Uwe Ruprecht

Paragraf

Berichte aus dem Gerichtssaal

Geschichten aus der Geschichte

Lichtenberg in Stade

Aktuelles


Kriminalgeschichten

Leben und Sterben auf St. Pauli

Gesche Gottfried

Elses Lachen

Ein Gattenmord

Eine Hinrichtung

Ein Muttermord

zur Homepage
von Uwe Ruprecht





Kein Ruhmesblatt für die Polizei
Osterholzer Kreisblatt 1. Juli 1999
Bramstedt/Stade - Der Vorfall, der vor dem Landgericht in Stade verhandelt wird, hat etwas Surreales. Am 24. Oktober letzten Jahres, einem Sonnabend, entdeckt ein Anwohner auf der Feldmark an der Kampstraße in Bramstedt einen nackten Mann, der mit Kleidungsstücken ein Feuer entzündet. Wenige Minuten später, kurz nach 14 Uhr, erscheint ein Streifenwagen der Polizei. Der Nackte zieht sich in sein im Matsch festgefahrenes Auto zurück. Und die Polizisten - ziehen die Pistole.
Eine Viertelstunde später flieht der Nackte mit zwei Kugeln im Leib. Erst ein Großaufgebot der Polizei kann ihn im Geräteschuppen eines Bauernhofs stellen, wo er sich widerstandslos festnehmen lässt. Was sich zwischen dem Nackten und den Uniformierten abspielte, ist kein Ruhmesblatt für das Geschick der Polizei. Polizisten sind zwar keine Psychologen - aber »das versteht doch kein Mensch«, entfährt es dem Vorsitzenden Richter Hartmut Voß bei der Befragung eines der Beamten.
Bei dem Nackten handelt es sich um den 32-jährigen Stephan K. Der Lagerist aus Bramstedt leidet seit seinem 16. Lebensjahr an psychotischen Schüben. »Jedes Mal, wenn ich eine Psychose habe, denke ich, ich bin jemand anders«, erklärt er selbst dem Richter. »Ich denke, ich bin Jesus und dass die Leute zu mir kommen und baue einen Altar auf.« Um einen Altar habe es sich auch bei dem Kleiderhaufen gehandelt, den er in Brand setzte.
Jenseits seiner Schübe ist K. ein umgänglicher junger Mann, und auch im akuten Wahn kam er sonst nie mit dem Gesetz in Konflikt. Begründet durch den Schusswaffeneinsatz der Polizei im Oktober will die Staatsanwaltschaft ihn unbefristet in die Psychiatrie einweisen, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen soll. Doch die Verhandlung machte deutlich, dass bei einem behutsameren Vorgehen der Polizei die Waffen überflüssig gewesen wären.
Während Stephan K. sich in sein Auto verkroch, hielt ein Beamter die Waffe im Anschlag und ein anderer forderte seine Personalien. »Erschießt mich doch, ihr Schweine!« rief K. den Polizisten zu. Ein später hinzukommender Beamter hatte denn auch weniger den Eindruck, K. sei eine Bedrohung, sondern müsse vor sich selbst geschützt werden.
Hätten die Polizisten routinemäßig die Personalien überprüft, hätten sie festgestellt, dass am Abend vorher K.s Eltern die Polizei gerufen hatten, um ihn zu bewegen, sich ins Krankenhaus zu begeben. Der Nackte im Auto wäre als Kranker identifiziert gewesen und nicht als der gefährliche Straftäter, als der er behandelt wurde.
Weil der Nackte »nicht normal« erschien, habe er zur Waffe gegriffen, erklärt einer der Polizisten. Aber nicht alles, was nicht normal ist, ist gefährlich, hält ihm der Richter entgegen. »Ich hoffe«, setzt er hinzu, »dass Sie auch sonst nicht ständig mit gezogener Waffe herumgehen.« Was hätte dagegen gesprochen, fragt der Richter, den Mann zunächst in Ruhe zu lassen, sich in den Streifenwagen zu setzen und den Psychiatrischen Dienst zu informieren?
Stattdessen fühlte sich K. bedroht, steigerte sich immer mehr in seine Angst hinein und griff schließlich, noch im Auto, nach einem Brötchenmesser. Als er ausstieg, fuchtelte er damit herum und rief, er werde die Polizisten »in Streifen schneiden«. Er lief weg, kam dann aber wieder und scheuchte drei Polizisten durchs Gelände, während ein vierter beim Streifenwagen stand.
Der Richter schüttelt den Kopf: »Ich verstehe nicht, dass Sie sich zu dritt von einem nackten Mann mit einem kleinen Messer den Weg entlang treiben lassen.« K. hätte doch unmöglich alle vier Polizisten zugleich angreifen können. Ob es nicht eine andere Möglichkeit gegeben hätte, ihn zu überwältigen. »Ich riskiere nicht mein Leben«, antwortet einer der Polizisten. Auf die Idee, einen Warnschuss abzugeben, war keiner gekommen.
Endlich fiel der erste gezielte Schuss. Weil K. auf den Kollegen neben ihm losging, sagt der eine Polizist. Weil der andere Kollege bedroht worden war, sagt dieser. In seinem Wahn zeigte K. keine Reaktion auf den Bauchschuss. Nach einem zweiten Schuss ins Knie drehte er um und floh. Irgendwie schaffen die Polizisten es, ihn zu verlieren.
Am Ende der siebenstündigen Beweisaufnahme hebt das Gericht die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf. K. kehrt freiwillig in die Anstalt in Lüneburg zurück.

