Steuerlehre
Bewertungsgesetz
Beim
Bewertungsgesetz handelt es sich um ein allgemeines Gesetz, dass Grundlage für
andere Steuergesetze (GewStG, ErbStG, GrStG, GrErwStG) ist. Das
Bewertungsgesetz legt die Werte für Vermögensarten fest.
Ein
Steuerpflichtiger betreibt in Münster einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Stellen Sie fest, welche Wirtschaftgüter dem land- und forstwirtschaftlichen
Vermögen zuzurechnen sind. Beachten Sie bei Ihrer Lösung den § 33 BewG!
-
Forderungen aus dem Verkauf von
Getreide
-
Stallungen
-
Scheunen
-
Hofflächen
-
Geschäftsguthaben bei der
örtlichen Genossenschaftsbank
-
Schulden für die Beschaffung von
Dünger
-
Wohnhaus des Steuerpflichtigen
-
Bauplatz für das Einfamilienhaus
seiner Tochter
-
Übersbestände an Futter- und
Düngemitteln
à Umfang
Fall 1:
Welcher
Grundstückart sind zuzurechnen:
-
ein erschlossener Bauplatz
-
ein Grundstück mit einem Gebäude,
das erst im EG fertiggestellt ist
-
ein Gebäude mit einer Wohnung von
160 qm und einer Anwaltskanzlei von 80 qm
-
ein Grundstück mit einer Ruine
-
ein Grundstück mit einer Brücke
Beachten
Sie bei Ihrer Lösung die §§ 68, 72,74 BewG!
Fall 2:
Ein
bebautes Grundstück wird wie folgt genutzt:
- EG eigenbetrieblich
- 1. OG Praxis eines Facharztes
- 2. OG
Büro eines Maklers
- 3. OG Wohnungen
Welche
Grundstücksarten liegen vor? Beachten Sie den § 75 BewG!
à Bewertung
Fall 1:
Ein
Steuerpflichtiger in Ulm schenkt seiner Tochter am 20.5. ein unbebautes
Grundstück von 600 qm. Nach der Bodenrichtwertkarte der Stadt Ulm betrug der
Preis zum 1.1.96 240 DM je qm.
Mit
welchem Wert ist der Grundstückswert zum 20.5. anzusetzen? Beachten Sie bei
Ihrer Lösung die §§ 138 Abs. 1 und 145 Abs. 3 BewG!
Fall 2:
Am
10.10. stirbt der Eigentümer eines Mietwohngrundstücks in Augsburg. Für Zwecke
der Erbschaftsteuer muss der Grundstückswert festgestellt werden. Das Gebäude
wurde im April vor 10 Jahren fertiggestellt und bezogen. Der Grund und Boden
umfasst 580qm. Laut Bodenrichtwertkarte betrug der Preis pro qm zum 1.1.96
1.100 DM. Die Nettokaltmiete belief sich in den letzten drei Jahren auf
durchschnittlich 48.000 DM im Jahr.
Wie
hoch ist der Grundstückswert zum 10.10.? Beachten Sie bei Ihrer Lösung den §
146 BewG!
Ein am
30.9. verstorbener Steuerpflichtiger hinterlässt einen Gewerbebetrieb mit
folgenden Vermögens- und Schuldposten:
-
Bebautes Grundstück mit
Fabrikationshalle; Steuerbilanzwert des Gebäudes zum 31.12. des letzten Jahres
640.000 DM, HK 800.000 DM. Das Gebäude wird mit 4% linear abgeschrieben.
-
Das Grundstück hat eine Fläche
von 2.280 qm, qm-Preis laut Bodenrichtwertkarte 240 DM
-
Der Wert der Betriebs- und
Geschäftsausstattung beträgt zum Bewertungsstichtag 168.000 DM.
-
Die Vorräte belaufen sich auf
84.600 DM.
-
Die Forderungen betragen 92.000
DM.
-
Das Bankguthaben beträgt 38.400
DM.
-
Die Schulden gegenüber Banken und
Lieferanten belaufen sich auf 240.000 DM.
Wie
hoch ist der Wert des Betriebsvermögens zum 30.9.? Beachten Sie bei Ihrer
Lösung die §§ 98a, 99, 138, 147 BewG!
Feststellung
und Festsetzung der Werte
Die
Werte für die verschiedenen Vermögensarten werden durch sogenannten Einheitswerte (§ 19 Abs. 1 BewG, § 180 AO) festgelegt.
Über
diese Festlegung ergeht ein gesonderter Steuerbescheid, dem sogenannten Einheitswertbescheid.
Er bildet die Grundlage für alle anderen Steuerbescheide (z.B. Grunderwerbsteuerbescheid,
Erbschaftsteuerbescheid). Man nennt ihn deshalb auch den Grundlagenbescheid,
den daraus resultierenden Bescheid Folgebescheid.
