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Kein Ruhmesblatt für die Polizei
Osterholzer Kreisblatt 1. Juli 1999
Bramstedt/Stade - Der Vorfall, der vor dem Landgericht in Stade verhandelt
wird, hat etwas Surreales. Am 24. Oktober letzten Jahres, einem Sonnabend,
entdeckt ein Anwohner auf der Feldmark an der Kampstraße in Bramstedt
einen nackten Mann, der mit Kleidungsstücken ein Feuer entzündet.
Wenige Minuten später, kurz nach 14 Uhr, erscheint ein Streifenwagen
der Polizei. Der Nackte zieht sich in sein im Matsch festgefahrenes Auto
zurück. Und die Polizisten - ziehen die Pistole.
Eine Viertelstunde später flieht der Nackte mit zwei Kugeln im Leib.
Erst ein Großaufgebot der Polizei kann ihn im Geräteschuppen eines
Bauernhofs stellen, wo er sich widerstandslos festnehmen lässt. Was
sich zwischen dem Nackten und den Uniformierten abspielte, ist kein Ruhmesblatt
für das Geschick der Polizei. Polizisten sind zwar keine Psychologen
- aber »das versteht doch kein Mensch«, entfährt es dem
Vorsitzenden Richter Hartmut Voß bei der Befragung eines der Beamten.
Bei dem Nackten handelt es sich um den 32-jährigen Stephan K. Der Lagerist
aus Bramstedt leidet seit seinem 16. Lebensjahr an psychotischen Schüben.
»Jedes Mal, wenn ich eine Psychose habe, denke ich, ich bin jemand
anders«, erklärt er selbst dem Richter. »Ich denke, ich bin
Jesus und dass die Leute zu mir kommen und baue einen Altar auf.« Um
einen Altar habe es sich auch bei dem Kleiderhaufen gehandelt, den er in
Brand setzte.
Jenseits seiner Schübe ist K. ein umgänglicher junger Mann, und
auch im akuten Wahn kam er sonst nie mit dem Gesetz in Konflikt. Begründet
durch den Schusswaffeneinsatz der Polizei im Oktober will die Staatsanwaltschaft
ihn unbefristet in die Psychiatrie einweisen, weil er eine Gefahr für
die Allgemeinheit darstellen soll. Doch die Verhandlung machte deutlich,
dass bei einem behutsameren Vorgehen der Polizei die Waffen
überflüssig gewesen wären.
Während Stephan K. sich in sein Auto verkroch, hielt ein Beamter die
Waffe im Anschlag und ein anderer forderte seine Personalien.
»Erschießt mich doch, ihr Schweine!« rief K. den Polizisten
zu. Ein später hinzukommender Beamter hatte denn auch weniger den Eindruck,
K. sei eine Bedrohung, sondern müsse vor sich selbst geschützt
werden.
Hätten die Polizisten routinemäßig die Personalien
überprüft, hätten sie festgestellt, dass am Abend vorher K.s
Eltern die Polizei gerufen hatten, um ihn zu bewegen, sich ins Krankenhaus
zu begeben. Der Nackte im Auto wäre als Kranker identifiziert gewesen
und nicht als der gefährliche Straftäter, als der er behandelt
wurde.
Weil der Nackte »nicht normal« erschien, habe er zur Waffe gegriffen,
erklärt einer der Polizisten. Aber nicht alles, was nicht normal ist,
ist gefährlich, hält ihm der Richter entgegen. »Ich hoffe«,
setzt er hinzu, »dass Sie auch sonst nicht ständig mit gezogener
Waffe herumgehen.« Was hätte dagegen gesprochen, fragt der Richter,
den Mann zunächst in Ruhe zu lassen, sich in den Streifenwagen zu setzen
und den Psychiatrischen Dienst zu informieren?
Stattdessen fühlte sich K. bedroht, steigerte sich immer mehr in seine
Angst hinein und griff schließlich, noch im Auto, nach einem
Brötchenmesser. Als er ausstieg, fuchtelte er damit herum und rief,
er werde die Polizisten »in Streifen schneiden«. Er lief weg, kam
dann aber wieder und scheuchte drei Polizisten durchs Gelände, während
ein vierter beim Streifenwagen stand.
Der Richter schüttelt den Kopf: »Ich verstehe nicht, dass Sie sich
zu dritt von einem nackten Mann mit einem kleinen Messer den Weg entlang
treiben lassen.« K. hätte doch unmöglich alle vier Polizisten
zugleich angreifen können. Ob es nicht eine andere Möglichkeit
gegeben hätte, ihn zu überwältigen. »Ich riskiere nicht
mein Leben«, antwortet einer der Polizisten. Auf die Idee, einen Warnschuss
abzugeben, war keiner gekommen.
Endlich fiel der erste gezielte Schuss. Weil K. auf den Kollegen neben ihm
losging, sagt der eine Polizist. Weil der andere Kollege bedroht worden war,
sagt dieser. In seinem Wahn zeigte K. keine Reaktion auf den Bauchschuss.
Nach einem zweiten Schuss ins Knie drehte er um und floh. Irgendwie schaffen
die Polizisten es, ihn zu verlieren.