Fünf Minuten Todesangst
Harburger Rundschau 2. März 2001
Buchholz/Stade - Ein Albtraum: Spätabends klingelt es an der Haustür. Man geht öffnen - und sieht sich zwei maskierten und bewaffneten Männern gegenüber. Sie dringen in das Haus ein, berauben die Bewohner und lassen sie gefesselt zurück. Kein Albtraum: Am 15. September 2000 überfielen Dennis N. (22) und Christian K. (20) das Ehepaar H. in ihrem Haus in Buchholz. Dafür müssen sie sich vor dem Stader Landgericht verantworten.
Fünf Minuten dauerte der brutale Spuk. Fünf Minuten Todesangst für Karin H. (44) und ihren Ehemann Reiner (50). Während Dennis N. die Frau mit einer Gaspistole, die von einer scharfen Waffe nicht zu unterscheiden war, in Schach hielt, trieb Christian K. den Hausherren mit einem Baseballschläger durch die Zimmer auf einer planlosen Suche nach Raubgut.
Viel Beute machten die Räuber nicht. Kaum hundert Mark aus den Geldbörsen des Ehepaars und etwa 150 Mark in Zwei-Mark-Stücken, die Frau H. in einem Kästchen gesammelt hatte. Als er seine Scheckkarte herausrückte, bewies Reiner H. so viel Geistesgegenwart, eine falsche PIN anzugeben, so dass die Räuber am Bankautomaten leer ausgingen.
Karin H. war nur nachlässig gefesselt worden, konnte sich rasch befreien und die Polizei alarmieren. Auf der Flucht zerstörten die Räuber eine Lampe im Hausflur, weil sie fürchteten, im Hellen von Nachbarn gesehen zu werden. Dabei hatten sie das Haus am Nachmittag gerade deshalb ausgeguckt, weil es so gut einsehbar war. Viel Licht und Glas, das Reiner H. sehr schätzt. Doch in der ersten Zeit nach dem Überfall waren stets alle Jalousien heruntergelassen.
Und der Albtraum ging noch weiter. Nachdem die Räuber im Fernsehen einen auch nach Ansicht ihrer Opfer völlig verzerrten Beitrag über die Tat gesehen hatten, schickten sie der Familie H. einen Brief, den sie aus ausgeschnittenen Zeitungslettern gebastelt hatten. Unter dem Absender »Ding Dong« verlangten sie, dass 10 000 Mark hinterlegt werden sollten. Sonst kämen sie wieder. Einen Tag vor der Geldübergabe, die sie angeblich nicht ernst gemeint hatten, wurden die Räuber gefasst - in einem gestohlenen Auto.


»Schrecken der Geschäftsleute«
Harburger Rundschau 12./13. April 2001
Stade - Hannelore B. (59) ist krank. Eine Arztpraxis wäre ein passenderer Ort für sie als ein Gerichtssaal. Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht murmelt sie unablässig vor sich hin oder fällt Zeugen, Staatsanwältin und Richter ins Wort. Richter Dr. Maaß, der sie schon kennt, ermahnt sie immer wieder geduldig, dass sie gefälligst schweigen möge.
Frau B. ist »der Schrecken der Geschäftsleute der Innenstadt«, sagt der Polizist, der noch am Tag vor der Verhandlung eine Anzeige gegen sie wegen Ladendiebstahls aufgenommen hat. Frau B. lässt Kleinigkeiten mitgehen: eine Schachtel Zigaretten, eine Halskette, eine Flasche Hochprozentiges binnen einer Stunde in drei Stader Läden.
Hinterher behauptet Frau B. regelmäßig, sie habe ja bezahlen wollen. Die anderen, die sie angezeigt hätten, meint sie, die gehörten vor Gericht. Dorthin hat es sie bislang sechsmal wegen Ladendiebstahls gebracht und zweimal, weil sie ohne Führerschein gefahren war, einmal inklusive Fahrerflucht unter Alkohol.
Ihren größten Auftritt aber hatte sie im Juni 2000, als ihre Aussage den Prozess platzen ließ, den sie selbst verursacht hatte. Nachdem sie nämlich von ihrem neuen Liebhaber mit einem vorherigen Gespielen im Bett erwischt worden war, hatte sie eine Vergewaltigung angezeigt. Hätte man damals wegen falscher Beschuldigung gegen sie ermittelt, wären ihre psychischen Probleme längst aktenkundig.
»Ich geh nie mehr ins Kaufhaus, ich geh nirgendwo hin, ich mach das nie wieder«, brummelt Frau B., während sich Richter und Staatsanwältin kopfschüttelnd ansehen. Der Richter führt der Angeklagten vor Augen, dass ihr bei der nächsten Verurteilung Haft sicher ist. »Nein, ich will nicht«, erwidert sie, als würde das genügen, um das Unheil abzuwenden. »Wenn ich das anordne, dann gehen Sie ins Gefängnis«, versichert ihr der Richter.
Während der Urteilsverlesung will Hannelore B. schon den Saal verlassen. »Nein, ich geh nicht ins Gefängnis!« Sie hat nur »sieben Monate Haft« gehört. Der Richter ruft sie zurück. »Auf Bewährung«, darf er zu Ende sprechen. Neben 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit erhält sie zur Auflage, sich dorthin zu begeben, wo sie besser aufgehoben ist als vor der Schranken der Justiz, zu einem Neurologen.


