Das EU-Jahr gegen Rassismus und die Kurden


KOMKAR, die Kurdische Gemeinde in Deutschland, das Kurdische Volkshaus und der Islamische Verein Kurdistan gaben anläßlich des EU-Jahres gegen Rassismus eine gemeinsame Erklärung heraus und führten am 16.12.1997 eine gemeinsame Pressekonferenz in Straßburg durch, an bei der sie von Claudia Roth, MdEP und Jannis Sakellariou, MdEP unterstützt wurden. Nachfolgend der Redebeitrag und die Erklärung von Çiler Firtina im Namen aller Organisatoren.

"Das Europäische Jahr gegen Rassismus hat deutlich gezeigt, daß Rassismus in Europa nicht nur ein Phänomen ist, das von "unten" kommt, also in der Gesellschaft vorhanden ist, sondern leider allzu oft von "oben" geschürt und instrumentalisiert wird.

Viele politische Parteien in Europa nahmen auch in diesem Jahr, in dem ausdrücklich Rassismus bekämpft werden sollte, die rassistischen Anschauungen in der Bevölkerung, koppelten diese mit den wirtschaftlichen Problemen und Zukunftsängsten und würzten das mit der Bedrohung der inneren Sicherheit durch die "fremden Eindringlinge" und warben damit um die Gunst ihrer Bürger. Im Jahr gegen Rassismus schürten sie den Rassismus für ihre Machtinteressen.

Die Kurden - etwa eine Million leben in Europa, davon 500 Tausend in Deutschland - wurden zu einer der Zielscheiben von rassistischer Diskriminierung, insbesondere in Deutschland.

Das kurdische Volk ist eines der Völker, das aufgrund seiner geographischen Lage, seiner Sprache und Kultur seit Jahrhunderten immer wieder zum Opfer von Rassismus und Machtinteressen wurde. Besonders kraß waren und sind die in der Türkei lebenden Kurden davon betroffen. Dort herrschen die massivsten rassistischen Praktiken - in einem Land, das Mitglied des Europarates sowie der Europäischen Zollunion ist und beabsichtigte, unter den herrschenden Bedingungen Vollmitglied der Europäischen Union zu werden.

Wir halten es für richtig, daß der Türkei deutlich gesagt wurde, daß sie unter diesen Voraussetzungen nicht aufgenommen werden kann. Wir halten es jedoch für unehrlich, wieder einmal die Menschenrechtssituation als Grund dafür zu strapazieren.

Um mit dieser Aussage glaubwürdig zu sein, hätte die EU ihre Möglichkeiten bisher ganz anders nutzen müssen. Sie hat bisher immer gute Beziehungen zur Türkei gepflegt und nur ab und zu, wenn die Folterungen und Vergewaltigungen, die Morde und Brandschatzungen überhand nahmen und an die Öffentlichkeit drangen, mahnende Worte gesprochen. Ernsthafte Schritte hat sie jedoch nicht unternommen. EU-Mitglieder konnten ungehindert die Türkei mit Finanz- und Militärhilfen unterstützen.

Die eigentliche Ursache für die Entscheidung gegen die Türkei liegt neben der Zypernfrage in der wirtschaftlich und politisch instabilen Situation der Türkei. Ein Land, das Krieg gegen seine eigene Bevölkerung führt, das rassistisch gegen jede Vernunft handelt und Menschenrechte derartig mißachtet, kann keine Stabilität erreichen. Wenn der EU wirklich daran gelegen ist, die Türkei mittelfristig in die EU zu integrieren - was wir ausdrücklich begrüßen würden - dann muß sie die Türkei auf den richtigen Weg drängen. Der führt über die Beendigung des Krieges und der Akzeptanz der kurdischen Realität mit allen seinen Konsequenzen.

Die Republik Türkei hat sich ideologisch auf einer rassistischen Weltanschauung formiert und richtet sich im Erziehungs- und Bildungssystem strikt danach aus. Zahlreiche Zitate Atatürks belegen dies eindrucksvoll:

"Glücklich sei der, der sagen kann, ich bin ein Türke!"

"Ein Türke ist so viel wert wie die ganze Welt!"

"Ey türkische Jugend! Die Allmacht, die Du brauchst, existiert in dem in Deinen Adern fließenden edlen Blut!"

Die Überlegenheit der türkischen Rasse und die Edle des türkischen Blutes werden immer wieder zitiert und sind mit Steinen an die Berghänge in Kurdistan geschrieben.

Diese Ideologie erklärt das Türkentum zu einer überlegenen Rasse, diskriminiert und erniedrigt andere Völker.