Am Ende der siebenstündigen Beweisaufnahme hebt das Gericht die Anordnung
der vorläufigen Unterbringung auf. K. kehrt freiwillig in die Anstalt
in Lüneburg zurück.
Fünf Minuten Todesangst
Harburger Rundschau 2. März 2001
Buchholz/Stade - Ein Albtraum: Spätabends klingelt es an der
Haustür. Man geht öffnen - und sieht sich zwei maskierten und
bewaffneten Männern gegenüber. Sie dringen in das Haus ein, berauben
die Bewohner und lassen sie gefesselt zurück. Kein Albtraum: Am 15.
September 2000 überfielen Dennis N. (22) und Christian K. (20) das Ehepaar
H. in ihrem Haus in Buchholz. Dafür müssen sie sich vor dem Stader
Landgericht verantworten.
Fünf Minuten dauerte der brutale Spuk. Fünf Minuten Todesangst
für Karin H. (44) und ihren Ehemann Reiner (50). Während Dennis
N. die Frau mit einer Gaspistole, die von einer scharfen Waffe nicht zu
unterscheiden war, in Schach hielt, trieb Christian K. den Hausherren mit
einem Baseballschläger durch die Zimmer auf einer planlosen Suche nach
Raubgut.
Viel Beute machten die Räuber nicht. Kaum hundert Mark aus den
Geldbörsen des Ehepaars und etwa 150 Mark in Zwei-Mark-Stücken,
die Frau H. in einem Kästchen gesammelt hatte. Als er seine Scheckkarte
herausrückte, bewies Reiner H. so viel Geistesgegenwart, eine falsche
PIN anzugeben, so dass die Räuber am Bankautomaten leer ausgingen.
Karin H. war nur nachlässig gefesselt worden, konnte sich rasch befreien
und die Polizei alarmieren. Auf der Flucht zerstörten die Räuber
eine Lampe im Hausflur, weil sie fürchteten, im Hellen von Nachbarn
gesehen zu werden. Dabei hatten sie das Haus am Nachmittag gerade deshalb
ausgeguckt, weil es so gut einsehbar war. Viel Licht und Glas, das Reiner
H. sehr schätzt. Doch in der ersten Zeit nach dem Überfall waren
stets alle Jalousien heruntergelassen.
Und der Albtraum ging noch weiter. Nachdem die Räuber im Fernsehen einen
auch nach Ansicht ihrer Opfer völlig verzerrten Beitrag über die
Tat gesehen hatten, schickten sie der Familie H. einen Brief, den sie aus
ausgeschnittenen Zeitungslettern gebastelt hatten. Unter dem Absender »Ding
Dong« verlangten sie, dass 10 000 Mark hinterlegt werden sollten. Sonst
kämen sie wieder. Einen Tag vor der Geldübergabe, die sie angeblich
nicht ernst gemeint hatten, wurden die Räuber gefasst - in einem gestohlenen
Auto.
»Schrecken der Geschäftsleute«
Harburger Rundschau 12./13. April 2001
Stade - Hannelore B. (59) ist krank. Eine Arztpraxis wäre ein
passenderer Ort für sie als ein Gerichtssaal. Während der Verhandlung
vor dem Amtsgericht murmelt sie unablässig vor sich hin oder fällt
Zeugen, Staatsanwältin und Richter ins Wort. Richter Dr. Maaß,
der sie schon kennt, ermahnt sie immer wieder geduldig, dass sie gefälligst
schweigen möge.
Frau B. ist »der Schrecken der Geschäftsleute der Innenstadt«,
sagt der Polizist, der noch am Tag vor der Verhandlung eine Anzeige gegen
sie wegen Ladendiebstahls aufgenommen hat. Frau B. lässt Kleinigkeiten
mitgehen: eine Schachtel Zigaretten, eine Halskette, eine Flasche Hochprozentiges
binnen einer Stunde in drei Stader Läden.
Hinterher behauptet Frau B. regelmäßig, sie habe ja bezahlen wollen.
Die anderen, die sie angezeigt hätten, meint sie, die gehörten
vor Gericht. Dorthin hat es sie bislang sechsmal wegen Ladendiebstahls gebracht
und zweimal, weil sie ohne Führerschein gefahren war, einmal inklusive
Fahrerflucht unter Alkohol.
Ihren größten Auftritt aber hatte sie im Juni 2000, als ihre Aussage
den Prozess platzen ließ, den sie selbst verursacht hatte. Nachdem
sie nämlich von ihrem neuen Liebhaber mit einem vorherigen Gespielen
im Bett erwischt worden war, hatte sie eine Vergewaltigung angezeigt. Hätte
man damals wegen falscher Beschuldigung gegen sie ermittelt, wären ihre
psychischen Probleme längst aktenkundig.
»Ich geh nie mehr ins Kaufhaus, ich geh nirgendwo hin, ich mach das
nie wieder«, brummelt Frau B., während sich Richter und
Staatsanwältin kopfschüttelnd ansehen. Der Richter führt der
Angeklagten vor Augen, dass ihr bei der nächsten Verurteilung Haft sicher
ist. »Nein, ich will nicht«, erwidert sie, als würde das
genügen, um das Unheil abzuwenden. »Wenn ich das anordne, dann
gehen Sie ins Gefängnis«, versichert ihr der Richter.
