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Eine Haftung über die Links und Datei (files) Gerichtsurteile für Personen-,Sach- und Vermögungsschäden ist ausgeschlossen.

 

Tiere | Animales | Animals

Zusammengestellt

von

Rolf Schnitzer

Upload :03.03.2005

Stand: 14.10.2003

Quelle: Bild , WAZ, Illustrierte etc.

 

Gerichtsurteile - Sentencia judical - Sentence court

 

Urteil gegen Kampfhunde

Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, müssen unfruchtbar gemacht werden. Zumindest dann, wenn es Behörden anordnen.

OVG Koblenz, AZ: 12 A 10027/02.OVG

Will ein zehnjähriges Kind einen am Eingang einer Tankstelle angeleinten Hund streicheln und wird "leicht in die Hand gebissen", kann dem Tierhalter nicht vorgeworfen werden, er hätte "Vorsorgemaßnahmen unterlassen". Er ist strafrechtlich freizusprechen.

OLG Celle, AZ: 22 Ss 9/02

Hund kann Grund für Kündigung sein  Wenn ein Mieter einen Hund hält, obwohl der Vermieter dazu nicht seine Zustimmung erteilt hat, kann dies nach erfolgter Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. So hat das Amtsgericht Hamburg – Altona entschieden. Allerdings nur dann, wenn der Vermieter in seinem Abmahnschreiben auch deutlich auf die Konsequenzen einer Kündigung hingewiesen hat.

Amtsgericht Hamburg-Altona, AZ: 318 C 327/01

Kampfhunde - Urteil

Auch ein herzkranker Kampfhund muss im Freien seinen Maulkorb tragen. So urteilt das Verwaltungsgericht Trier

Verwaltungsgericht Trier, AZ: 1 L 1006/01. TR

Wird ein Auto an einem Grenzübergang in Bayern von einem Poilizeihund unrersucht, weil ein Insasse per Haftbefehl gesucht wurde, so kann der Eigentümer des Wagens vom Staat Bayern Schadenersatz verlangen, wenn das Tier während der Observation die Sitze mit Haaren verschmutzt und in das Armaturenbrett beißt.

LG München I, AZ: 9 O 2413/01

Kommt ein Autofahrer an einer Tankstelle zu seinem Wagen zurück und wird er - als er sein Auto per Fernbedienung öffnen will - von einem Polizeihund, der einen "Nachbar- PKW" nach Drogen beschnüffelt, in den ausgestreckten Arm gebissen, so muß der Dienstherr des Polizisten Schmerzensgeld zahlen. Denn der Beamte hatte den Hund "nicht unter Kontrolle".

LG Coburg, AZ: 11 O 380/01

Läuft ein Hund (hier: ein Golden Retriever) plötzlich auf eine Straße, weil er einer "heißen Hündin hinterherjagt", und muß ein PKW deshalb stark abgebremst werden, so hat der Hundehalter den Schaden eines Auffahrunfalls nur zur Hälfte zu tragen. Der Auffahrende hätte aufmerksamer fahren, der Hundehalter besser aufs Tier aufpassen müssen.

AG München, AZ: 345 C 6820/01

Herrchen zahlt trotz Rufschädigung

Kommt ein Radfahrer mit freilaufendem Dalmatiner einer Passantin mit unangeleintem Terrier entgegen und fährt er ungerührt weiter, nachdem sein Hund den Terrier verletzt hat, so muß er der Frau den Tierarzt bezahlen. Laut Amtsgericht München gilt das auch, wenn der Radler per Aushang gesucht wurde und deshalb Rufschädigung geltend macht.

Amtsgericht München, AZ: 242 C 31835/01

Motorrad-Urteil

Motorradfahrer dürfen im Gegensatz zu Autofahrer auch kleineren Tieren ausweichen. Sie verlieren auch nicht ihren Versicherungsschutz, wenn es dabei kracht.

OLG Hamm, AZ: 6 U 209/00

Gericht kippt Hessens Kampfhunde-Regeln.

