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Trauung und Taufe
Trauung und Taufe
 


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Abendmahl (siehe auch Gottesdienst)
Das Abendmahl ist ein "Sakrament", das heißt: eine heilige Handlung, die uns unmittelbar an Gottes Heil, Güte und Kraft teilhaben lässt. Außer dem Abendmahl hat nur noch die Taufe solche außerordentliche Macht.
Das Abendmahl ist dreifaches Heil zugleich:
1. Christen erinnern sich an Jesus Christus und daran, wie er sich für uns Menschen eingesetzt hat (Erinnerungsmahl);
2. Christen bekommen durch das Brot und den Kelch Gottes Liebe spürbar mitgeteilt; dadurch gewinnt jeder einzelne etwas, das ihn mit jedem anderen, der zum Tisch des Herrn kommt, ganz eng verbindet: "Wir werden eins durch ihn!" (Gemeinschaftsmahl);
3. Wo Christen geheimnisvoll Anteil bekommen an Gottes Güte und Kraft, muss alles Dunkle und Belastende weichen: das Mahl macht heil, so dass wir wirklich Gott gegenüber treten können (Vergebungsmahl).
Weil das Abendmahl so wichtig ist, soll es möglichst häufig gefeiert werden. In unserer Gemeinde ist es Brauch, das es an jedem ersten Sonntag im Monat gefeiert wird. Dabei werden die Einsetzungsworte gesprochen und Brot und Wein ausgeteilt. Aus Rücksicht auf alkoholkranke Gemeindeglieder wird der Wein in immer mehr Gemeinden durch Traubensaft ersetzt. Das ist richtig, da sonst eventuell Gemeindeglieder vom Mahl ausgeschlossen sind; und es ist auch kein Widerspruch zur Bibel, wo nur die Rede ist vom "Kelch" und vom "Gewächs des Weinstocks", jedoch nicht ausdrücklich von Wein.
Die Zulassung zum Abendmahl kann auch Kindern erteilt werden, wenn das Presbyterium dies beschließt. In unserer Gemeinde ist es üblich, das der Konfirmandenunterricht auf das Abendmahl vorbereitet und bereits während der Unterrichtszeit die Jugendlichen zum Mahl eingeladen werden. So erleben sie, dass sie vollgültig zur Gemeinde dazugehören!
Für den Empfang des Abendmahls ist nicht viel zu beachten. Auf Einladung des Pfarrers oder der Pfarrerin kommt man in den Altarraum und nimmt im Halbkreis Aufstellung. Kommt der Austeilende mit dem Brot (Oblate), so hält man die Hände hin, wie wenn man betet - jedoch mit nach oben geöffneten Handflächen. Auf die zum Empfang geöffneten Hände wird das Brot gelegt, das man dann gleich zum Mund führt und isst.
Nach dem Essen wird der Kelch gereicht. Man nimmt den Kelch entgegen, hält ihn an den Mund und nimmt einen Schluck. Der Pfarrer oder die Pfarrerin sorgt dafür, dass der Kelch gedreht und zwischendurch sein Rand gereinigt wird. Die Angst vor Krankheitserregern ist völlig übertrieben, außerdem wirkt der Silberanteil im Kelch antiseptisch.


Bestattung
Bei Eintritt eines Todesfalls ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Unmittelbar danach wendet man sich an ein Bestattungsunternehmen, das die nächsten Formalitäten erledigt. Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen bereit zu legen: das Familienbuch, Versicherungspolicen, Testament bzw. Hinterlegungsschein, Vollmachten.
Die Bestatter legen im Einvernehmen mit den Betroffenen und den zuständigen Stellen den Termin der Trauerfeier fest und informieren den Pfarrer oder die Pfarrerin, dass dieser bzw. diese ein Gespräch mit den Angehörigen vereinbart. In diesem Gespräch sucht sich der Geistliche für die Ansprache ein persönliches Bild der oder des Verstorbenen zu machen, darum kann es hilfreich sein, wenn man einige Erinnerungsstücke bereitlegen kann (z. B. Konfirmations- oder Trauspruch, Familienbuch, Hausbibel o. ä.). Da der Pfarrer bzw. die Pfarrerin auch als Seelsorger und Tröster kommt, ist er nach Klärung der Formalitäten gerne zu einem gemeinsamen Schlußgebet bereit.
