuer für ca. 50 Inhaftierte, die sich zu viert eine Zelle von ca. 16 qm teilen müssen und von dort jeweils Zugang zu einem kleinen Innenhof haben. Eine mannshohe Mauer mit aufgesetztem Stacheldrahtverhau umgibt das Gefängnis im Abstand von ca. 20-25 m. Nur vom vergitterten Eingangstor aus hat man ungehinderten Einblick in den Vorhof und den Eingangsbereich des Gefängnisses. Während wir vor diesem vergitterten Tor warteten, erschien überrraschend IBRAHIM AKSOY an der Tür des Gefägnissses, hob die Arme und winkte uns zu.
Er hatte unsere Botschaft und Grüße erhalten. Wir winkten zurück, solange das aufmerksam gewordene Wachpersonal dies zuließ. Wir haben IBRAHIM AKSOY gesehen. Er hat uns gesehen und weiß von unserer Delegation; insofern war unser Besuch trotz des Verbots nicht ohne Erfolg.
I. Systematische Folter, vom Staat gedeckt
Folter wird - nach allen Informationen, die wir haben - in der Türkei weiterhin systematisch in einem erschreckenden Ausmaß angewendet. Entgegen aller Zusagen und Versprechungen, diese Praxis zu ändern, muß davon ausgegangen werden, daß Folter mit staatlicher Unterstützung geschieht und daß Folterer vom Staat gedeckt werden und straffrei bleiben.
Die Türkei hat 1988 die Europäische Antifolterkonvention und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Folter, 1995 die Konvention über die Rechte des Kindes ratifiziert.
Auch die einstimmige Verurteilung der türkischen Regierung wegen "weitverbreiteter ..., ständiger ..., vorsätzlicher ... und systematischer Folter" durch das Komitee gegen Folter (CAT) der Vereinten Nationen 1993 hat die Regierung zu keinerlei Maßnahmen veranlaßt, diese Praxis abzustellen und zu verhindern. Auch die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Folter von 1995 und 1996 bestätigen erneut diese Vorwürfe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Dezember 1996 erstmals wegen (1992 erfolgter) Folterungen verurteilt; mehrere hundert Klagen gegen die Türkei liegen der Europäischen Menschenrechtskommission noch vor. Dies alles läßt die türkische Regierung und die türkische Staatsmacht einschließlich der Militärs offensichtlich unberührt.
Folter scheint - allen gelegentlichen und wiederholten Ankündigungen zum Trotz - eine "Säule türkischer Politik", zum Bestandteil der herrschenden "Rechts- und Sicherheitskultur" der Türkei geworden zu sein.
Selbst Kinder und Jugendliche bleiben nicht verschont. Damit verstößt die Türkei in eklatanter Form auch gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, unter anderem gegen die Art. 3, 19, 34 und 37 der Konvention.
II. Zunehmende Rechtsunsi- cherheit und Unberechenbarkeit durch die Aushöhlung und Zerstörung demokratischer Institutionen
Fortgesetzte Verstöße gegen die Menschenrechte, willkürliche Festnahmen, Polizei-Terror, ungesetzliche Haft, Verschleppungen, Überfälle, Anschläge und Morde durch Privatarmeen und Todesschwadrone, die Korruption in der Regierung, stilles und offenes Einvernehmen zwischen Justiz, Politik und Militärs über die Verfolgung und "Kriminalisierung" Unschuldiger sowie die Begünstigung und Deckung der Täter deuten auf die Aushöhlung rechtsstaatlicher Institutionen der Türkei hin.
Allen Gesprächen und Aussagen war die Eindringlichkeit gemeinsam, mit der unsere Gesprächspartner immer wieder auf den Gegensatz zwischen dem Vorhandensein, der "formalen" Existenz der Institutionen eines demokratischen Rechtsstaates einerseits und ihres zunehmenden Mißbrauchs, ihrer ständigen Aushöhlung und Instrumentalisierung durch Regierung, Militärs und rechte Staatsparteien - einschließlich ihrer eigenen "Sicherheitsorgane" - andererseits hinwiesen.
Kaum einer unserer Gesprächspartner, der nicht aus persönlicher Erfahrung oder aus seinem engsten Umfeld über Festnahmen, Inhaftierungen, Folter, Verschleppungen und Vertreibungen berichten konnte.