Während der Urteilsverlesung will Hannelore B. schon den Saal verlassen.
»Nein, ich geh nicht ins Gefängnis!« Sie hat nur »sieben
Monate Haft« gehört. Der Richter ruft sie zurück. »Auf
Bewährung«, darf er zu Ende sprechen. Neben 50 Stunden
gemeinnütziger Arbeit erhält sie zur Auflage, sich dorthin zu begeben,
wo sie besser aufgehoben ist als vor der Schranken der Justiz, zu einem
Neurologen.
Junger Mann legte wahllos Feuer und sich dann ins Bett
Harburger Rundschau 7. August 2001
Elmshorn/Cadenberge/Stade - Es war überfällig, dass sich
die Justiz eingehender mit Martin F. (25) beschäftigt. Denn trotz
gelegentlicher Verurteilungen wegen Diebstahls blieb er unerkannt als das,
was er seit wenigstens zehn Jahren ist: Ein Serienbrandstifter mit einem
gravierenden seelischen Problem. Jetzt hat das Landgericht Stade über
seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu befinden.
Serientäter folgen einem symbolischen Muster, entwickeln eine Handschrift.
Bei Martin F. gehört dazu eine Uniform, die des Schützenvereins,
des Spielmannszuges oder der Schutzanzug des Deutschen Roten Kreuzes. Seine
Brände legt er im Anschluss an eine Feier, das Schützenfest, einen
Jahrmarkt. Er betrinkt sich und wankt nach Hause. Auf dem Weg, »ganz
spontan« und quasi nebenbei, zündet er etwas an, bevorzugt Autos.
Zwei Minuten das Einwegfeuerzeug an eine bestimmte Stelle gehalten, und das
Fahrzeug brennt ab.
Martin F. weidet sich nicht am Feuer. Autos in Flammen kennt er auch nur
aus dem Fernsehen. Nach dem Anzünden wendet er sich ab, geht heim und
legt sich ins Bett. Wie viele Feuer insgesamt auf sein Konto gehen, ist nicht
mehr zu ermitteln; er selbst erinnert sich kaum, sagt er. Ein Dutzend Fälle
erörtert das Gericht genauer.
Wenn in der Gegend um Cadenberge ein Auto brannte, fiel der Verdacht sofort
auf Martin F. Aber nur einmal wurde er erwischt, als er mit einem Freund
ein Auto für eine Spritztour geklaut und anschließend abgefackelt
hatte. Mehrere Straftaten konnten seine einflussreichen Eltern stillschweigend
erledigen.
Doch dann brannte im Oktober 1997 ein Supermarkt in Cadenberge. Sachschaden
3,6 Millionen Mark. Der Druck der Gerüchte wurde zu groß, die
Eltern schickten den Sohn fort. In Elmshorn geriet er in die Drogenszene.
Um den Stoff bezahlen zu können, beging er mit einem Kumpel Einbrüche.
Aus Wut darüber, dass sie nur einen Wecker und einen Flaschenöffner
erbeuten konnten, steckten sie im März 2000 eine Motoryacht im Elmshorner
Hafen an. Der Kumpel wollte beim Brand zuschauen; Martin F. war das nicht
geheuer, und er rief die Feuerwehr.
Nachdem er im Juni 2000 für seine Diebstähle, nicht aber für
die Brandstiftung vom Amtsgericht Itzehoe auf Bewährung verurteilt worden
war, feierte er bei Freunden seine Entlassung aus der U-Haft. In der Nacht
brannten in der Tiefgarage des Hauses vier Autos. Martin F. wurde verhaftet
und »machte reinen Tisch«, wie er sagt: Er gestand den Brand des
Supermarktes und mehrere Pkw-Brände in Cadenberge und Elmshorn.
Eine Feuersbrunst habe er beim Supermarkt nicht gewollt, sagt er, sondern
nur an ein paar Brotkisten auf der Verladerampe zündeln wollen. Dass
Menschen in dem Gebäude wohnten, habe er erst erfahren, als er in seiner
Rolle als DRK-Helfer am Brandort eintraf.
»Sie waren die Spinne im Netz«
Elbe-Jeetzel-Zeitung 10. Januar 2002
Lüchow/Dannenberg/Stade - »Es war Selbstherrlichkeit, eine
Sucht, ein Rausch. Ich habe Filialen gesammelt, ich habe Spaß daran
gehabt, das zu mehren.« 25 Optiker-Geschäfte in Niedersachsen,
Hamburg und Sachsen-Anhalt, auch in Lüchow und Dannenberg, hatte Christian
Helbing zum Schluss. »Weil ich überfordert war, kam es zu den
Betrügereien«, gestand der 48-Jährige aus Uelzen vor der
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stade. Dafür, dass er den
Krankenkassen nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hatte, wurde
er jetzt zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Aus »prozessökonomischen Gründen« hat die Justiz sich
nicht der Sisyphusarbeit unterzogen, die gesamten Aktenberge zu durchforschen,
sondern die Anklage auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 1999 bis 31.