Das Beerdigungsgespräch dient auch der Vorbereitung der Trauerfeier. Liedstücke können ausgesucht werden; es kann auch schlichtes Orgelspiel vereinbart werden. Zusätzliche Reden und eine besondere musikalische Ausgestaltung der Trauerfeier (z. B. durch Vereine) bedürfen allerdings der vorherigen Zustimmung der Pfarrerin oder des Pfarrers.
Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Jedoch können Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies der Pfarrer oder die Pfarrerin aus seelsorglichen Gründen für angemessen hält. Verstirbt ein Kind, das nicht getauft war, soll es kirchlich bestattet werden, wenn seine Eltern es wünschen.
Im Sonntagsgottesdienst werden die Verstorbenen namentlich genannt. Die Gemeinde vertraut sie Gott an und schließt die Angehörigen in die Fürbitte ein.
Die Bestattung wird in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen, der das verstorbene Gemeindeglied angehört hat. Bei Verstorbenen, die nicht Glieder einer Kirchengemeinde waren, wird die Bestattung in das Kirchenbuch der Gemeinde einzutragen, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten.
Die Regelung der Verhältnisse auf dem einzelnen Friedhof obliegt dem Friedhofsträger, das heißt der Kommune beziehungsweise der Kirchengemeinde. In Friedhofssatzungen werden unter anderem Bestimmungen über die Bestattungsmöglichkeiten und die verschiedenen Arten von Gräbern gegeben. Auf den meisten Friedhöfen werden Einzel- und Doppelgräber für Erd- und Urnenbestattungen, dabei oft noch Reihengräber und Wahlgräber unterschieden. Während das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten nach einer relativ kurzen Zeit erlischt (und nur um einen sehr begrenzten Zeitraum verlängert werden kann), bieten die Regelungen für die teureren Wahlgräber eine längere Nutzungsdauer mit erweiterten Möglichkeiten der Verlängerung an.


Gottesdienst (siehe auch Abendmahl)
Weihnachten ohne Kirchgang ist kein richtiges Weihnachten. Viele Christen meinen aber, dass auch ein Sonntag ohne Kirche kein richtiger Sonntag ist. Wir können diesen Tag tatsächlich gar nicht besser beginnen als durch einen Gottesdienst, sonst rutscht er leicht ab ins Alltägliche und ein wichtiger Punkt zum Innehalten geht uns verloren. Wenn der Gottesdienst gut gelingt, ist er Motor und Katalysator zugleich. Er stärkt und motiviert für die neue Woche; und was die alte Woche an Lasten und Unruhe gebracht hat, können wir vor Gott ablegen. "All eure Sorgen werfet auf ihn, denn er sorgt für euch."
Der Gottesdienst kann unterschiedlich ausgestaltet werden, doch unterliegt er nicht der Beliebigkeit. Das ist gut so, sonst wäre er der Willkür einzelner unterworfen und könnte nicht mehr durch stets wiederkehrende, vertraute Rituale Menschen beherbergen.
Zu den Grundaufgaben des Gottesdienstes zählen:
- Gemeinschaft erleben zu lassen,
- das Wort Gottes zu Gehör zu bringen,
- die Nähe Gottes in Taufe und Abendmahl erleben zu lassen,
- im Gebet vor Gott Bitten, Klagen und Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen,
- an Bedürftige zu denken und für sie zu sammeln.
Der Gottesdienst wird nach einer Ordnung gefeiert, die durch das "Evangelische Gottesdienstbuch" für die ganze evangelische Kirche der Union (= die vormalige Landeskirche von Preußen) festgelegt ist. Diese Ordnung lässt im einzelnen viel Gestaltungsspielraum!
In der Predigt werden Texte aus der Bibel ausgelegt. Damit nicht ständig die gleichen Texte gepredigt werden, gibt es sechs Textreihen, an die sich die Prediger halten können - aber nicht müssen.
Für die Lieder, die von der Gemeinde im Gottesdienst gesungen werden, liegen Gesangbücher bereit. Damit die Gottesdienstteilnehmer sich den Aufbau des Gottesdienstes vor Augen führen können, ist vorne in den Gesangbüchern ein Abriss des Gottesdienstablaufes eingelegt.