Zeitpunkt der Feststellung
à Hauptfeststellung
Gemäß § 21 BewG sind die
Einheitswerte alle 6 Jahre festzustellen. Die Werte werden jeweils zum 1.1.
festgelegt. Für den Grundbesitz ist die letzte Hauptfeststellung zum 1.1.64
erfolgt.
Diese Einheitswerte gelten für die
Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer nicht mehr. Für
diese Steuern werden, falls notwendig, eigene Werte, die die tatsächlichen
Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt und die Wertverhältnisse zum 1.1.96
berücksichtigen (§ 138 Abs. 1 BewG, sog. Bedarfsbewertung).
Für die übrigen Steuern,
insbesondere die GewSt und die GrSt gelten die alten Einheitswerte weiterhin.
Allerdings sind für die GewSt gemäß § 121a BewG die Werte zum 1.1.64 mit 140%
anzusetzen.
Fall:
Der Einheitswert eines Grundstücks
beträgt am 1.1.64 150.000 DM. Das Grundstück ist unbebaut und hat eine Größe
von 800 qm. Laut Bodenrichtkarte beträgt der Preis 380 DM/qm (Verhältnisse zum
1.1.96).
Welcher Wert wird laut BewG für
die Zwecke der a) GewSt, b) GrSt, c) ErbSt, d) GrErwSt für dieses Grundstück
angesetzt?
à Nachfeststellungen
nachträgliche Feststellung nach
dem Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 23 BewG)
à Fortschreibungen
Verändert sich der Einheitswert,
wird der Wert fortgeschrieben, d.h. die neuen wertverändernden Tatsachen werden
berücksichtigt.
à Arten der Fortschreibungen
Wertfortschreibungen § 22 Abs. 1
BewG
Fall:
Ein Steuerpflichtiger verkaufte
10% eines unbebauten Grundstücks zum Bau eines Radwegs an die Stadt Reutlingen.
Der bisherige Einheitswert betrug 15.000 DM.
Führt der Verkauf zu einem neuen
Einheitswert gem. § 22 BewG?
Artfortschreibungen § 22 Abs. 2 BewG
Fall:
Ein Steuerpflichtiger in Bremen
baute 1998 sein Einfamilienhaus durch Aufstockung in ein Zweifamilienhaus um.
Der bisherige EW von 48.000 DM stieg durch die Baumaßnahme um 12.000 DM.
Welche Arten von Fortschreibungen
sind durchzuführen?
Zurechnungsfortschreibung § 22 Abs. 2 BewG
Fall:
An einem Geschäftsgrundstück sind
A und B jeweils zur Hälfte beteiligt. A schenkt seiner Tochter C im April 1998
¼ seines Anteils und B seinem Sohn 1/6.
Welche Fortschreibung ist
vorzunehmen? Wie hoch sind die Anteile künftig?
Übungsfälle:
Fall 1:
Welche Feststellungsart bzw.
Fortschreibungsart liegt in den folgenden Fällen vor?
a) Ein
Steuerpflichtiger eröffnet am 1.10.97 in Kempten einen Betrieb der Land- und
Forstwirtschaft. Der erste Einheitswert wird auf den 1.1.98 festgestellt.
Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.95.
b) Eine GmbH
hat in Lübeck einen Hotelneubau errichtet, der am 20.5.97 fertiggestellt war.
Der Einheitswert des Betriebsgrundstücks ist auf den 1.1.98 festgestellt.
c) Ein
Steuerpflichtiger hat sein Zweifamilienhaus in Göttingen durch Aufstockung in
ein Dreifamilienhaus umgebaut. Der Einheitswert für das Zweifamilienhaus betrug
150.000 DM.
Fall 2:
Prüfen Sie, ob eine
Wertfortschreibung vorzunehmen ist:
|
|
a) |
b) |
c) |
|
Letzter Einheitswert des
Grundstücks |
60.000 |
1.090.000 |
48.000 |
|
Wert am nächsten 1.1. |
50.980 |
1.195.000 |
52.900 |
Fall 3:
Zu welchen Vermögensarten gehören
die folgenden Wirtschaftsgüter:
Koch betreibt in Göttingen einen
land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Außerdem ist er Eigentümer eines
bebauten Grundstücks.