"Susurluk" scheint zum Synonym für die engen Verbindungen und Verstrickungen von und zwischen Sicherheitsdienst, Mafia und Politik in der Türkei geworden zu sein. Der Gegensatz, der wachsende Widerspruch zwischen Recht und Rechtsanwendung wurde von unseren Gesprächspartnern eindringlich vermittelt ("Die Türkei ist gesetzlos").
Immer wieder wurde von den Gesprächspartnern auch darauf hingewiesen, daß die enormen Kriegslasten der hochverschuldeten Türkei die sozialen und wirtschaftlichen Gefahren noch verschärften, was radikale und fundamentalistische Strömungen begünstigen könne. Diese Lage werde wiederum von den Militärs benutzt, sich als Garanten von Sicherheit und Ordnung zu präsentieren. Die Militärs verschärften so die Gegensätze in der Bevölkerung und zwischen den ethnischen - religiösen Gruppen.
Mehrere Gesprächpartner wiesen vor diesem Hintergrund mit Sorge auf das Beispiel `Algerien´ hin.
III. Behinderung und Zerstörung der kurdischen Kultur und der kurdischen Sprache
Der türkische Staat scheint mit einer neuen Offensive zur Zerstörung der kurdischen Kultur und der kurdischen Sprache zu beginnen.
Verbote von Sprachkursen durch das Bildungsministerium - trotz der Erlaubnis und gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts -, Berichte über Pläne zur "Türkisierung" der kurdischen Kinder in staatlichen "Zwangskindergärten" lassen neue, sehr ernst zu nehmende offene und indirekte Bemühungen erkennen, den Gebrauch der kurdischen Sprache und das Bekenntnis zur kurdischen Identität zu kriminalisieren und weiter "einzudämmen" und so die kurdische Sprache und Kultur zu zerstören.
In diesem Zusammenhang erscheint ein "vertraulicher" Bericht des Nationalen Sicherheitsrates aufschlußreich, in dem vor der "kurdischen Gefahr" wegen der höheren Geburtenrate der kurdischen Bevölkerung gewarnt wird. Danach hätte diese bis zum Jahr 2025 die 50%-Grenze überschritten. Um "schwerwiegende Folgen" zu verhindern, schlägt der Bericht eine Familienplanungskampagne in der kurdischen Region vor. In diesem Bericht wird ebenfalls bestätigt, daß Maßnahmen der "inneren Sicherheit", insbesondere der Kampf gegen den Terrorismus - für die nach dem Gesetz der Innenminister zuständig ist - nun ganz und gar vom Militär übernommen worden sind (laut CILDKET 51/96 und 52/96, zitiert aus "Nützliche Nachrichten" 1/97 des Dialog-Kreises).
IV. Rückkehrgefährdung abgeschobener Asylbewerber/innen aus Deutschland
Unsere Gesprächspartner trugen vor, es bestehe eine unmittelbare Gefährdung eines großen Teils der aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen Flüchtlinge. Auch nach wiederholter Befragung bestätigten die Gesprächspartner - unabhängig voneinander - ihre Aussagen. Sie erklärten:
Wernach der Rückkehr aus Deutschland im Verhör
- als Kurde
- als Alevit
- als politisch linksstehend
identifiziert wird, sei jederzeit in Gefahr, geschlagen, mißhandelt oder gefoltert zu werden.
Alle Gesprächspartner lehnten deshalb entschieden die gegenwärtige Abschiebepraxis ab. Absprachen mit der türkischen Regierung seien nicht hilfreich, weil die türkische Seite ihre Zusagen nicht einhalte.
Eine Gefährdung abgeschobener Asylbewerber/innen könne sich nach Auffassung unserer Gesprächspartner bereits aus der Teilnahme an in der Bundesrepublik legalen, d.h. zugelassenen Demonstrationen ergeben; viele Rückkehrer meldeten erlittene Mißhandlungen und Folterungen "anonym" und tauchten aus Angst vor weiteren Nachstellungen und Verhaftungen unter. Die Rückkehrgefährdung müsse sich nicht unmittelbar nach der Ankunft ergeben - sie bestehe zeitversetzt imanent fort. So sei Mehmet Kaya im Oktober 1993 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben worden; er sei am 24. Juni 1996 in der Türkei von Mitgliedern der "Türkischen Rachearmee" (Türk Intikam Tugayi) ermordet worden, als er sich auf dem Heimweg von einem Kongreß der Kurdischen Demokratischen Partei (HADEP) befunden habe. (Quelle: PRO ASYL)
Die Forderung der Menschenrechtsvereinigungen in der Türkei an die Bundesregierung ist deutlich: "Abschiebungen von Flüchtlingen sollen ausgesetzt werden, weil das, was mit ihnen geschieht und passieren kann, zunehmend nicht mehr berechenbar ist!"