Kampfhunde in Hessen müssen möglicherweise bald keinen Maulkorb tragen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte eine im Jahr 2000 erlassene Verordnung des Landes in Teile für nichtig. Betroffen sind zum Beispiel die Hunderassen Pit Bull Terrier und Staffordshire Terrier.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, AZ: 11 N 2497/00

Kampfhunde: Mietern droht Kündigung

Die Kieler Wohnungsbaugesellschaft ( KWG ) will in ihren Häusern keine Kampfhunde mehr dulden. In einem Schreiben werden jetzt alle Mieter informiert - wer seinen Kampfhund dennoch nicht abschafft, wird gekündigt. Das Amtsgericht Saarlouis hat jetzt einen Vermieter Recht gegeben, der eine Familie mit meheren Kampfhunden herausklagte. Die ganze Nachbarschaft lebte in Angst. Das Gericht berief sich unter anderem auf das "bekannte Gefahrenpotenzial solcher Hunde", außerdem sei das Verhalten der Hunde "aggressionsgeladen"

AG Saarlouis, AZ: GZ 26 C 517/00

Nachbarn klagten: Kampfhund muss jetzt weichen.

Gericht: Gefahr für andere Mieter

Klaglos müssen Mieter die mögliche Gefahr durch einen Kampfhund im Haus nicht hinnehmen. Notfalls können sie den Vermieter sogar gerichtlich zwingen lassen, die Genehmigung zum Halten eines solchen Tieres zu widerrufen.

Das Amtsgericht Essen wies einen Vermieter an , einer Mieterin das Halten eines American Staffordshire Terriers zu untersagen. Dafür muss er seine Genehmigung widerrufen.

Die Amtsrichterin sprach in ihrem Urteil von der "Pflicht des Vermieters, dem Mieter einen ungestörten Gebrauch der Mietsache zu gewähren". Dies sei in diesem Fall nicht gewährleistet. Denn die "gesteigerte Aggressivität" des Hundes störe "den Gebrauch der Mietsache".

Erst im vergangenen Jahr war die Hundebesitzerin ins Haus eingezogen. Die Mitmieter beobachteten, dass sie das Tier ohne Maulkorb ausführe. Zudem zerre der Hund an der Leine und belle, wenn er im Treppenhaus auf Nachbarn treffe. Dabei fletsche er auch die Zähne.

Die Hundebesitzerin bestritt diese Begegnungen nicht weiter. Tatsächlich trage der Hund nicht immer einen Maulkorb. Und im Treppenhaus zerre er durchaus an der Leine und ziehe so stark, "dass er vorne ein bisschen hoch geht". Der Grund dafür seien aber keinesfalls die anderen Nachbarn. Der Hund wolle einfach nur nach draußen.

Solch feinsinnige Unterscheidungen wollte die Richterin den anderen Mietern nicht zumuten. Das Tier, bereits als Kampfhund "grundsätzlich gefährlich", stelle bei diesem Verhalten eine "potenzielle Gefährdung für die Mieter dar, welcher diese sich nicht aussetzen müssen". Sie müssten befürchten, dass beim Zusammentreffen mit dem Hund im Treppenhaus Gefahr "für Leib und Leben" eintritt.

Die Hundebesitzerin sehe die Gefahr offenbar nicht, weil sie dafür durch den täglichen Umgang mit dem Tier nicht mehr sensibilisiert sei. Aber selbst der sorgfältigste Hundehalter, so das Amtsgericht, müsse zugeben, dass ein Zurückhalten des Hundes auch für den Halter nicht immer möglich sei.

AG Essen, AZ: 138 C 415/00

Katzenfutter lockt auch Ratten an

Eine Besitzerin von Katzen kann die Fütterung ihrer Tiere im unbebauten Außenbereich ihres Grundstücks untersagt werden, wenn ohne diese Maßnahme Gefahren drohen, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Das Aufstellen der Futternäpfe locke nämlich Ratten . Diese Tiere sind aber bekanntlich Krankheitsüberträger und stellen somit eine Gesundheitsgefahr für weitere Anwohner der Siedlung dar.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, AZ: 6 A 12111/00

Hundesteuer-Urteil

Eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Gemeinden dürfen dabei auch auf so genannte Rasselisten zurückgreifen.

OVG Rheinland-Pfalz, AZ: 6 A 10789/00

Wild auch ohne Schild - Autofahrer klagte nach Unfall Autofahrer müssen nach Ansicht des Landgerichts Coburg auf Straßen in Waldgebieten immer mit einem Wildwechsel rechnen.