Hier die Stationen:
1. Eröffnung und Anrufung;
2. Verkündigung und Bekenntnis;
3. Bitte und Dank;
4. Sendung und Segen.
Diese Stationen haben jeweils einige feste Elemente. Zu 1. gehören: Begrüßung, Eingangsspruch, Eingangs-Psalm, Vorbereitungsgebet, Abschlussgebet;
zu 2. gehören: Lesung aus der Bibel, Glaubensbekenntnis, Predigt;
zu 3. gehören: Fürbittengebet und Vaterunser, wobei dieser Teil an manchen Sonntagen durch die Abendmahlsfeier ergänzt wird;
und zu 4. gehören die Segensworte.
Die Gemeinde nimmt aktiv teil am Gottesdienst - nicht nur durch die Lieder zwischen den vier Stationen. An folgenden Stellen sind Rede- oder Gesangsstrophen aller Gottesdienstteilnehmer vorgesehen:
1. Nach dem Spruch: "Wir feiern diesen Gottesdienst im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes" sagen alle: "AMEN."
2. Den Satz: "Unsere Hilfe steht im Namen des Herrn..." ergänzen alle: "DER HIMMEL UND ERDE GEMACHT HAT."
3. Der Gruß: "Der Herr sei mit euch!" wird beantwortet: "UND MIT DEINEM GEIST!"
4. Nach dem Eingangs-Psalm singen alle: "EHR SEI DEM VATER UND DEM SOHN UND DEM HEILIGEN GEIST, WIE ES WAR IM ANFANG, JETZT UND IMMERDAR UND VON EWIGKEIT ZU EWIGKEIT. AMEN."
5. Nach dem Gesang: "Kyrie eleison" (griechisch: Herr erbarme dich) singen alle: "HERR ERBARME DICH"; nach "Christe eleison": "CHRISTE ERBARME DICH", nach dem letzten "Kyrie eleison": "HERR ERBARM DICH ÜBER UNS".
6. Nach dem Gesang: "Ehre sei Gott in der Höhe" singen alle: "UND AUF ERDEN FRIED, DEN MENSCHEN EIN WOHLGEFALLEN." Außerdem: "ALLEIN GOTT IN DER HÖH SEI EHR UND DANK FÜR SEINE GNADE, DARUM DASS NUN UND NIMMERMEHR UNS RÜHREN KANN KEIN SCHADE. EIN WOHLGEFALLN GOTT AN UNS HAT; DRUM IST GROSS FRIED OHN UNTERLASS, ALL FEHD HAT NUN EIN ENDE."
7. Auf das Abschlussgebet, das mit "... in Ewigkeit" endet, antworten alle singend: "AMEN".
8. Nach der Lesung und dem zweiten gesprochenen "Halleluja" singen alle: "HALLELUJA, HALLELUJA, HALLELUJA" (hebräisch: Lobet Gott!).
9. Das Glaubensbekenntnis, das in der Regel gesprochen wird, findet sich im Gesangbuch unter der Nr. 853 (an hohen Feiertagen meist Nr. 854).
Beim Abendmahl kommen folgende Wechselgesänge und Melodien hinzu:
a) Nach dem Gesang: "Der Herr sei mit euch" singen alle: "UND MIT DEINEM GEISTE"; nach: "Erhebet eure Herzen" singen alle: "WIR ERHEBEN SIE ZUM HERREN!"; und nach: "Lasset uns Dank sagen dem Herren, unserm Gotte!" heißt es: "DAS IST WÜRDIG UND RECHT."
b) Die Aufforderung zum Lobgesang im gemeinsamen Chor mit den Engeln und Heiligen bei Gott wird aufgenommen durch den Gesang: "HEILIG, HEILIG, HEILIG IST GOTT DER HERRE ZEBAOTH! VOLL SIND HIMMEL UND ERDE SEINER HERRLICHKEIT. HOSIANNA IN DER HÖHE. GELOBET SEI, DER DA KOMMT IM NAMEN DES HERREN. HOSIANNA IN DER HÖHE."
c) Nach dem Vaterunser wird gesungen: "CHRISTE DU LAMM GOTTES, DER DU TRÄGST DIE SÜND DER WELT, ERBARM DICH UNSER! CHRISTE DU LAMM GOTTES, DER DU TRÄGST DIE SÜND DER WELT, ERBARM DICH UNSER! CHRISTE DU LAMM GOTTES, DER DU TRÄGST DIE SÜND DER WELT, GIB UNS DEINEN FRIEDEN! AMEN."
d) Wenn es nach dem Abendmahl heißt: "Danket dem Herrn, denn er ist freundlich..." fährt die Gemeinde fort: "... UND SEINE GÜTE WÄHRET EWIGLICH."