V. Empfehlungen und Konsequenzen
Die zentralen Aussagen unserer Gesprächspartner lassen u. E. in der Zusammenschau eine neue Qualität hinsichtlich des Ausmaßes und der Intensität von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei erkennen.
Aus ihren Kernaussagen müssen Konsequenzen für die deutsche Politik gezogen werden. Die Aussagen stimmen nicht mit den Erklärungen der Bundesregierung, den Lageberichten des Auswärtigen Amtes und den Einschätzungen der Innenminister über die aktuelle Menschenrechtslage in der Türkei sowie über die Rückkehrgefährdung abgeschobener Asylbewerber/innen überein. Wir haben keine Veranlassung, die Glaubwürdigkeit unserer Gesprächspartner in Frage zu stellen, deren Berichte auch von anderen Stellen immer wieder bestätigt worden sind. Innenminister, Auswärtiges Amt und Bundesregierung dürfen sich deshalb nicht über ihre Aussagen, Argumente und Urteile einfach hinwegsetzen.
Die Kenntnis und Prüfung der Aussagen und Berichte unserer Gesprächspartner sollte es den Verantwortlichen in Regierung und Parlament möglich machen, eine Neubewertung der Bonner Haltung und der deutschen Politik gegenüber der Türkei vorzunehmen. Dies gilt für die Außen- wie für die Innenpolitik:
1. Wenn in der Türkei systematisch gefoltert und die Folter in der Staatspraxis weiterhin ohne energische Gegenmaßnahmen hingenommen wird, dann kann dies nicht ohne Auswirkungen auf die d e u t s c h e Ausenpolitik gegenüber der Türkei bleiben. Der Bundesaußenminister muß deshalb handeln - im Interesse der deutsch-türkischen Freundschaft und im Interesse der Menschen in der Türkei, die trotz aller Repressalien immer wieder die Einhaltung der Menschenrechte einfordern.
2. Die Innenminister der Länder dürfen abgelehnte Asylbewerber/innen nur dann in die Türkei abschieben, wenn sie sicher sind, daß diesen dort keine menschenrechtswidrige Behandlung droht.
3. Wir wissen, daß nicht alle Ausländer/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland um politisches Asyl nachsuchen, auch wirklich verfolgt sind und deshalb auch wirklich einen Asylanspruch haben. Das gilt auch für Asylbewerber/innen aus der Türkei. Aber auch dem Asylbewerber gegenüber, dem kein Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gewährt und der deshalb in seine Heimat zurückgeschickt wird, hat die Bundesrepublik Deutschland Schutzpflichten.
4. Den Hinweisen aus der Türkei, daß in die Türkei abgeschobene Kurden, Aleviten und Angehörige bestimmter politischer Gruppen immer mit der Möglichkeit der Folter zu rechnen haben, müssen die Innenminister nachgehen, denn keine deutsche Regierung oder Behörde darf durch Abschiebungen an menschenrechtswidrigen Maßnahmen anderer Staaten mitwirken.
5. Wir erwarten deshalb, daß das Auswärtige Amt Kontakt zu unseren Gesprächspartnern, insbesondere zum türkischen Menschenrechtsverein (IHD) und zur türkischen Menschenrechtsstiftung (TIHV) aufnimmt und zu deren Aussagen in einem ergänzenden Lagebericht ÆTürkei" konkret Stellung nimmt.
6. Von den Innenministern der Länder erwarten wir, daß sie sich bei ihren Entscheidungen über die Abschiebung von Asylbewerbern in die Türkei konkret mit den Aussagen unserer Gesprächspartner über die Lage der Menschenrechte in der Türkei auseinandersetzen.
Frankfurt, Düsseldorf, Bremen, den 17. Mai 1997
Dr. Herbert Schnoor, Dr. Arendt Hindriksen, Heiko Kauffmann, Jörn-Erik Gutheil