Ein Zitat aus dem Milliyet vom 19.09.1930 von Mahmut Esat Bozkurt, dem damaligen Justizminister ist in diesem Zusammenhang sehr aufschlußreich und hat bis heute Gültigkeit:

"Wir leben im freiesten Land der Welt, nämlich in der Türkei. Der Türke ist der alleinige Herr und Besitzer dieses Landes. Diejenigen, die nicht zur reinen türkischen Rasse gehören, haben lediglich das Recht auf ein Diener- und Sklavendasein. Unsere Freunde sowie unsere Feinde, ja sogar die Berge sollen diese Tatsache wissen."

Der Geist von damals existiert heute noch ungebrochen weiter. Die türkische Verfassung von 1982 untermauert dieses Weltbild. Die Präambel der Verfassung von 1982 beginnt mit folgenden Sätzen: "Diese Verfassung, die die ewig währende Existenz des türkischen Vaterlandes und des türkischen Volkes festlegt und die unteilbare Einheit des hoch erhabenen türkischen Staates bestimmt, ... nach dem vom Gründer der Republik Türkei, dem unsterblichen Führer und unvergleichlichen Helden Atatürk entwickelten Nationalismusverständnis und seiner Revolution und Prinzipien. Keine Meinung und Weltanschauung gegen die Geschichte des Türkentums und seiner moralischen Werte und gegen den von Atatürk festgelegten Nationalismus dürfen vertreten werden. Diese können auch keinen Schutz genießen."

Diese Beispiele zeigen deutlich den Fanatismus und Chauvinismus, die sich hinter dem Nationalismus Atatürks verbergen.

Es wird offensichtlich, daß in einem solchen Land die Meinungs- und Glaubensfreiheit nicht existieren kann. Alle Meinungen und Gedanken, die vom "Kemalismus" und Nationalismus abweichen, werden verfolgt und vernichtet. Diese Praxis setzt sich seit Jahren fort. Dies ist der Hintergrund für zahlreiche extralegale Hinrichtungen und politische Morde, für den Krieg gegen das kurdische Volk und für die Inhaftierung von mehr als 170 Schriftstellern, Wissenschaftlern und Journalisten.

Der Eid, den die Abgeordneten gemäß § 81 der türkischen Verfassung im neugewählten Parlament leisten müssen, hat einen ebenso nationalistischen wie antidemokratischen Charakter: "Ich schwöre vor der großen türkischen Nation auf meine Ehre, daß ich den Prinzipien und der Revolution Atatürks treu bleiben werde!"

Die Abgeordneten müssen also auf eine Weltanschauung schwören, die von Rassismus und Kurdenfeindlichkeit geprägt ist. Dies gilt auch für die kurdischstämmigen Abgeordneten. Leyla Zana hat es gewagt, sich dem zu widersetzen und in kurdischer Sprache für die Völkerfreundschaft zu plädieren. Dafür wurde sie beschimpft, angegriffen und inhaftiert.

Wie in der Vergangenheit unterliegt das kurdische Volk auch heute unterschiedlichen Maßnahmen der türkischen Rassentheorie und Weltanschauung.

Die kurdische Sprache und Kultur unterliegen weiterhin einem Verbot. Obwohl rund ein Drittel der Einwohner der Türkei, d. h. über 20 Millionen Menschen, Kurden sind, gibt es keine einzige Schule, in der Kurdisch unterrichtet wird. Die Anwendung der kurdischen Sprache im Bildungswesen ist verboten.

Selbst geographische Bezeichnungen wie Ortsnamen, wurden umbenannt. Vor nicht langer Zeit hat die von Kurden ins Leben gerufene Stiftung KÜRT-KAV (Stiftung für kurdische Kultur und Forschung), die Initiative ergriffen, Kurdischkurse anzubieten. Trotz einer positiven Entscheidung des Obersten Gerichtshofes verweigerte das Ministerium für nationale Erziehung die Genehmigung für diese Kurse. Die damalige Innenministerin Meral Aksener sandte ein streng geheimes Dekret an alle Gouverneure und Polizeipräsidien der Provinzen sowie Gendarmeriekommandozentralen, mit dem sie anordnete, "administrative und rechtliche Maßnahmen gegen solche Personen einzuleiten, die Alphabetisierungskurse in Kurdisch anbieten und Forschung mit dem Ziel betreiben, die kurdische Sprache zu verbreiten und sie zu einer Schriftsprache zu entwickeln." (Hevi, 8.3.97)

Fernseh- und Radiosendungen in kurdischer Sprache sind nach wie vor verboten. Die Verwendung von Kurdisch auf politischen Veranstaltungen ist per Gesetz unterbunden und wird strafrechtlich verfolgt.

Auf Druck von Europa lockerte die türkische Regierung vorübergehend die Verbote, so daß heute Bücher, Zeitschriften und Musikkassetten in Kurdisch veröffentlicht werden können. Doch der Verkauf und der Vertrieb dieser Publikationen wird mit allen Mitteln verhindert. In der Regel werden die Publikationen noch während des Druckes oder sofort nach dem Erscheinen beschlagnahmt. Diese Publikationen in Kurdistan zu vertreiben ist ebenso gefährlich wie eine Bombe zu transportieren. In den letzten Jahren wurden zahlreiche engagierte Journalisten ermordet, Büros von Zeitungen überfallen und zerstört.