März 2000 beschränkt. 596 Fälle sind immerhin noch
zusammengekommen, so dass Oberstaatsanwalt Frank Reh 35 Minuten braucht,
um die Anklageschrift zu verlesen: die Namen der Kunden und die jeweilige
Summe, die Helbing Geschäfte von der AOK Niedersachsen, der AOK
Sachsen-Anhalt sowie mehreren Ersatzkassen zu Unrecht eingefordert und erhalten
haben, Einzelbeträge zwischen 2,60 und 172 Euro. Diese insgesamt 40
000 Euro nehmen sich dabei gering aus gegenüber den fast 800 000 Euro,
auf die eine Ermittlungsgruppe der AOK Niedersachsen den Gesamtschaden
geschätzt hat.
Als Geschäftsführer von fünf Optiker-Gesellschaften hatte
Christian Helbing seine Mitarbeiter angewiesen, alle Brillenverordnungen
und Berechtigungsscheine von den Kunden blanko unterschreiben zu lassen und
an die Uelzener Zentrale zu schicken, wo sie dann manipuliert wurden.
Das ursprüngliche Arzt-Rezept wurde vernichtet, statt dessen schrieb
ein Optikermeister ein neues. Darin stand dann beispielsweise nicht mehr
die einfache Lesebrille, die der Arzt verordnet hatte und die der Kunde
tatsächlich erhielt, sondern es wurden erhebliche teurere
Gleitsichtgläser aufgeschrieben. Anderen Kunden wurden nicht vorhandene
Sehschwächen angedichtet oder es wurde dieselbe Dienstleistung zweimal
mit der Krankenkasse abgerechnet.
Durch die Anzeige einer Mitarbeiterin öffentlich unter Druck geraten,
beantragte Helbing im Dezember 2000 die Insolvenz. »Wenn die Presse
nicht so viel geschrieben hätte, hätte ich die Firma vielleicht
retten können«, erzählt Helbing dem Gericht. Zugleich gibt
er zu, zu der Zeit längst die Kontrolle über sein Firmen-Imperium
verloren zu haben: »Ich war auf Alkohol und habe Psychopharmaka
genommen.«
Die Gesamtsumme seiner Verbindlichkeiten beläuft sich auf etwa drei
Millionen Euro. Die Hälfte sollen durch den Verkauf der Filialen bereits
ausgelöst worden sein, Helbings Immobilien sollen noch einmal bis zu
zwei Millionen Euro erbringen.
»Ich habe vieles getan, um die Leute psychologisch unter Druck zu
setzen«, räumt Helbing ein. Und zeigt eine verspätete
Fürsorgepflicht für seine ehemaligen Mitarbeiter. Dazu befragt,
wann denn genau die Betrügereien begonnen hätten, schweigt er -
angeblich um die Leute zu schützen, die auf seine Anweisung hin die
Rezepte fälschten und dafür eigenen Strafverfahren ausgesetzt sind.
»Es ist anständig von Ihnen, dass Sie die Aussage verweigert haben,
inwiefern ihre Mitarbeiter mitverdient haben«, kommentiert der Staatsanwalt.
»Sie sind der Täter hinter den Tätern. Sie waren die Spinne
im Netz,« bilanziert der Vorsitzende Richter Arnold Thomsen. Inzwischen
lebt Helbing von Aushilfsarbeiten und dem Einkommen seiner Ehefrau. Daher
dürfte ihn die Bewährungsstrafe weniger als die Geldstrafe von
1000 Euro schmerzen.
Polizei übersah wichtigen Zeugen
Harburger Rundschau 8. Februar 2002
Drochtersen/Stade - Gerade noch hatte Lorenz Hünnemeyer über
die theatralischen Auftritte von Anwälten in amerikanischen Gerichtsserien
gespottet, als der Buxtehuder Strafverteidiger selbst einen solchen
Überraschungscoup landete. Die Enthüllung, die er während
einer Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Stade machte, trieb allen Anwesenden
die Tränen in die Augen - vor Lachen.
Der Fall selbst hat bestenfalls groteske Züge. August 2001 in Drochtersen:
Vater (50) und Sohn (27) geben sich wie alle Tage die Kante. Fast drei Promille
Alkohol werden später beim Vater festgestellt, beim Sohn sind es noch
über zwei. Sie geraten in Streit, und der Vater sticht dem Sohn zweimal
mit einem Taschenmesser in die Hinterbacken. An sich keine dramatische
Verletzung. Weil aber eine große Arterie aufgerissen wird, »spritzt
das Blut nur so heraus«, wie ein Zeuge beschreibt. »Der Patient
schwamm im Blut«, erinnert sich der Krankenhausarzt, der dem Sohn das
Leben rettet.
Dass die Aufklärung des Tatverlaufs eine mühselige Angelegenheit
werden würde, zeichnete sich schon zu Prozessbeginn ab. Der Vater
lässt durch seinen Anwalt ausrichten, dass er nichts sagt. Auch der
Sohn steht für die Wahrheitsfindung nicht zur Verfügung, er nimmt
sein familiäres Aussageverweigerungsrecht in Anspruch.
Bleiben als Zeugen die Mitbewohner des Hauses. Einer von ihnen, ein
74-jähriger eher schmächtiger Mann, aber ehemaliger Boxer, hat
durch sein Eingreifen vielleicht Schlimmeres verhütet. In seiner Befragung
durch den Verteidiger erfährt das Gericht, wer die ausgedehnten Blutlachen
in der Wohnung des Vaters weggewischt hat. Der Untermieter nämlich,
der sich während des Streits, der Messerattacke und der anschließenden
Aktionen von Notarzt und Polizei im Nebenraum befand.