Das Vaterunser ist als Tischgebet des Herrn Bestandteil des Abendmahls. Findet kein Abendmahl statt, folgt es auf die Fürbitten. Dieses Gebet sollte eigentlich jeder Christ kennen. Im Gesangbuch findet es sich unter der Nr. 861.
Nach dem Schluß-Segen antwortet die Gemeinde singend: "AMEN. AMEN. AMEN."


Hochzeit (siehe Trauung)


Konfirmandenunterricht
Der Konfirmation geht eine beinahe zweijährige Vorbereitungszeit in der Gruppe voraus. Eltern werden in diese Arbeit durch Elternabende einbezogen. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen mit grundlegenden Aussagen des christlichen Glaubens vertraut gemacht werden und das Leben der Gemeinde kennenlernen. Sie sollen auch selbst zeigen, wie sie ihren Glauben verstehen und gestalten.
Jugendliche, die nicht getauft sind, können an der Konfirmandenarbeit teilnehmen. Wollen sie getauft werden, kann dies während der Konfirmandenzeit geschehen. Dadurch wird die Verbindung von Taufe und Konfirmation besonders deutlich. Zwar sind bei der Taufe von Jugendlichen Paten nicht notwendig, aber es ist schön, wenn sie ihnen als Wegbegleiter zur Seite stehen.
Ein Kind kann durch Beschluss des Presbyteriums vom Kirchlichen Unterricht oder von der Konfirmation zurückgestellt werden, wenn es kaum oder gar nicht am Unterricht teilnimmt oder durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass es die Kirche und den Glauben ablehnt. Die Zurückstellung soll dazu dienen, zur Umkehr zu rufen.
Der Konfirmandenunterricht wird in der Regel von der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer erteilt. Jedes Kind wird in der Kirchengemeinde unterrichtet und konfirmiert, der es angehört.
Für die Jugendlichen beginnt der Konfirmandenunterricht in der Regel, nachdem sie das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern sollen ihre Kinder zum Unterricht über das Gemeindebüro bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer anmelden. Wurde das Kind in einer anderen Kirchengemeinde getauft, ist eine Bescheinigung über die Taufe vorzulegen.
Wechselt die Gemeindegliedschaft während der Unterrichtszeit, ist der nunmehr zuständigen Pfarrerin oder dem nunmehr zuständigen Pfarrer eine Bescheinigung über die bisherige Teilnahme am Unterricht vorzulegen.
Etwa ein Vierteljahr vor der Konfirmation findet unter Mitwirkung des Presbyteriums eine besondere Unterrichtsstunde statt, in der die Konfirmandinnen und Konfirmanden darlegen sollen, was sie vom christlichen Glauben wissen und wie sie ihn verstehen. Eltern sowie Patinnen und Paten sind dazu herzlich eingeladen. Danach entscheidet das Presbyterium über die Zulassung zur Konfirmation.


Konfirmation
An der Schwelle zum Erwachsenwerden erfahren junge Menschen Bestärkung. In der Taufe hat Gott zu ihnen Ja gesagt; jetzt kommt es auf ihr eigens Ja an.
Jugendliche fragen: Wer bin ich? Die Erinnerung an die Taufe kann helfen: Gott hat mich angenommen; ich bin wertvoll in seinen Augen. Er wendet sich mir persönlich zu. Konfirmation kann helfen, sich selbst zu bejahen.
Zum Mündigwerden gehört, selbst Verantwortung zu übernehmen, sich eigenständig zu äußern und selbst zu entscheiden. Jetzt sprechen junge Menschen selbst das Bekenntnis, das die Eltern und Paten für sie gesprochen haben. Die gemeinsame Vorbereitung auf die Konfirmation soll dazu beitragen, dieses Bekenntnis und seine Bedeutung zu begreifen.
Konfirmandinnen und Konfirmanden erleben die Gemeinschaft der Kirche vor allem in ihrer Gruppe. Sie spüren: als einzelne brauchen wir die Gemeinschaft für unseren Glauben. Deshalb werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden gefragt, ob sie Ja zu dieser Gemeinschaft der Glaubenden sagen können.
Die Feier des Abendmahls bildet einen Höhepunkt der Konfirmation. Durch die Eröffnung der selbständigen Teilnahme am Abendmahl bei der Konfirmation werden die Konfirmierten als vollwertige Mitglieder der Gemeinde bestätigt.