Junger Mann legte wahllos Feuer und sich dann ins Bett
Harburger Rundschau 7. August 2001
Elmshorn/Cadenberge/Stade - Es war überfällig, dass sich die Justiz eingehender mit Martin F. (25) beschäftigt. Denn trotz gelegentlicher Verurteilungen wegen Diebstahls blieb er unerkannt als das, was er seit wenigstens zehn Jahren ist: Ein Serienbrandstifter mit einem gravierenden seelischen Problem. Jetzt hat das Landgericht Stade über seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu befinden.
Serientäter folgen einem symbolischen Muster, entwickeln eine Handschrift. Bei Martin F. gehört dazu eine Uniform, die des Schützenvereins, des Spielmannszuges oder der Schutzanzug des Deutschen Roten Kreuzes. Seine Brände legt er im Anschluss an eine Feier, das Schützenfest, einen Jahrmarkt. Er betrinkt sich und wankt nach Hause. Auf dem Weg, »ganz spontan« und quasi nebenbei, zündet er etwas an, bevorzugt Autos. Zwei Minuten das Einwegfeuerzeug an eine bestimmte Stelle gehalten, und das Fahrzeug brennt ab.
Martin F. weidet sich nicht am Feuer. Autos in Flammen kennt er auch nur aus dem Fernsehen. Nach dem Anzünden wendet er sich ab, geht heim und legt sich ins Bett. Wie viele Feuer insgesamt auf sein Konto gehen, ist nicht mehr zu ermitteln; er selbst erinnert sich kaum, sagt er. Ein Dutzend Fälle erörtert das Gericht genauer.
Wenn in der Gegend um Cadenberge ein Auto brannte, fiel der Verdacht sofort auf Martin F. Aber nur einmal wurde er erwischt, als er mit einem Freund ein Auto für eine Spritztour geklaut und anschließend abgefackelt hatte. Mehrere Straftaten konnten seine einflussreichen Eltern stillschweigend erledigen.
Doch dann brannte im Oktober 1997 ein Supermarkt in Cadenberge. Sachschaden 3,6 Millionen Mark. Der Druck der Gerüchte wurde zu groß, die Eltern schickten den Sohn fort. In Elmshorn geriet er in die Drogenszene. Um den Stoff bezahlen zu können, beging er mit einem Kumpel Einbrüche. Aus Wut darüber, dass sie nur einen Wecker und einen Flaschenöffner erbeuten konnten, steckten sie im März 2000 eine Motoryacht im Elmshorner Hafen an. Der Kumpel wollte beim Brand zuschauen; Martin F. war das nicht geheuer, und er rief die Feuerwehr.
Nachdem er im Juni 2000 für seine Diebstähle, nicht aber für die Brandstiftung vom Amtsgericht Itzehoe auf Bewährung verurteilt worden war, feierte er bei Freunden seine Entlassung aus der U-Haft. In der Nacht brannten in der Tiefgarage des Hauses vier Autos. Martin F. wurde verhaftet und »machte reinen Tisch«, wie er sagt: Er gestand den Brand des Supermarktes und mehrere Pkw-Brände in Cadenberge und Elmshorn.
Eine Feuersbrunst habe er beim Supermarkt nicht gewollt, sagt er, sondern nur an ein paar Brotkisten auf der Verladerampe zündeln wollen. Dass Menschen in dem Gebäude wohnten, habe er erst erfahren, als er in seiner Rolle als DRK-Helfer am Brandort eintraf.