Von diesem potenziellen Zeugen hat der Staatsanwalt noch nie gehört.
Denn auch der Polizei ist seine Anwesenheit in der Drei-Zimmer-Wohnung komplett
entgangen. »Student, Nordeuropäer«, mehr ist über ihn
nicht bekannt. Die Polizei sicherte den Tatort vorschriftsmäßig
- ohne vorher in das Zimmer geschaut zu haben, in dem der junge Mann friedlich
schlief. Über das Absperrband vor seiner Tür wird er sich am
nächsten Morgen wohl gewundert haben. Ob der Erkennungsdienst der Polizei
erstaunt war, dass alle Blutspuren wie von Geisterhand beseitigt waren, wird
die Fortsetzung des Prozesses zeigen.
Echte Kameradschaft
blick nach rechts N°5, 7. März
2002
Ein Neonazi ist ein verlorener Jugendlicher, der aus Frust gewalttätig
wird. Gib ihm Arbeit und eine treusorgende Frau zur Seite, und alles kommt
wieder in Ordnung. Diesem verbreiteten Klischee hing auch das
Jugendschöffengericht an, das dem 19-jährigen Marcus M. jetzt zum
dritten Mal Bewährung gab. Insgesamt haben sich auf seinem Konto 30
Monate Haft angesammelt, von denen er keinen Tag absitzen musste.
M. begann seine Strafkarriere mit 15 Jahren: Sachbeschädigung,
Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl. Die Richter ermahnten
ihn regelmäßig und hofften, er werde sich bessern. Im Mai 1999
gehörte er zu denen, die mit Sturmhauben maskiert ein Asylbewerberheim
in seinem Wohnort Kutenholz überfielen. M. bedrohte eine im Haus wohnende
ältere deutsche Frau mit einer Schusswaffe. Sein Urteil: eineinhalb
Jahre Haft auf Bewährung. Als den am Überfall beteiligten Erwachsenen
der Prozess gemacht wurde, erschien M. zu seiner Zeugenaussage in vollem
Wichs mit einem Abzeichen der »Kameradschaft Elbe-Weser« am
Ärmel.
M. bewährte sich nicht. Ein Jahr später stand er erneut vor Gericht,
weil er in einer Diskothek eine Ausländerin verprügelt hatte. Wieder
gibt ihm der Richter den Wunsch auf den Weg mit, er möge sich nun doch
endlich zusammenreißen. Eine vergebliche Hoffnung. Drei Wochen nach
dem letzten Urteil, im Mai vorigen Jahres, findet an einem Badesee in Fredenbeck
ein Treffen seiner Kameradschaft statt. Die Neonazis aus Oldenburg und
Wildeshausen, aus Buxtehude und Gnarrenburg kommen hier häufiger zusammen.
Bei der Anreise passieren sie das einen Kilometer entfernte Kutenholzer
Asylbewerberheim.
An diesem Samstag feierten am Badesee einige Russlanddeutsche einen Geburtstag.
Mit Provokationen und Drohungen war es den Glatzen bereits gelungen, sie
zu vertreiben. Auf das letzte Auto, dessen Fahrerin vor Aufregung den Motor
abgewürgt hatte, stürzte einer der Neonazis zu und sprühte
durch das Schiebedach einem Insassen Pfefferspray ins Gesicht. Der Angegriffene
wehrte sich, woraufhin die Neonazis mit Zeltstangen und brennenden Holzscheiten
bewaffnet vorrückten. »Ein Glück, dass Eugen G. so beherzt
vorgegangen ist«, kommentierte der Richter das Verhalten eines
25-jährigen Deutschrussen, der eine Axt über dem Kopf schwingend
die Skinheads in Schach hielt, bis die Polizei eintraf.
Obwohl die Neonazis mit Glatzen, Bomberjacken und Springerstiefeln ziemlich
gleich aussahen, war Marcus M. eindeutig als derjenige erkannt worden, der
das Spray einsetzte: Er war der Längste und hat ein Muttermal im Gesicht.
Für ihn steht einiges auf dem Spiel. Bei einem Widerruf der Bewährung
muss er für mehr als zwei Jahre hinter Gittern. Er setzt auf zwei Optionen:
Sich als Geläuterter zu präsentieren und die Tat zu leugnen.
Seine Haare sind noch dünn, er hat sie sich offenbar erst wachsen lassen,
nachdem ihm die Anklageschrift zugestellt worden war. Schließlich
wäre die Behauptung, er sei inzwischen aus der Szene ausgestiegen, mit
Glatze nicht sonderlich glaubwürdig. Allerdings vermeidet er es, sich
dazu deutlich zu äußern. Das übernehmen die
Bewährungshelferin, der Jugendgerichtshelfer und der Rechtsanwalt. Als
Verräter will M. auch nicht dastehen. Denn schließlich bemühten
sich seine Kameraden, ihn durch ein Komplott herauszuhauen.