Während wir hier in Europa von Kurden und Kurdistan sprechen können, müßten wir in der Türkei für diese Begrifflichkeiten Gefängnisstrafen in Kauf nehmen. Wir würden zu Separatisten und Terroristen erklärt werden.

Ohne Rücksicht auf die elementaren Menschenrechte übernehmen viele europäische Staaten diese rassistische Behandlung der Kurden.

In Europa stehen kurdische Migranten rechtlich nicht auf der selben Stufe wie andere Migrantengruppen. Während andere Migranten z.B. freie Namenswahl für ihre Kinder haben, müssen Kurden einen Namen aus einer Namensliste der türkischen Auslandsvertretungen auswählen. Während für andere Migrantengruppen Fernseh- und Radiosendungen in ihrer Muttersprache zur Verfügung stehen, wird das Kurden vorenthalten. Kurdische Kinder können, bis auf wenige Ausnahmen, nicht wie ihre Mitschüler in ihrer Muttersprache unterrichtet werden. Als Ursache hierfür wird angegeben, daß Kurden keinen eigenen Staat haben.

Rechte müssen Menschen gewährt werden. Nicht Staaten. Gerade Migrantengruppen, die einen eigenen Staat haben, haben auch andere Möglichkeiten, ihre Kultur zu pflegen, ihre Sprache zu lernen und Medien in der eigenen Sprache zu haben. Kurden haben diese Möglichkeiten nicht. Deshalb sollte gerade ihnen jegliche Infrastruktur zur Pflege und Entwicklung ihrer Sprache und Kultur zur Verfügung gestellt werden.

Im Einklang mit der Türkei benutzen Mitglieder der EU sogar deren Erklärungsmuster für die Unterdrückung der Kurden und die Vorenthaltung ihrer Rechte.

Nicht zuletzt legitimiert Europa diese rassistische Unterdrückungspolitik durch die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zur Türkei.

So sehr die Ermahnungen der Türkei zur Einhaltung der Menschenrechte zu begrüßen sind, muß aber in der Konsequenz gesagt werden, daß sie nicht ausreichen. Die Türkei hat keinerlei Schritte zu grundlegenden Veränderungen eingeleitet. Der Krieg in Kurdistan wird erbarmungslos weitergeführt. Die Menschenrechte existieren nicht. Das Land wird vom Nationalen Sicherheitsrat regiert, die kurdischen Provinzen befinden sich seit dem Militärputsch im Ausnahmezustand und werden von Notstandsgouverneuren mit Sondervollmachten regiert. Die Menschenrechte sind in dieser Kriegsregion außer Kraft gesetzt.

Ein Bericht des Nationalen Sicherheitsrates weist darauf hin, daß der Anteil der kurdischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung der Türkei im Jahre 2010 40% betragen wird, im Jahre 2025 sogar 50%. In Anbetracht dessen würden die Kurden im Parlament die Mehrheit bilden. Um diese Gefahr abzuwenden müßten radikale Maßnahmen ergriffen werden.

Die Maßnahmen, von denen dann gesprochen wird, sind Geburtenkontrollen durch Empfängnisverhütung.

Aus all diesen Maßnahmen wird eines deutlich: Der türkische Staat will die kurdische Identität vollständig ausrotten. Durch Krieg, Morde, Unterdrückung, Zwangsassimilation.

Gerade im Europäischen Jahr gegen Rassismus darf Europa nicht tatenlos zusehen, wie die Türkei 20 Millionen Kurden rassistisch unterdrückt und Völkermordpraktiken anwendet. Angesichts dieser dramatischen Lage werden weiterhin Kurden nach Europa flüchten. Kurden tragen jedoch nicht den Krieg in ihrer Heimat nach Europa. Sie wollen lediglich in Frieden und Sicherheit leben und sich politisch artikulieren. Angesichts des Völkermordes an ihrem Volk ist das legitim und verständlich. Die Konflikte entstehen daraus, daß die Türkei ihre Unterdrückungspraktiken auch nach Europa transportiert und durch seine Medien auch die in Europa lebenden Türken gegen Kurden aufhetzt.

Die Konflikte zwischen Türken und Kurden in Europa werden durch den türkischen Staat geschürt.

Gerade im Europäischen Jahr gegen Rassismus ist die Europäische Union gefordert, die in Europa lebenden kurdischen Migranten den anderen Migrantengruppen rechtlich gleichzustellen sowie von ihrem Recht auf Durchführung von Sanktionen gegen die Türkei Gebrauch zu machen um den Krieg und Genozid gegen die Kurden in ihrer Heimat zu stoppen.


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