Portal des Stader Gerichts (Foto: Ruprecht) »Sie waren die Spinne im Netz«
Elbe-Jeetzel-Zeitung 10. Januar 2002
Lüchow/Dannenberg/Stade - »Es war Selbstherrlichkeit, eine Sucht, ein Rausch. Ich habe Filialen gesammelt, ich habe Spaß daran gehabt, das zu mehren.« 25 Optiker-Geschäfte in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt, auch in Lüchow und Dannenberg, hatte Christian Helbing zum Schluss. »Weil ich überfordert war, kam es zu den Betrügereien«, gestand der 48-Jährige aus Uelzen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stade. Dafür, dass er den Krankenkassen nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hatte, wurde er jetzt zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Aus »prozessökonomischen Gründen« hat die Justiz sich nicht der Sisyphusarbeit unterzogen, die gesamten Aktenberge zu durchforschen, sondern die Anklage auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 1999 bis 31. März 2000 beschränkt. 596 Fälle sind immerhin noch zusammengekommen, so dass Oberstaatsanwalt Frank Reh 35 Minuten braucht, um die Anklageschrift zu verlesen: die Namen der Kunden und die jeweilige Summe, die Helbing Geschäfte von der AOK Niedersachsen, der AOK Sachsen-Anhalt sowie mehreren Ersatzkassen zu Unrecht eingefordert und erhalten haben, Einzelbeträge zwischen 2,60 und 172 Euro. Diese insgesamt 40 000 Euro nehmen sich dabei gering aus gegenüber den fast 800 000 Euro, auf die eine Ermittlungsgruppe der AOK Niedersachsen den Gesamtschaden geschätzt hat.
Als Geschäftsführer von fünf Optiker-Gesellschaften hatte Christian Helbing seine Mitarbeiter angewiesen, alle Brillenverordnungen und Berechtigungsscheine von den Kunden blanko unterschreiben zu lassen und an die Uelzener Zentrale zu schicken, wo sie dann manipuliert wurden.
Das ursprüngliche Arzt-Rezept wurde vernichtet, statt dessen schrieb ein Optikermeister ein neues. Darin stand dann beispielsweise nicht mehr die einfache Lesebrille, die der Arzt verordnet hatte und die der Kunde tatsächlich erhielt, sondern es wurden erhebliche teurere Gleitsichtgläser aufgeschrieben. Anderen Kunden wurden nicht vorhandene Sehschwächen angedichtet oder es wurde dieselbe Dienstleistung zweimal mit der Krankenkasse abgerechnet.
Durch die Anzeige einer Mitarbeiterin öffentlich unter Druck geraten, beantragte Helbing im Dezember 2000 die Insolvenz. »Wenn die Presse nicht so viel geschrieben hätte, hätte ich die Firma vielleicht retten können«, erzählt Helbing dem Gericht. Zugleich gibt er zu, zu der Zeit längst die Kontrolle über sein Firmen-Imperium verloren zu haben: »Ich war auf Alkohol und habe Psychopharmaka genommen.«
Die Gesamtsumme seiner Verbindlichkeiten beläuft sich auf etwa drei Millionen Euro. Die Hälfte sollen durch den Verkauf der Filialen bereits ausgelöst worden sein, Helbings Immobilien sollen noch einmal bis zu zwei Millionen Euro erbringen.
»Ich habe vieles getan, um die Leute psychologisch unter Druck zu setzen«, räumt Helbing ein. Und zeigt eine verspätete Fürsorgepflicht für seine ehemaligen Mitarbeiter. Dazu befragt, wann denn genau die Betrügereien begonnen hätten, schweigt er - angeblich um die Leute zu schützen, die auf seine Anweisung hin die Rezepte fälschten und dafür eigenen Strafverfahren ausgesetzt sind. »Es ist anständig von Ihnen, dass Sie die Aussage verweigert haben, inwiefern ihre Mitarbeiter mitverdient haben«, kommentiert der Staatsanwalt.
»Sie sind der Täter hinter den Tätern. Sie waren die Spinne im Netz,« bilanziert der Vorsitzende Richter Arnold Thomsen. Inzwischen lebt Helbing von Aushilfsarbeiten und dem Einkommen seiner Ehefrau. Daher dürfte ihn die Bewährungsstrafe weniger als die Geldstrafe von 1000 Euro schmerzen.



. . . UWE RUPRECHT . . . Gerichtssaalberichterstatter in Stade . . .

Polizei übersah wichtigen Zeugen
Harburger Rundschau 8. Februar 2002
Drochtersen/Stade - Gerade noch hatte Lorenz Hünnemeyer über die theatralischen Auftritte von Anwälten in amerikanischen Gerichtsserien gespottet, als der Buxtehuder Strafverteidiger selbst einen solchen Überraschungscoup landete. Die Enthüllung, die er während einer Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Stade machte, trieb allen Anwesenden die Tränen in die Augen - vor Lachen.
Der Fall selbst hat bestenfalls groteske Züge. August 2001 in Drochtersen: Vater (50) und Sohn (27) geben sich wie alle Tage die Kante. Fast drei Promille Alkohol werden später beim Vater festgestellt, beim Sohn sind es noch über zwei. Sie geraten in Streit, und der Vater sticht dem Sohn zweimal mit einem Taschenmesser in die Hinterbacken. An sich keine dramatische Verletzung. Weil aber eine große Arterie aufgerissen wird, »spritzt das Blut nur so heraus«, wie ein Zeuge beschreibt. »Der Patient schwamm im Blut«, erinnert sich der Krankenhausarzt, der dem Sohn das Leben rettet.
Dass die Aufklärung des Tatverlaufs eine mühselige Angelegenheit werden würde, zeichnete sich schon zu Prozessbeginn ab. Der Vater lässt durch seinen Anwalt ausrichten, dass er nichts sagt. Auch der Sohn steht für die Wahrheitsfindung nicht zur Verfügung, er nimmt sein familiäres Aussageverweigerungsrecht in Anspruch.
Bleiben als Zeugen die Mitbewohner des Hauses. Einer von ihnen, ein 74-jähriger eher schmächtiger Mann, aber ehemaliger Boxer, hat durch sein Eingreifen vielleicht Schlimmeres verhütet. In seiner Befragung durch den Verteidiger erfährt das Gericht, wer die ausgedehnten Blutlachen in der Wohnung des Vaters weggewischt hat. Der Untermieter nämlich, der sich während des Streits, der Messerattacke und der anschließenden Aktionen von Notarzt und Polizei im Nebenraum befand.
Von diesem potenziellen Zeugen hat der Staatsanwalt noch nie gehört. Denn auch der Polizei ist seine Anwesenheit in der Drei-Zimmer-Wohnung komplett entgangen. »Student, Nordeuropäer«, mehr ist über ihn nicht bekannt. Die Polizei sicherte den Tatort vorschriftsmäßig - ohne vorher in das Zimmer geschaut zu haben, in dem der junge Mann friedlich schlief. Über das Absperrband vor seiner Tür wird er sich am nächsten Morgen wohl gewundert haben. Ob der Erkennungsdienst der Polizei erstaunt war, dass alle Blutspuren wie von Geisterhand beseitigt waren, wird die Fortsetzung des Prozesses zeigen.