Nacheinander treten sechs Neonazis im Alter von 21 bis 30 Jahren auf und
beschuldigen in offenkundig einstudierten Aussagen einen anderen als M. der
Tat. Dieser, ein 29-Jähriger aus Bremervörde und der am
schwächsten wirkende der Gruppe, ist nicht vorbestraft und käme
bei einer Verurteilung glimpflich davon. Außerdem stiege sein Ansehen
in der Kameradschaft beachtlich.
Die Täuschung misslingt. Was auch M.s Anwalt erkennt. Nach der
Verhandlungspause bequemt sein Mandant sich doch zu einem Geständnis.
Und das muss strafmildernd berücksichtigt werden, auch wenn es in letzter
Minute erfolgt. Der Anwalt hebt darauf ab, dass M. sich »gefangen«
habe und in »geordneten Verhältnissen« befinde. Er habe Arbeit
und lebe mit seiner Freundin zusammen. Sogar ein Kind sei in Planung. Sein
Arbeitgeber allerdings und einer seiner Kollegen gehörten zu den Zeugen,
die eben für ihn gelogen hatten. Der Arbeitskollege war außerdem
ebenfalls an dem Überfall auf das Asylbewerberheim beteiligt. Wie auch
dem Vorsitzenden Richter nicht entgangen war, hatte M.s Freundin durch Kommentare
während der Verhandlung ihre Gruppenzugehörigkeit zu erkennen gegeben.
Doch dieses Täuschungsmanöver ist erfolgreich. Zwar werden M. acht
Monate Haft aufgebrummt, aber wieder siegt das Prinzip Hoffnung, und er
erhält Bewährung. Allein 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit
und 400 Euro an sein Opfer sollen es ihm verbittern, dass er den Gerichtssaal
als freier Mann verlässt. Und er muss die Prozesskosten tragen. Soll
heißen, er kommt für die Zeugengebühren auf, über die
sich seine Kameraden erfreut zeigten, nachdem sie ihre Lügen vorgebracht
hatten. Die übrigens straflos bleiben, weil es ja immerhin sein
könnte, wie der Staatsanwalt ausführt, dass doch zwei verschiedene
Männer gesprayt haben. Nach Prozessende, ist anzunehmen, feierte die
Kameradschaft ihren Sieg.
Kinderschänder wartete vergeblich auf die Polizei
Weser Kurier 11. April 2002
Cuxhaven/Stade - Dreimal hat Andre G. (39) im Herbst 1999 seinen damals
neunjährigen Stiefsohn Jan zum Analverkehr gezwungen. G. ist seit 15
Jahren HIV-positiv. Nur einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken,
dass er sein Opfer nicht infizierte. So weit ist der Fall klar, Andre G.
hat vor dem Landgericht Stade ein Geständnis abgelegt. Aber dass es
erst jetzt zum Prozess kommt, belegt ein eklatantes Versagen des Jugendamts
des Landkreises Cuxhaven.
Im Januar 2000 hatte der bisexuelle Andre G. einer Freundin die Vergewaltigungen
offenbart. Sie setzte ihn unter Druck, und noch am selben Tag informierte
G. telefonisch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes. Dort hatte man bereits
Kontakt mit der Lebensgefährtin von G. gehabt, weil sie mit der Erziehung
ihres Sohnes überfordert war. Das Amt reagierte umgehend und brachte
Jan in einem Heim unter. Damit aber hatte es sich. Vergeblich wartete Andre
G. auf die Polizei. Schließlich, mehr als ein Jahr später, zeigte
er sich selbst an.
Als Zeugin vor Gericht blieb die Mitarbeiterin des Jugendamtes eine plausible
Begründung schuldig, warum die Polizei nicht eingeschaltet wurde, nachdem
die Vergewaltigungen bekannt geworden waren. Das tue man in ihrem Amt
»nicht grundsätzlich«, sagte sie, »wir warten erst noch
ab.«
Der Fall habe ihn »völlig verwirrt«, erklärte
Psychologieprofessor Uwe Jopt von der Uni Bielefeld, »so etwas habe
ich noch nicht erlebt«. Er wurde im Januar 2001 vom Jugendamt beigezogen,
um die »Erziehungsfähigkeit« von Jans Mutter zu begutachten,
die gerade ein weiteres Kind geboren hatte. In diesem Zusammenhang führte
er ein Gespräch mit Jan. »Ich war unglaublich betroffen über
die Art, wie mit dem Kind umgegangen worden war«, sagte Jopt aus. Das
Jugendamt hatte nicht, wie in solchen Fällen üblich, das missbrauchte
Kind psychiatrisch untersuchen lassen, und es bekam auch keinerlei therapeutische
Hilfe: »Das war unverantwortlich«, empörte sich der
Hochschullehrer. In dem Heim in Neuhaus/Oste, wo er ihn besuchte, sei Jan
»wie ein Tier aufbewahrt« worden. Sein mit Kot beschmiertes Zimmer,
in dem er nur »gelagert« wurde, sei »eine Katastrophe«
gewesen: »So etwas kennt man sonst nur aus Rumänien«.