Mit diese Begründung wiesen die Richter die Klage eines Autofahrers zurück, der den Landkreis auf Ersatz für den Blechschaden an seinem Auto verklagte. Unbestritten war es in diesem Fall zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen. Der Autofahrer begründete seine Klage damit, dass die Stelle des Wildwechsels nicht mit einem Schild gekennzeichnet worden sei. So habe er nicht mit einer derartigen Gefahr rechnen müssen.

Nach Ansicht des Coburger Richter müssen aber nur bei schwer erkennbaren und häufig genutzten Wildwechseln Warnschilder aufgestellt werden.

Landgericht Coburg, AZ: 11 O 722/00

Katze streunt mit Erlaubnis vom Gericht

Die Kölner Katze "Trude" darf weiter nach Lust und Laune streunen, jetzt sogar mit Erlaubnis des Gerichtes. Eingesperrte Katzen seien,so meinte der Richterin in ihrem Urteil, in einer Einfamilien-Wohngegend unüblich.

Grund für das Urteil war die Klage einer Frau, die sich um ihre Meerschweinchen gesorgt hatte. Deshalb wollte sie für "Trude" ein tägliches Ausgehverbot von 14 bis 18 Uhr durchsetzen.

AG Köln, AZ: 134 C 281/2000

Weil die Mieterin einen Kampfhund hielt, gab es Ärger. Die Mieterin hatte einen Staffordshire-Terrier. Andere Mieter beschwerten sich darüber. Die Vermieterin forderte, dass der Hund abgeschafft würde. Die Hundebesitzerin weigerte sich, verwies stattdessen auf einen weiteren Mieter, der ebenfalls Hunde hält. Das Amtsgericht Frankfurt urteilte: Trotz der Erlaubnis dürfe die Vermieterin hier die Haltung verbieten, weil das Tier eine mögliche Gefahr darstelle.

AG Frankfurt/Main, AZ: 33 C 77/00-67

Will ein Hundehalter sein Tier von einem angreifenden Kampfhund befreien und wird ihm dabei ein halber Finger abgebissen, so muss der Besitzer des Kampfhundes Schmerzensgeld zahlen. Das gilt auch dann, wenn nicht festgestellt werden kann, welcher Hund den Finger abgebissen hat.

LG Dortmund, AZ: 91 DS 74/00

Vermieter dürfen es ihren Mietern - trotz grundsätzlicher Erlaubnis, Hunde zu halten - verbieten, einen Kampfhund zu beherbergen. Dieses Verbot gilt selbst dann, wenn von dem Tier bislang keine konkrete Gefahr ausgegangen ist.

AG Frankfurt/Main, AZ: 33 C 77/00-67

Hausarrest für verspielte Katzen Leider war der Lieblingsplatz der beiden Katzen von der Mieterin, vor dem Haus geparkte Cabriolet ihres Vermieters. Als dieser eines der beiden Tiere dabei ertappte, wie es die Krallen an den Sportsitzen wetzte, verlangte er von der Katzenbesitzerin, ihre Lieblinge einzusperren, sonst werde er ihr die Tierhaltung verbieten. Die Mieterin weigerte sich, und so endete der Streit vor dem Landgericht Lüneburg.

Die Richter waren der Meinung, der Vermieter könne nicht von der Mieterin verlangen, die Tiere abzuschaffen. Er habe jedoch einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sein Eigentum nicht beschädigt werde. Da die beiden Katzen bei ihren freigängen aber nicht zu kontrollieren seien, dürften sie ab sofort nicht mehr raus.

LG Lüneburg, AZ: 1 S 198/99

Wird eines von mehreren mit einem Hund spielenden Kindern in den Arm gebissen, so muss der Hund zum Schutz der Allgemeinheit so lange im Tierheim untergebracht werden, bis er amtsärztlich untersucht wird.

Saarl. Overw. Gericht, AZ: 9 W 2/99

Hat eine Frau einem minderjährigen Mädchen einen Hund geschenkt, womit die Mutter des Kindes einverstanden war, so wird das Tier spätestens mit Volljährigkeit des Mädchens sein Eigentum - die 18-jährige darf den Hund mitnehmen, wenn sie aus der mütterlichen Wohnung auszieht.