Echte Kameradschaft
blick nach rechts N°5, 7. März 2002
Ein Neonazi ist ein verlorener Jugendlicher, der aus Frust gewalttätig wird. Gib ihm Arbeit und eine treusorgende Frau zur Seite, und alles kommt wieder in Ordnung. Diesem verbreiteten Klischee hing auch das Jugendschöffengericht an, das dem 19-jährigen Marcus M. jetzt zum dritten Mal Bewährung gab. Insgesamt haben sich auf seinem Konto 30 Monate Haft angesammelt, von denen er keinen Tag absitzen musste.
M. begann seine Strafkarriere mit 15 Jahren: Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl. Die Richter ermahnten ihn regelmäßig und hofften, er werde sich bessern. Im Mai 1999 gehörte er zu denen, die mit Sturmhauben maskiert ein Asylbewerberheim in seinem Wohnort Kutenholz überfielen. M. bedrohte eine im Haus wohnende ältere deutsche Frau mit einer Schusswaffe. Sein Urteil: eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Als den am Überfall beteiligten Erwachsenen der Prozess gemacht wurde, erschien M. zu seiner Zeugenaussage in vollem Wichs mit einem Abzeichen der »Kameradschaft Elbe-Weser« am Ärmel.
M. bewährte sich nicht. Ein Jahr später stand er erneut vor Gericht, weil er in einer Diskothek eine Ausländerin verprügelt hatte. Wieder gibt ihm der Richter den Wunsch auf den Weg mit, er möge sich nun doch endlich zusammenreißen. Eine vergebliche Hoffnung. Drei Wochen nach dem letzten Urteil, im Mai vorigen Jahres, findet an einem Badesee in Fredenbeck ein Treffen seiner Kameradschaft statt. Die Neonazis aus Oldenburg und Wildeshausen, aus Buxtehude und Gnarrenburg kommen hier häufiger zusammen. Bei der Anreise passieren sie das einen Kilometer entfernte Kutenholzer Asylbewerberheim.
An diesem Samstag feierten am Badesee einige Russlanddeutsche einen Geburtstag. Mit Provokationen und Drohungen war es den Glatzen bereits gelungen, sie zu vertreiben. Auf das letzte Auto, dessen Fahrerin vor Aufregung den Motor abgewürgt hatte, stürzte einer der Neonazis zu und sprühte durch das Schiebedach einem Insassen Pfefferspray ins Gesicht. Der Angegriffene wehrte sich, woraufhin die Neonazis mit Zeltstangen und brennenden Holzscheiten bewaffnet vorrückten. »Ein Glück, dass Eugen G. so beherzt vorgegangen ist«, kommentierte der Richter das Verhalten eines 25-jährigen Deutschrussen, der eine Axt über dem Kopf schwingend die Skinheads in Schach hielt, bis die Polizei eintraf.
Obwohl die Neonazis mit Glatzen, Bomberjacken und Springerstiefeln ziemlich gleich aussahen, war Marcus M. eindeutig als derjenige erkannt worden, der das Spray einsetzte: Er war der Längste und hat ein Muttermal im Gesicht. Für ihn steht einiges auf dem Spiel. Bei einem Widerruf der Bewährung muss er für mehr als zwei Jahre hinter Gittern. Er setzt auf zwei Optionen: Sich als Geläuterter zu präsentieren und die Tat zu leugnen.
Seine Haare sind noch dünn, er hat sie sich offenbar erst wachsen lassen, nachdem ihm die Anklageschrift zugestellt worden war. Schließlich wäre die Behauptung, er sei inzwischen aus der Szene ausgestiegen, mit Glatze nicht sonderlich glaubwürdig. Allerdings vermeidet er es, sich dazu deutlich zu äußern. Das übernehmen die Bewährungshelferin, der Jugendgerichtshelfer und der Rechtsanwalt. Als Verräter will M. auch nicht dastehen. Denn schließlich bemühten sich seine Kameraden, ihn durch ein Komplott herauszuhauen.
Nacheinander treten sechs Neonazis im Alter von 21 bis 30 Jahren auf und beschuldigen in offenkundig einstudierten Aussagen einen anderen als M. der Tat. Dieser, ein 29-Jähriger aus Bremervörde und der am schwächsten wirkende der Gruppe, ist nicht vorbestraft und käme bei einer Verurteilung glimpflich davon. Außerdem stiege sein Ansehen in der Kameradschaft beachtlich.
Die Täuschung misslingt. Was auch M.s Anwalt erkennt. Nach der Verhandlungspause bequemt sein Mandant sich doch zu einem Geständnis. Und das muss strafmildernd berücksichtigt werden, auch wenn es in letzter Minute erfolgt. Der Anwalt hebt darauf ab, dass M. sich »gefangen« habe und in »geordneten Verhältnissen« befinde. Er habe Arbeit und lebe mit seiner Freundin zusammen. Sogar ein Kind sei in Planung. Sein Arbeitgeber allerdings und einer seiner Kollegen gehörten zu den Zeugen, die eben für ihn gelogen hatten. Der Arbeitskollege war außerdem ebenfalls an dem Überfall auf das Asylbewerberheim beteiligt. Wie auch dem Vorsitzenden Richter nicht entgangen war, hatte M.s Freundin durch Kommentare während der Verhandlung ihre Gruppenzugehörigkeit zu erkennen gegeben.
Doch dieses Täuschungsmanöver ist erfolgreich. Zwar werden M. acht Monate Haft aufgebrummt, aber wieder siegt das Prinzip Hoffnung, und er erhält Bewährung. Allein 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 400 Euro an sein Opfer sollen es ihm verbittern, dass er den Gerichtssaal als freier Mann verlässt. Und er muss die Prozesskosten tragen. Soll heißen, er kommt für die Zeugengebühren auf, über die sich seine Kameraden erfreut zeigten, nachdem sie ihre Lügen vorgebracht hatten. Die übrigens straflos bleiben, weil es ja immerhin sein könnte, wie der Staatsanwalt ausführt, dass doch zwei verschiedene Männer gesprayt haben. Nach Prozessende, ist anzunehmen, feierte die Kameradschaft ihren Sieg.