»Berührend« aber fand der Psychologe auch, dass das missbrauchte
Kind weiterhin an seinem Peiniger hing. Lange vor den Vergewaltigungen sei
Jan »ein gebrochenes Kind« gewesen, dem ausgerechnet der Stiefvater
Stabilität habe geben können. Verblüfft habe ihn, führte
Jopt weiter aus, dass sich »der Täter als direkter, offener als
die Mutter« erweisen habe. Die Mutter zeige eine »extreme Form
der Verleugnung.« Sie stellt den Missbrauch bis heute in Abrede und
heiratete Andre G., nachdem dieser sich bereits zu seinen Taten bekannt hatte.
Die Staatsanwältin kündigte an, dass sie sich noch mit dem Verhalten
des Jugendamtes beschäftigen werde.
Chirurg muss drei Jahre hinter Gitter
Weser Kurier 27. April 2002
Celle/Stade. »Durch das Abrechnungswesen wurde Ihnen die Tat
besonders leicht gemacht«, wandte sich der Vorsitzende Richter der
Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stade in seiner Urteilsbegründung
an den 47-jährigen Chirurgen aus Celle. Der hatte über Jahre hinweg
Krankenkassen und Patienten in großem Stil betrogen. Drei Jahre Haft
lautet das Urteil.
Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, der durch Hunderte von Zeugenladungen
die Landeskasse erheblich belastet hätte, war zwischen Richtern,
Staatsanwalt und Verteidigern eine »Verständigung« über
das Strafmaß von drei Jahren Gefängnis ausgehandelt worden.
Voraussetzung war ein Geständnis des Angeklagten und die Zahlung von
600 000 Euro Schadenswiedergutmachung, die am Donnerstag auf den Konten von
Finanzamt und AOK eingingen. In der Anklageschrift waren noch 2300 Fälle
aufgelistet worden, von denen im Urteil hunderte zu einer Tathandlung
zusammengefasst wurden. 652 Betrugsfälle blieben übrig.
Der Chirurg, ein gebürtiger Libanese mit deutschem Pass, betrieb in
Celle eine Tagesklinik, in der er sich auf Laseroperationen an den Gelenken
spezialisiert hatte. Nach einer Änderung der Gebührenordnung 1997
wurden die teureren Operationen mit dem Laser von den Kassen nur noch wie
herkömmliche Methoden honoriert. Der Chirurg verlangte dennoch von seinen
Patienten eine Zuzahlung für ein Glasfaserkabel in Höhe von 489
Mark, die auch etwa 800-mal geleistet wurde.
Wie der Celler Arzt sollen etwa 20 Chirurgen aus ganz Niedersachsen, darunter
aus Braunschweig, Lüneburg und Stade, vorgegangen sein. Auf Kongressen,
sagte der Chirurg in seinem Geständnis, hätten sich die Laseroperateure
darüber ausgetauscht, wie man die höheren Kosten auffangen könne.
»Wir sind in eine Lage gebracht worden, in der wir nicht anders
konnten«, rechtfertigte er sich. Von »mafiaähnlichen
Strukturen«, die der Arzt aufgebaut habe, spricht dagegen die AOK
Niedersachsen, deren Ermittlungen die Machenschaften aufdeckten. Denn durch
Einnahmen von monatlich einigen tausend Euro war der Arzt außerdem
an weiteren Betrugsmanövern beteiligt.
Während der 47-Jährige einen »Krankentransport« verordnete,
also liegend oder in einem Krankenwagen, wurden die Patienten tatsächlich
sitzend oder in einem gewöhnlichen Pkw gefahren. Den eigentlichen
Abrechnungsbetrug beging das Transportunternehmen, der Arzt aber erhielt
einen Anteil. Ein ähnliches Arrangement bestand zwischen dem Arzt und
einem Lieferanten für Sprechstundenbedarf. Die patientenbezogenen Rezepte
bekam der Lieferant blanko. Der größte Teil der von den Kassen
bezahlten Spritzen und Bandagen existierte nur auf dem Papier. Ein Tatkomplex
um zwei Krankengymnasten, die vom Arzt mit Blankoverschreibungen versorgt
worden waren, blieb als nicht mehr erheblich für das Strafmaß
im Urteil unberücksichtigt.
Der Gesamtschaden der Betrügereien wird auf 1,25 Millionen Euro
veranschlagt. Die Hälfte davon vereinnahmte der Arzt, also die Summe,
die er inzwischen zurückgezahlt hat. Seine sonstigen Besitztümer
waren bereits gepfändet worden. Die achtmonatige Untersuchungshaft wird
auf die Strafe angerechnet. Als Gehilfe des Arztes wurde ein 47-jähriger
Libanese zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte Patienten-Unterschriften
gefälscht und die dabei ertrogenen Gelder regelmäßig in bar
kassiert. Offenbar gute Beziehungen des Arztes zu den Behörden hatten
dafür gesorgt, dass sein »Mädchen für alles« nicht
als abgelehnter Asylbewerber abgeschoben wurde.
weiterer Bericht zum selben Prozess
Angeklagte zeigten sich nicht einsichtig - Amtsgericht verhandelte
Skinhead-Überfall
Osterholzer Kreisblatt 14. September 2002
Osterholz/Stade. Während der ganzen dreistündigen Verhandlung
vor dem Jugendschöffengericht in Stade grinsen und kichern die beiden
Angeklagten und begleiten die Zeugenaussagen mit verächtlichen Gesten.