Im Konfirmationsgottesdienst hören die Jugendlichen die Zusage Jesu Christi, dass er sie begleiten und bei ihnen sein will. Dann werden sie mit folgenden oder anderen Worten gefragt: "Wollt ihr unter Jesus Christus, eurem Herrn, leben, im Glauben an ihn wachsen und als evangelische Christen in seiner Gemeinde bleiben, so sprecht: Ja, mit Gottes Hilfe."
Jede Konfirmandin, jeder Konfirmand erhält ein Wort aus der Bibel. Entweder hat der Pfarrer, die Pfarrerin es für sie persönlich ausgewählt, oder sie haben es sich selbst ausgesucht. Dieses Wort soll sie auf ihrem Lebensweg begleiten.
Dann legt die Pfarrerin, der Pfarrer jeder und jedem die Hand auf und segnet sie.
Die Konfirmation verleiht den jungen Menschen auch rechtlich einen neuen Status als Mitglieder der Gemeinde. Sie können jetzt selbst das Patenamt übernehmen und sich ab dem 16. Lebensjahr aktiv an den Presbyteriumswahlen beteiligen, ab dem 18. Lebensjahr ins Presbyteramt gewählt werden. Die Konfirmation wird in das Kirchenbuch der Kirchengemeinde eingetragen, in der sie vollzogen worden ist.
Ältere Jugendliche und erwachsene Gemeindeglieder, die nicht konfirmiert sind, können nach gründlicher Vorbereitung auf Beschluss des Presbyteriums nachkonfirmiert werden.


Patenamt (siehe auch Taufe)
Das Patenamt hat mit einer möglichen Vormundschaft nichts zu tun, sondern ist ein rein kirchliches Amt: bei der Taufe vertreten Paten das Kind, bekennen an seiner Stelle den christlichen Glauben und versprechen mit seinen Eltern, ihm zu helfen, bei Christus und seiner Gemeinde zu bleiben. Ihr Dienst verpflichtet sie zu treuer Fürbitte und christlichem Wandel, zur Unterweisung im Evangelium und zu seelsorgerischem Zuspruch. Sie sorgen mit den Eltern für die christliche Erziehung; sind die Eltern Nichtchristen oder ist ihnen etwas zugestoßen, so kümmern sie sich statt der Eltern um die Vermittlung christlicher Anschauungen und Werte.
Mindestens eine Patin oder ein Pate sollte der evangelischen Kirche angehören und konfirmiert sein. Angehörige einer anderen christlichen Kirche, z. B. katholische Christen, können als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden. Für Personen, die nicht der Kirchengemeinde angehören und der Pfarrerin oder dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, ist eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes vorzulegen, die im jeweiligen Gemeindebüro erhältlich ist.Der Pate ist auch Taufzeuge. Deshalb kann ein Pate nicht nach der Taufe wieder gestrichen werden, wiewohl unter Umständen - etwa bei Kirchenaustritt - die weitere Ausübung seines Patenamtes unmöglich werden kann. Vom Patendienst ausgeschlossen ist, wer keiner christlichen Kirche (mehr) angehört. Allerdings besteht für solche Personen die Möglichkeit, sich als Taufzeugen beurkunden zu lassen. Nach kirchlichem Recht können Taufzeugen oder Taufzeuginnen nachträglich als Paten oder Patinnen bestellt werden, wenn sie der Kirche (wieder) beigetreten sind.


Presbyterium
Presbyterinnen und Presbyter sind berufen, die Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern zu leiten. Sie sollen den Pfarrerinnen und Pfarrern in der Führung ihres Amtes beistehen. Ihren Gaben und Kräften gemäß sollen sie in den mannigfachen Diensten der Gemeinde mitarbeiten.
Das Amt einer Presbyterin oder eines Presbyters kann nur solchen Gemeindegliedern übertragen werden, die durch Besuch des Gottesdienstes und durch Teilnahme am heiligen Abendmahl sowie durch gewissenhafte Erfüllung der übrigen Pflichten eines evangelischen Gemeindegliedes sich als treue Glieder der Gemeinde bewährt haben, einen guten Ruf in der Gemeinde besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Diese Altersregelung gilt der Kirchenordnung zufolge auch für alle satzungsmäßig geordneten Fachauschüsse der Gemeinde, was in Hinblick auf Jugendausschüsse dringend der Reform bedarf!