Kinderschänder wartete vergeblich auf die Polizei
Weser Kurier 11. April 2002
Cuxhaven/Stade - Dreimal hat Andre G. (39) im Herbst 1999 seinen damals neunjährigen Stiefsohn Jan zum Analverkehr gezwungen. G. ist seit 15 Jahren HIV-positiv. Nur einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, dass er sein Opfer nicht infizierte. So weit ist der Fall klar, Andre G. hat vor dem Landgericht Stade ein Geständnis abgelegt. Aber dass es erst jetzt zum Prozess kommt, belegt ein eklatantes Versagen des Jugendamts des Landkreises Cuxhaven.
Im Januar 2000 hatte der bisexuelle Andre G. einer Freundin die Vergewaltigungen offenbart. Sie setzte ihn unter Druck, und noch am selben Tag informierte G. telefonisch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes. Dort hatte man bereits Kontakt mit der Lebensgefährtin von G. gehabt, weil sie mit der Erziehung ihres Sohnes überfordert war. Das Amt reagierte umgehend und brachte Jan in einem Heim unter. Damit aber hatte es sich. Vergeblich wartete Andre G. auf die Polizei. Schließlich, mehr als ein Jahr später, zeigte er sich selbst an.
Als Zeugin vor Gericht blieb die Mitarbeiterin des Jugendamtes eine plausible Begründung schuldig, warum die Polizei nicht eingeschaltet wurde, nachdem die Vergewaltigungen bekannt geworden waren. Das tue man in ihrem Amt »nicht grundsätzlich«, sagte sie, »wir warten erst noch ab.«
Der Fall habe ihn »völlig verwirrt«, erklärte Psychologieprofessor Uwe Jopt von der Uni Bielefeld, »so etwas habe ich noch nicht erlebt«. Er wurde im Januar 2001 vom Jugendamt beigezogen, um die »Erziehungsfähigkeit« von Jans Mutter zu begutachten, die gerade ein weiteres Kind geboren hatte. In diesem Zusammenhang führte er ein Gespräch mit Jan. »Ich war unglaublich betroffen über die Art, wie mit dem Kind umgegangen worden war«, sagte Jopt aus. Das Jugendamt hatte nicht, wie in solchen Fällen üblich, das missbrauchte Kind psychiatrisch untersuchen lassen, und es bekam auch keinerlei therapeutische Hilfe: »Das war unverantwortlich«, empörte sich der Hochschullehrer. In dem Heim in Neuhaus/Oste, wo er ihn besuchte, sei Jan »wie ein Tier aufbewahrt« worden. Sein mit Kot beschmiertes Zimmer, in dem er nur »gelagert« wurde, sei »eine Katastrophe« gewesen: »So etwas kennt man sonst nur aus Rumänien«.
»Berührend« aber fand der Psychologe auch, dass das missbrauchte Kind weiterhin an seinem Peiniger hing. Lange vor den Vergewaltigungen sei Jan »ein gebrochenes Kind« gewesen, dem ausgerechnet der Stiefvater Stabilität habe geben können. Verblüfft habe ihn, führte Jopt weiter aus, dass sich »der Täter als direkter, offener als die Mutter« erweisen habe. Die Mutter zeige eine »extreme Form der Verleugnung.« Sie stellt den Missbrauch bis heute in Abrede und heiratete Andre G., nachdem dieser sich bereits zu seinen Taten bekannt hatte. Die Staatsanwältin kündigte an, dass sie sich noch mit dem Verhalten des Jugendamtes beschäftigen werde.