AG München, AZ: 141 C 13845/99

Teure Streicheleinheit OLG: Opfer mitschuldig an Hundebiss Wer sich einem fremden Hund zu vertrauensselig nähert und gebissen wird, trägt eine Mitschuld und muss laut Oberlandesgericht Frankfurt/M mindestens 50% seines Schadens selbst tragen.

So hatte auch die Vorinstanz, das Landgericht Hanau, geurteilt. Doch der Kläger, der beim Versuch, einen Rottweiler zu streicheln, gebissen wurde, legte Berufung ein. Diese wies das OLG nun zurück.

OLG Frankfurt/Main, AZ: 7 U 91/99

Pitbulls greifen Angler an Tatort Fürstenwalde: zwei Männer gingen am Spreeufer mit ihren Pitbulls spazien und trafen dort einen Angler. Der jüngere der beiden Hundebesitzer fing mit dem Hobby-Angler einen Streit an, in den sich auch sein Begleiter einmischte.

Umstritten ist, wie es dazu kam - jedenfalls fielen die Hunde plötzlich über den Angler her und zerbissen ihm das Gesicht.

Nachdem die Bestien endlich von ihrem Opfer abgelassen hatten, suchten die Hundebesitzer schnell das Weite - ohne sich um den lebensgefährlich Verletzten zu kümmern.

Dieser wurde schließlich von einem Taxifahrer gefunden; sein Gesicht blieb aber für immer entstellt, beim Sprechen und Essen ist er schwer behindert.

Das Landgericht Frankfurt/Oder verurteilteden einen Pitbulbesitzer wegen Körperverletzung zu Arbeitsauflagen und zur Teilnahme an einem Hundeführungskurs, den anderen wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 1200 DEM= 613,55EUR (€).

Der Bundesgerichtshof nannte die verhängten Strafen "ungewöhnlich milde" und das Urteil auf. Ein anderes Landgericht soll nun prüfen, ob sich die Beklagten der "Aussetzung" (Verlassen einer Person in hilflosder Lage) schuldig machten, was härter geahndet wird.

Bundesgerichtshof, AZ: 5 StR 81/99

Hundekratzspuren - nicht immer zahlt der Mieter Einer Familie war die Haltung eines Hundes per Mietvertrag erlaubt worden. Weil es aber immer wieder zu Beschwerden anderer Mieter über den lebhaften Mischling kam, vereinbarte der Eigentümer mit der Mieterin einen Besichtigungstermin, um in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen.

Zum Entsetzen des Besitzers waren an den Rahmen der Zimmertüren und an den Küchenschränken einige Kratzspuren zu sehen. Daraufhin verlangte er von der Mieterin Schadenersatz. Der Vorsitzende am Amtsgericht Berlin-Köpenick war jedoch der Ansicht, dass die Mieterin die Schäden nicht bezahlen müsse, da der Vermieter mit der Hundehaltung schließlich einverstanden war.

Generell hänge es vom Vermieter ab, ob er Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung dulde. Wenn er dies nicht untersage, müsse er auch mit einer stärkeren Abnutzung rechnen.

AG Berlin-Köpenick, AZ: 8 C 126/98

Haustiere Verwahrlost die Wohnung durch eine übermäßige Tierhaltung, so wird der Mietvertrag verletzt. Eine fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt.

AG Neustadt am Rübenberge, AZ: 48 C 435/98

Schäferhund Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter ohne Erlaubnis 2 Schäferhunde in einer Einzimmerwohnung hält.

AG Frankfurt/Main, AZ: 33 C 4476/98-67

Kleintiere erlaubt Vermieter können die Haltung von Katzen und Kleintieren grundsätzlich nicht verbieten.

LG München, AZ: 14 S 13615/98

Alles, was Recht ist Wer eine Wohnung an einem Hundebesitzer vermietet, nimmt automatisch in Kauf, dass der Parkettfußboden Kratzer abbekommt. Die Kosten für die Erneuerung des Belages können nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

AG Berlin-Köpenick, AZ: 8 C 126/98

Ist einer Behörde bekannt, dass ein Hundehalter seinen Kampfhund nicht ausreichend beherrscht, so genügt es nicht, ihn zum Anleinen des Tieres zu verpflichten. Wird jemand durch den Vierbeiner verletzt, so kann neben dem Halter auch die Behörde zum Schadenersatz verpflichtet sein.