Presbyterinnen und Presbyter legen bei ihrer Einführung folgendes Gelöbnis ab:
"Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir befohlene Amt im Gehorsam gegen Gottes Wort gemäß dem Bekenntnisstand dieser Gemeinde und nach den Ordnungen der Kirche sorgfältig und treu zu verwalten. Ich gelobe, über Lehre und Ordnung in dieser Gemeinde zu wachen, die mir übertragenen Dienste willig zu übernehmen und gewissenhaft darauf zu achten, dass alles ehrbar und ordentlich in der Gemeinde zugehe."
Sie müssen die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als eine schriftgemäße, für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums anerkennen.
Presbyterinnen und Presbyter verrichten ihren Dienst unentgeltlich; notwendige Auslagen und entgangener Arbeitslohn werden jedoch erstattet.
Die Zahl der Stellen der Presbyterinnen und Presbyter muss durch zwei teilbar sein. Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt acht Jahre. In der gegenwärtigen Reformdiskussion unserer Kirche wird darauf hingewiesen, das diese lange Zeit freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit gerade bei jüngeren Menschen auf Bedenken stößt. Kürzere Amtszeiten (4 Jahre / 6 Jahre) sind im Gespräch. Allerdings sind die 8 Amtsjahre keine unbedingte Verpflichtung, die Niederlegung des Amtes vor Ablauf kann dem Presbyterium gegenüber schriftlich erklärt werden.
Alle vier Jahre finden zwar Presbyterwahlen statt, aber es scheidet jeweils nur die Hälfte aus dem Amt aus.
Dadurch gibt unsere gegenwärtige Kirchenordnung dem Gedanken der Kontinuität einen sehr hohen, vielleicht etwas zu hohen Stellenwert. Es wird intensiv darüber nachgedacht, das Presbyterwahlsystem insgesamt durchschaubarer und lebendiger zu machen. Urwahlen auch zu den nächsthöheren Gremien (Kreissynode / Landessynode) würden mehr Demokratie in die Kirche hineinbringen.
Das Wort "Presbyter" bedeutet seinem Sinn nach "Ältester"; und tatsächlich zieht die Arbeit in diesem Gremium einen großen Nutzen aus der Lebensweisheit und Erfahrung älterer Gemeindeglieder. Dennoch gibt es eine Altersgrenze: spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres endet die Mitgliedschaft im Presbyterium.


Taufe (siehe auch Patenamt)
Im Sakrament der Taufe verbindet sich Gottes Zusage mit dem Element Wasser. Deshalb wird Wasser über den Kopf des Täuflings gegossen im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
In der Taufe sagt Gott uneingeschränkt Ja zum Menschen. Unsere Kirche tauft aus guten Gründen schon Kleinkinder. Damit bringt sie das bedingungslose Ja Gottes zum Ausdruck. Es geht allem menschlichen Verstehen, Entscheiden und Tun voraus. Gottes Ja gilt ein für allemal. Deshalb kann und braucht die Taufe nicht wiederholt zu werden, auch nicht bei einem Austritt und einem erneuten Kircheneintritt.
Jedoch gehören Glaube und Taufe untrennbar zusammen. Die Taufe ist eingebettet in eine lange Glaubensgeschichte. Eltern und Paten und Patinnen bekennen für das kleine Kind den christlichen Glauben. Sie werden gefragt, ob sie das Kind taufen lassen, es christlich erziehen und nach bestem Vermögen den Weg weisen wollen zu einem Leben als Christ. Sie antworten: "JA MIT GOTTES HILFE." Später bei der Konfirmation sollen die Täuflinge in bewusster Entscheidung selbst ihren Glauben bekennen.
Manche Eltern möchte die Taufe ihrer Kinder lieber hinausschieben. Ein ungetauftes Kind kann gleichwohl am Kindergottesdienst und am Konfirmandenunterricht teilnehmen und kann vom Zeitpunkt der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahres) an selbst die Taufe begehren!
Die Taufe älterer Kinder, Jugendlicher und Erwachsener geschieht nach einem leicht veränderten Ablauf. Ältere Kinder und Jugendliche werden bei der Tauffrage selbst befragt und antworten: "JA ICH WILL." Bei einer Erwachsenentaufe entfällt die Befragung von Eltern und Paten; stattdessen kann eine Absage an das Böse erfolgen: "JESUS CHRISTUS SOLL MEIN HERR SEIN. DARUM SAGE ICH AB DER MACHT DES BÖSEN." Dies geschieht, um die Verbindlichkeit der Taufhandlung für einen selbst zu betonen.