Chirurg muss drei Jahre hinter Gitter
Weser Kurier 27. April 2002
Celle/Stade. »Durch das Abrechnungswesen wurde Ihnen die Tat besonders leicht gemacht«, wandte sich der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stade in seiner Urteilsbegründung an den 47-jährigen Chirurgen aus Celle. Der hatte über Jahre hinweg Krankenkassen und Patienten in großem Stil betrogen. Drei Jahre Haft lautet das Urteil.
Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, der durch Hunderte von Zeugenladungen die Landeskasse erheblich belastet hätte, war zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigern eine »Verständigung« über das Strafmaß von drei Jahren Gefängnis ausgehandelt worden. Voraussetzung war ein Geständnis des Angeklagten und die Zahlung von 600 000 Euro Schadenswiedergutmachung, die am Donnerstag auf den Konten von Finanzamt und AOK eingingen. In der Anklageschrift waren noch 2300 Fälle aufgelistet worden, von denen im Urteil hunderte zu einer Tathandlung zusammengefasst wurden. 652 Betrugsfälle blieben übrig.
Der Chirurg, ein gebürtiger Libanese mit deutschem Pass, betrieb in Celle eine Tagesklinik, in der er sich auf Laseroperationen an den Gelenken spezialisiert hatte. Nach einer Änderung der Gebührenordnung 1997 wurden die teureren Operationen mit dem Laser von den Kassen nur noch wie herkömmliche Methoden honoriert. Der Chirurg verlangte dennoch von seinen Patienten eine Zuzahlung für ein Glasfaserkabel in Höhe von 489 Mark, die auch etwa 800-mal geleistet wurde.
Wie der Celler Arzt sollen etwa 20 Chirurgen aus ganz Niedersachsen, darunter aus Braunschweig, Lüneburg und Stade, vorgegangen sein. Auf Kongressen, sagte der Chirurg in seinem Geständnis, hätten sich die Laseroperateure darüber ausgetauscht, wie man die höheren Kosten auffangen könne. »Wir sind in eine Lage gebracht worden, in der wir nicht anders konnten«, rechtfertigte er sich. Von »mafiaähnlichen Strukturen«, die der Arzt aufgebaut habe, spricht dagegen die AOK Niedersachsen, deren Ermittlungen die Machenschaften aufdeckten. Denn durch Einnahmen von monatlich einigen tausend Euro war der Arzt außerdem an weiteren Betrugsmanövern beteiligt.
Während der 47-Jährige einen »Krankentransport« verordnete, also liegend oder in einem Krankenwagen, wurden die Patienten tatsächlich sitzend oder in einem gewöhnlichen Pkw gefahren. Den eigentlichen Abrechnungsbetrug beging das Transportunternehmen, der Arzt aber erhielt einen Anteil. Ein ähnliches Arrangement bestand zwischen dem Arzt und einem Lieferanten für Sprechstundenbedarf. Die patientenbezogenen Rezepte bekam der Lieferant blanko. Der größte Teil der von den Kassen bezahlten Spritzen und Bandagen existierte nur auf dem Papier. Ein Tatkomplex um zwei Krankengymnasten, die vom Arzt mit Blankoverschreibungen versorgt worden waren, blieb als nicht mehr erheblich für das Strafmaß im Urteil unberücksichtigt.
Der Gesamtschaden der Betrügereien wird auf 1,25 Millionen Euro veranschlagt. Die Hälfte davon vereinnahmte der Arzt, also die Summe, die er inzwischen zurückgezahlt hat. Seine sonstigen Besitztümer waren bereits gepfändet worden. Die achtmonatige Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Als Gehilfe des Arztes wurde ein 47-jähriger Libanese zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte Patienten-Unterschriften gefälscht und die dabei ertrogenen Gelder regelmäßig in bar kassiert. Offenbar gute Beziehungen des Arztes zu den Behörden hatten dafür gesorgt, dass sein »Mädchen für alles« nicht als abgelehnter Asylbewerber abgeschoben wurde.
weiterer Bericht zum selben Prozess