LG Köln, AZ: 5 O 387/98

Biss im Dienst Stolpert ein gesetzlich unfallversicherter Firmeninhaber im Büro über seinen Stuhl, fällt hin und wird daraufhin von seinem Schäferhund gebissen, so hat der Verletzte Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft. Dies gelte auch, wenn der Hund "aus privaten Gründen" gehalten worden wäre.

LSG Thüringen, AZ: L1 U 320/97

Hetzt ein Alkoholabhängiger seinen Kampfhund auf andere Hunde, so kann ihm die Haltung des Tieres verboten werden. Er ist nämlich durch seine Sucht persönlich unzuverlässig geworden.

VerwG Göttingen, AZ: 1 A 1184/97

Gebärdet sich ein Schäferhund gefährlich, so kann er von der Behörde zum "Kampfhund" erklärt werden. Mit der Folge, dass je nach örtlicher Rechtslage eine höhere Hundesteuer zu zahlen

Hund kommt an die Leine Zwangsmaßnahme in Eigentumsanlage Zwangsmaßnahmen gegen möglicherweise gefährliche Hunde müssen in Eigentumsanlagen nicht einstimmig beschlossen werden.

So entschied das OLG Hamburg. Eine Wohnungseigentümerin hatte sich durch den Hund eines anderen Eigentümers stark bedroht gefühlt. Sie fürchtete mit einer gewissen Berechtigung, daß das Tier sie auf dem Weg in der Anlage "berühren oder erschrecken" könne, wenn es "in schnellem Lauf auf sie zukommt oder hinter ihr auftaucht".

Unter dieser Voraussetzung bedarf es laut Urteil nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, um den Besitzer zu verpflichten,seinen Vierbeiner an der Leine zu halten.

OLG Hamburg, AZ: 2 Wx 61/97

Yorkshire-Terrier gilt als Winzling Auch wenn laut Mietvertrag die Hundehaltung genehmigt werden muß, darf ein Yorkshire nicht verboten werden. Die winzigen Hunde gleichen in ihrer Größe eher einem Meerschweinchen und verursachen wenig Lärm.

OLG Kassel, AZ: 1 S 503/96

Hundehaltung Die Haltung eines Hundes, der fast täglich durch Bellen und Jaulen die übrigen Mieter stört, stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. In diesem Fall können die Mitmieter verlangen, daß die Hundehaltung verboten wird.

AG Potsdam, AZ: 26 C 38/96

Erleidet ein Hund einen Stromschlag, weil eine Straßenbeleuchtung nicht ausreichend isoliert war, und beißt er unter dem Eindruck seiner Verletzung die Halterin in beide Hände, so muß die Kommune Schmerzensgeld zahlen.

LG Bückeburg, AZ: 2 O 277/96

Verunreinigt der Hund des Nachbarn das Treppenhaus, und kommt es dadurch auch zu einer Geruchsbelästigung, ist eine Mietminderung der anderen Bewohner um 20 Prozent möglich.

AG Münster, AZ: 8 C 749/94

Ist ein 14-jähriges Mädchen nicht in der Lage, einen "Ausbruch" des ihm anvertrauten Schäferhundes zu verhindern und fällt der Hund beim Spaziergang mit dem Kind ein anderes Kind an, so muss der Besitzer wegen mangelnder Aufsichtspflicht zahlen.

OLG Nürnberg, AZ: 2 U 2011/94

Haustiere Ist im Mietvertrag vereinbart, daß in der Wohnung Hunde nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen, so muß der Vermieter seine Ablehnung nicht begründen.

LG Köln, AZ: 6 S 189/93

Angeln keine Quälerei Angeln ist keine Tierquälerei, hat das Verwaltungs-gericht Koblenz entschieden: Es sei nicht erwiesen,dass Angeln den Tieren anhaltende Schmerzen zufügt. Das gelte auch, wenn die Fische erst kurz vor der Angelpartie in den Teich gesetzt wurden.

Verwaltungsgericht Koblenz, AZ: 2 L 2834/93

Vermieter können Mietern mit behindertem Kind nicht verbieten, einen Hund zu halten, falls dieser zur "psychischen Stabilisierung" des Kindes beitragen kann.

AG Münster, AZ: 48 C 140/91

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