Die bei der Taufe überreichte Taufkerze dient der Tauferinnerung. Sie sollte an jedem Tauftag angezündet werden, außerdem Ostersonntag und in besonderen Tauferinnerungsgottesdiensten. Ihre Aufgabe ist es, dem heranwachsenden Kind vor Augen zu führen, dass es durch die Taufe zur großen Familie Gottes, zur Kirche dazugehört. Das Licht der Kerze bedeutet, dass Christus als Licht der Welt auch weiterhin den Lebensweg des Kindes begleiten will.
Die Taufe findet im Gottesdienst der Gemeinde statt, weil die Taufe gleichzeitig die Eingliederung in eine bestimmte Kirchengemeinde bedeutet. In der Regel sprechen Mitglieder des Presbyteriums im Gottesdienst stellvertretend für die Gemeinde ein Willkommenswort. Die Taufe verbindet also das Kind mit einer bestimmten Kirche und so auch mit einer bestimmten Konfession. Jedoch erkennen alle wirklich christlichen Kirchen untereinander die Taufe an.
Die Taufwunsch sollte möglichst bald nach der Geburt des Kindes von den Eltern beim Pfarrer oder der Pfarrerin angemeldet werden. Diese werden dann ein Gespräch mit den Eltern über die Bedeutung der Taufe führen, in dem es unter anderem um die Auswahl der Paten, den Taufspruch und die Gestaltung der Tauffeier geht. Taufsprüche müssen aus der Bibel genommen werden; der Pfarrer oder die Pfarrerin werden den Eltern jedoch gerne behilflich sein.
Für die Taufe ist wenigstens eine Patin oder ein Pate zu bestellen, der der evangelischen Kirche angehört und konfirmiert ist. Daneben können Angehörige anderer christlicher Kirche als weitere Patinnen und Paten genannt werden.
Mitglieder einer anderen Religion, einer Sekte oder Ausgetretene können nicht Paten werden, sind jedoch als Taufzeugen zugelassen. Allerdings können in Ausnahmefällen Kinder getauft werden, deren Eltern nicht einer christlichen Kirche angehören.
Für Personen, die nicht der Kirchengemeinde angehören und der Pfarrerin oder dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, soll eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes vorgelegt werden. Diese ist beim jeweiligen Gemeindebüro erhältlich.
Die Taufe wird im Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen, in der sie vorgenommen wurde, außerdem im das Familienbuch der Eltern.


Trauung
Es ist gut, wenn Menschen dauerhafte und feste Beziehungen miteinander eingehen wollen. Dem verbindlichen Miteinander von Mann und Frau in der Ehe gilt Gottes Verheißung. Am Standesamt wird die Ehe rechtsgültig geschlossen. Das Besondere der kirchlichen Trauung liegt in der Verkündigung von Gottes Wort zur Ehe, der Bitte um Gottes Beistand und Begleitung und im Zuspruch seines Segens. Vor den Angehörigen, Verwandten, Freunden und der Gemeinde bringt das Brautpaar seinen Willen zu einer dauerhaften Gemeinschaft zum Ausdruck und bittet Gott, dass dieses Vorhaben gelinge. Er verheißt seinen Segen und gibt die Zusage, in guten und schlechten Tagen bei den Menschen zu sein. Im Vertrauen darauf geben Mann und Frau ihr gegenseitiges Versprechen, zusammenbleiben zu wollen, in Liebe zueinander zu stehen und einander zu helfen.
Darauf zielen die Worte: "Ja, mit Gottes Hilfe", mit denen die Partner auf die Traufrage antworten. Die Traufrage kann an beide Partner gemeinsam gerichtet werden oder auch nacheinander an jeden einzelnen. Ebenso kann die Antwort gemeinsam oder einzeln gegeben werden.
Die Trauung setzt voraus, dass zumindest die Ehefrau oder der Ehemann zur evangelischen Kirche gehört. Unter Vorlage der Tauf- und Konfirmationsbescheinigung soll der Trauwunsch mindestens 14 Tage zuvor bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer angemeldet werden. In der Karwoche, am Bußtag, am Totensonntag sowie an den ersten Feiertagen der drei großen kirchlichen Feste sind Trauungen jedoch nicht statthaft.