Angeklagte zeigten sich nicht einsichtig - Amtsgericht verhandelte Skinhead-Überfall
Osterholzer Kreisblatt 14. September 2002
Osterholz/Stade. Während der ganzen dreistündigen Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht in Stade grinsen und kichern die beiden Angeklagten und begleiten die Zeugenaussagen mit verächtlichen Gesten. Auch ihr familiärer Anhang im Zuschauerraum scheint seinen Spaß zu haben. Die Ermahnungen von Richter Marco Rech hinterlassen wenig Wirkung.
Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wirft die Anklage den 20 und 18 Jahre alten Brüdern Stefan und Olaf S. vor. Weil Olaf zur Tatzeit Jugendlicher war und in Stade wohnt, wird in der Schwingestadt verhandelt, obwohl Osterholz-Scharmbeck der Tatort ist.
Der viermal wegen Körperverletzung vorbestrafte Stefan S. verbüßt seit September 2001 eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er wird zu weiteren acht Monaten verurteilt. Olaf S. kommt mit drei Wochen Dauerarrest davon.
Am 28. Oktober 2000 gegen 20.15 Uhr hatten sich Stefan und Olaf vor der Gaststätte »Shamaika« in der Teufelsmoorstraße aufgebaut. Die damals glatzköpfigen Brüder trugen Bomberjacken und Springerstiefel und brüllten »Juden raus«, »Sieg Heil« und »Heil Hitler«. In der Kneipe feierte gerade der Sohn des Gastwirts Jürgen Schindler (44) seinen 18. Geburtstag. »Warum haben Sie das gerufen?«, fragt der Richter. »Schindler ist ein typisch jüdischer Name«, meint Stefan S. Auch in der Verhandlung klärt ihn niemand auf, dass der Namensgeber des Spielberg-Films zwar Juden vor dem Holocaust gerettet hat, aber selber keiner war.
Als Geburtstagskind André Schindler, sein Cousin Maik (17) und seine Schwester Nadine (17) nachschauten, was vor der Gaststätte los war, wurden sie von den Brüdern S. sofort angegriffen. Dabei setzte Stefan S. einen Knüppel ein und schlug Maik mehrmals auf den Kopf. Die Skinheads traten auch mit den Stiefeln zu, die juristisch als 'gefährliches Werkzeug' gelten. Nadine Schindler alarmierte die übrige 25-köpfige Geburtstagsgesellschaft. Mehrere Männer eilten nach draußen. Stefan S. verschwand kurz vom Ort des Geschehens und holte ein langes Messer, das er in einem Busch bereit gelegt hatte. Damit fuchtelte er herum und versuchte zuzustechen. Schließlich kapitulierten die Skinheads vor der Übermacht der herbeigerufenen Gäste der Geburtstagsfeier. Mit dem Satz »Ihr Judenschweine, wir werden euch irgendwann vergasen« machten sich die beiden Brüder schließlich aus dem Staub.
Weil schierer Rassenhass auf die vermeintlichen Juden dem Gericht als Motiv nicht einzuleuchten scheint, bemüht es in seiner Urteilsbegründung Rache als Anlass für den Überfall. Mehr als ein Jahr vor der Geburtstagsfeier nämlich waren die Brüder S. und zwei Jungen der Schindler-Familie einmal aneinander geraten.
Im Gefängnis, lässt Stefan S. durch seinen Verteidiger erklären, nehme er an einem Programm für Aussteiger aus der Neonazi-Szene teil. Wie sein Verhalten im Prozess zeigt, hat das bislang nicht viel gefruchtet. Gefragt, warum er kein Skinhead mehr sein wolle, fällt ihm nur ein: »Keine Lust mehr darauf«. Als Aussteiger, setzt er hinzu, habe er im Knast Ärger bekommen mit seinem gleichfalls einsitzenden ehemaligen »Führer« Lars Hildebrandt.
Der 25-Jährige ist der prominenteste Neonazi der Elbe/Weser-Region und verantwortlich unter anderem für den Überfall auf ein Asylbewerberheim in Kutenholz im Landkreis Stade im Mai 1999. Zuletzt wurde er verurteilt, weil er per Internet einen Türken zu einer Skinhead-Party im Alten Land gelockt hatte, wo dieser verprügelt wurde. Wie jetzt seinem Gefolgsmann war Hildebrandt bei seinen Verurteilungen durch das Stader Gericht immer wieder strafmildernd zu Gute gehalten worden, dass er seine Abkehr von der rechten Szene bekundet hatte.
Fast zwei Jahre brauchte die Justiz, um das Verfahren in einem Prozess abzuschließen. Dabei gilt im deutschen Jugendrecht das Prinzip, dass die Strafe aus erzieherischen Gründen der Tat auf dem Fuße zu folgen habe.

. . . UWE RUPRECHT . . . Gerichtssaalberichterstatter in Stade . . .


Paragraf

Berichte in der Harburger Rundschau (Hamburger Abendblatt)


Dreck unter Nachbarn

Brandstifter frei auf Bewährung

Muttermörder freigesprochen

Zeugin beim Lügen erwischt

Räuber - Bewährung und Entzug


Der wegen Betruges angeklagte Rolf A. hat keine »ladungsfähige« Adresse mehr

Sechs Jahre Haft für Jesteburger Betrüger


So wurde Steve (17) zum Räuber  -  Der blutige Überfall auf das Reisebüro am Harsefelder Bahnhof im Februar 2002 war einer der schlimmsten Fälle von Jugendkriminalität seit langem  Harburger Rundschau

Fünfeinhalb Jahre für Steve


M A I L

© Uwe Ruprecht 2002
Alle Rechte vorbehalten
Keine Gewähr für externe Links