Auch ihr familiärer Anhang im Zuschauerraum scheint seinen Spaß
zu haben. Die Ermahnungen von Richter Marco Rech hinterlassen wenig Wirkung.
Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Volksverhetzung und das
Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wirft die
Anklage den 20 und 18 Jahre alten Brüdern Stefan und Olaf S. vor. Weil
Olaf zur Tatzeit Jugendlicher war und in Stade wohnt, wird in der Schwingestadt
verhandelt, obwohl Osterholz-Scharmbeck der Tatort ist.
Der viermal wegen Körperverletzung vorbestrafte Stefan S.
verbüßt seit September 2001 eine Haftstrafe von zwei Jahren und
zehn Monaten. Er wird zu weiteren acht Monaten verurteilt. Olaf S. kommt
mit drei Wochen Dauerarrest davon.
Am 28. Oktober 2000 gegen 20.15 Uhr hatten sich Stefan und Olaf vor der
Gaststätte »Shamaika« in der Teufelsmoorstraße aufgebaut.
Die damals glatzköpfigen Brüder trugen Bomberjacken und Springerstiefel
und brüllten »Juden raus«, »Sieg Heil« und »Heil
Hitler«. In der Kneipe feierte gerade der Sohn des Gastwirts Jürgen
Schindler (44) seinen 18. Geburtstag. »Warum haben Sie das gerufen?«,
fragt der Richter. »Schindler ist ein typisch jüdischer Name«,
meint Stefan S. Auch in der Verhandlung klärt ihn niemand auf, dass
der Namensgeber des Spielberg-Films zwar Juden vor dem Holocaust gerettet
hat, aber selber keiner war.
Als Geburtstagskind André Schindler, sein Cousin Maik (17) und seine
Schwester Nadine (17) nachschauten, was vor der Gaststätte los war,
wurden sie von den Brüdern S. sofort angegriffen. Dabei setzte Stefan
S. einen Knüppel ein und schlug Maik mehrmals auf den Kopf. Die Skinheads
traten auch mit den Stiefeln zu, die juristisch als 'gefährliches Werkzeug'
gelten. Nadine Schindler alarmierte die übrige 25-köpfige
Geburtstagsgesellschaft. Mehrere Männer eilten nach draußen. Stefan
S. verschwand kurz vom Ort des Geschehens und holte ein langes Messer, das
er in einem Busch bereit gelegt hatte. Damit fuchtelte er herum und versuchte
zuzustechen. Schließlich kapitulierten die Skinheads vor der
Übermacht der herbeigerufenen Gäste der Geburtstagsfeier. Mit dem
Satz »Ihr Judenschweine, wir werden euch irgendwann vergasen« machten
sich die beiden Brüder schließlich aus dem Staub.
Weil schierer Rassenhass auf die vermeintlichen Juden dem Gericht als Motiv
nicht einzuleuchten scheint, bemüht es in seiner Urteilsbegründung
Rache als Anlass für den Überfall. Mehr als ein Jahr vor der
Geburtstagsfeier nämlich waren die Brüder S. und zwei Jungen der
Schindler-Familie einmal aneinander geraten.
Im Gefängnis, lässt Stefan S. durch seinen Verteidiger erklären,
nehme er an einem Programm für Aussteiger aus der Neonazi-Szene teil.
Wie sein Verhalten im Prozess zeigt, hat das bislang nicht viel gefruchtet.
Gefragt, warum er kein Skinhead mehr sein wolle, fällt ihm nur ein:
»Keine Lust mehr darauf«. Als Aussteiger, setzt er hinzu, habe
er im Knast Ärger bekommen mit seinem gleichfalls einsitzenden ehemaligen
»Führer« Lars Hildebrandt.
Der 25-Jährige ist der prominenteste Neonazi der Elbe/Weser-Region und
verantwortlich unter anderem für den Überfall auf ein Asylbewerberheim
in Kutenholz im Landkreis Stade im Mai 1999. Zuletzt wurde er verurteilt,
weil er per Internet einen Türken zu einer Skinhead-Party im Alten Land
gelockt hatte, wo dieser verprügelt wurde. Wie jetzt seinem Gefolgsmann
war Hildebrandt bei seinen Verurteilungen durch das Stader Gericht immer
wieder strafmildernd zu Gute gehalten worden, dass er seine Abkehr von der
rechten Szene bekundet hatte.
Fast zwei Jahre brauchte die Justiz, um das Verfahren in einem Prozess
abzuschließen. Dabei gilt im deutschen Jugendrecht das Prinzip, dass
die Strafe aus erzieherischen Gründen der Tat auf dem Fuße zu
folgen habe.
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Berichte in der Harburger Rundschau
(Hamburger Abendblatt)
Dreck
unter Nachbarn
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frei auf Bewährung
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Räuber
- Bewährung und Entzug
Der
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Sechs
Jahre Haft für Jesteburger Betrüger
So wurde Steve (17) zum Räuber
- Der blutige
Überfall auf das Reisebüro am Harsefelder Bahnhof im Februar 2002
war einer der schlimmsten Fälle von Jugendkriminalität seit
langem
Harburger Rundschau
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© Uwe Ruprecht 2002
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