Zuständig für die Trauung ist die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, der die Ehefrau oder der Ehemann angehört. Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit zur Kirche, ist eine entsprechende Bescheinigung beizubringen, die im jeweiligen Gemeindebüro erhältlich ist.
Der Trauung geht ein Traugespräch voraus, in dem das Trauwort und Lieder ausgesucht werden und der Pfarrer bzw. die Pfarrerin Gedanken für die Ansprache sammelt. Geklärt werden hier auch: etwaige Miet- und Organistenkosten, Regelungen in Bezug auf den Blumenschmuck, Filmaufnahmen, Gesangsdarbietungen. Der Trauung geht die Abkündigung im sonntäglichen Gottesdienst voraus. Die Gemeinde schließt das Paar in die Fürbitte ein.
Ist das Paar konfessionsverschieden, empfiehlt sich, mit beiden Pfarrern ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch zu führen. Der katholische Geistliche erstellt die sog. Mischehenerlaubnis. Soll von der katholischen Eheschließungsform abgewichen werden (z. B. bei einer rein evangelischen Trauung oder einer Trauung, an der sich der kath. Priester nicht an der Trauhandlung beteiligt), muss über den Ortspfarrer ein bischöflicher Formdispens eingeholt werden. Diese Dispense werden jedoch nur gewährt, wenn sich der kath. Partner bereit erklärt, nach Kräften alles zu tun, dass seine Kinder in der kath. Kirche getauft und erzogen werden. Die evangelische Kirche ist hier freier und vertraut der Gewissensentscheidung der Partner über die Taufe und Erziehung der Kinder.
Die Trauung wird in das Kirchenbuch der Kirchengemeinde einzutragen, in der sie vollzogen wird.
Wird die Trauung versagt, weil die Ehefrau oder der Ehemann ausgetreten ist oder einer anderen Religion (z.B. Islam) angehört, kann eine gottesdienstliche Feier gehalten werden.
Diese unterscheidet sich durch die Trauung dadurch, dass die betont christlich geprägten Traufragen entfallen, da eine Zustimmung von einem nichtchristlichen Partner dazu nicht erwartet werden kann. Jedoch kann der Pfarrer oder die Pfarrerin eine Segnung des Paares mit Handauflegung vornehmen.
Auch eine gottesdienstliche Feier ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Der Nichtchrist muss ausdrücklich erklären, den evangelischen Partner in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern und gegenüber einer christlichen Kindererziehung keine Einwände zu erheben. Wenn der Nichtchrist einer Sekte oder einer religiösen Gemeinschaft angehört, die eine aggressive oder militante Haltung einnimmt, kann eine gottesdienstliche Feier nicht gewährt werden.

Wechsel der Gemeinde
Glied einer Kirchengemeinde ist, wer in ihrem Bereich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, getauft und nicht rechtswirksam aus der Kirche ausgetreten ist.
Wer die Gemeindegliedschaft in einer anderen als der Kirchengemeinde des Wohnsitzes erwerben möchte, beantragt dies durch einen einfachen Brief bei dem Presbyterium der Gemeinde, in die gewechselt werden soll. Dabei soll auch der gewünschte Pfarrbezirk angegeben werden. Nach Gehör der abgebenden Gemeinde entscheidet das Presbyterium der neuen Gemeinde.

Wiedereintritt
Die Aufnahme oder die Wiederaufnahme in die evangelische Kirche erfolgt durch Beschluss des Presbyteriums der Kirchengemeinde des Wohnsitzes.
Wer gemäß den staatlichen Bestimmungen seinen Austritt aus der evangelischen Kirche erklärt hat, kann durch brieflichen Antrag wieder in die evangelische Kirche aufgenommen werden.
Voraussetzung für die Wiederaufnahme ist ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Die Wiederaufnahme findet einen angemessenen und schönen Ausdruck in der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst, wird aber rechtlich durch den Beschluss des Presbyteriums entschieden.
Ein getauftes Kind unter 14 Jahren, das der evangelischen Kirche nicht angehört, wird auf Grund einer Erklärung der Personensorgeberechtigten in die evangelische Kirche aufgenommen. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, kann es nicht gegen seinen Willen aufgenommen werden.

 

 
"Adsimilatus sum Pelicano deserti."