Im einzelnen handelt es sich um
folgende Wirtschaftsgüter:
n
Äcker, Wiesen, Forste
n
Normaler Bestand an Getreide, Dünger, Futter
n
Kühe, Hennen
n
Maschinen
n
Kassenbestand
n
Wirtschaftsgebäude
n
Forderungen aus dem Verkauf von Getreide
n
Zweifamilienhaus auf dem bebauten Grundstück
Fall 4:
Ermitteln Sie zum 30.6.98 für
Zwecke der ErbSt den Wert des Betriebsvermögens:
Bilanzwerte zum 31.12.97:
Grund und Boden bebaut 120.000
Gebäude 380.000
BGA 86.400
Maschinen 256.000
Fuhrpark 45.600
Vorräte 110.500
Forderungen 48.280
Kasse 8.720
Bank 24.900
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 340.000
Verbindlichkeiten Lieferanten 86.400
sonstige Verbindlichkeiten 35.470
Die Fläche des Grundstücks beträgt
2.400qm, Bodenrichtwert 280 DM/qm. Das Gebäude wird mit jährlich 4%
abgeschrieben. Die HK betrugen 500.000 DM. Die AfA für BGA, Maschinen und
Fuhrpark beträgt jeweils 30%.
Die Bestände der übrigen Konten
betragen zum Bewertungsstichtag 30.6.98:
Vorräte 125.480
Forderungen 36.520
Kasse 6.000
Bank 42.800
Vbdl. Kreditinstitute 320.000
Vbdl. Lieferanten 74.600
so. Vbdl. 12.430
Fall 5:
Bewerten Sie die folgenden
Grundstücke und Gebäude für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer!
a) Werner Jäger, Köln, schenkt
seiner Tochter ein unbebautes Grundstück von 833 qm, damit sie dort ein
Einfamilienhaus bauen kann. Der qm-Preis laut Bodenrichtwertkarte beträgt 350
DM pro qm.
b) Die am 15.7.1997 verstorbene
Irene Meisen, Dresden, vererbt ihrer Tochter Walburga Meisen ein
Mehrfamilienhaus in Dresden. Die Durchschnittsjahresmiete der letzten drei Jahre
beträgt 45.420 DM. Das Gebäude mit Grund und Boden von 650 qm wurde am 16.8.92
bezugsfertig. Der qm-Preis laut Bodenrichtwertkarte Dresden beträgt 280 DM.
c) Wegen eines Erbfalls am
15.10.96 ist in Freiburg ein Mehrfamilienhaus zu bewerten. Das Gebäude steht
auf einem Grundstück von 1.200 qm und wurde 1.8.1936 errichtet. Die Nettokaltmieten
entwickelten sich in den letzten Jahren wie folgt: 1992 22.340 DM; 1993 22.400
DM; 1994 21.860 DM; 1995 23.150 DM. Der qm-Preis laut Bodenrichtwertkarte beträgt
600 DM.
Gewerbesteuer
1. Gewerbesteuerpflicht
Fall 1: Voraussetzungen
Prüfen Sie in den folgenden
Fällen, ob sich eine Gewerbesteuerpflicht nach § 2 GewStG ergibt. Die
Definition des Gewerbebetriebs i.S.d. GewStG ergibt sich aus dem § 15 Abs. 2
EStG!
a) Obermoser
betreibt in Passau (Deutschland) im selben Gebäude eine Brauerei und eine
Gastwirtschaft. Einen Teil des in der Brauerei gebrauten Bieres liefert er an
seine Gastwirtschaft. Außerdem besitzt Obermoser eine Brauerei in Salzburg
(Österreich).
b) Fritz
Kaiser in Düren ist als Handelsvertreter i.S.d. HGB für mehrere Textilgroßhandlungen tätig. Für erfolgreich
vermittelte Vertragsabschlüsse erhält er jeweils 5% Verkaufsprovision vom
Barverkaufspreis.
c) Hermann
König aus Koblenz darf als Handlungsreisender für Elektroartikel nur für die
Elektrofix GmbH, ebenfalls in Koblenz, Abschlüsse tätigen. Er erhält dafür ein
Monatsfixum von 3.000 DM brutto zzgl. 1% Erfolgsprämie für Neuabschlüsse sowie
eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten.
d) Die
chemische Apparatebau OHG aus Mülheim a.d.Ruhr wurde am 1.3. gegründet. Nach
Erledigung eines Großauftrages wurde sie mangels neuer Aufträge am 7.8.
desselben Jahres aufgelöst.
e) Kfz-Meister
Hans Klug hat in Emmerich eine Karosserie und Lackierwerkstatt errichtet. Laut
Rentabilitätsberechnung seines Steuerberaters wird die Werkstatt wegen der
hohen Investitionen erst ab dem dritten Jahr ihrer Einrichtung einen Gewinn
abwerfen.
f) Gastwirt
Hans Klotz betreibt in Frankfurt a.M. eine Fremdenpension, deren Zimmer zur
vorübergehenden Beherbergung von Gästen bereitgehalten werden. Er ist außerdem
Eigentümer eines Mietswohnhauses in Offenbach. Die Zimmer in Form möblierter Apartments
werden vorwiegend an ältere Leute vermietet; die Verwaltung des Hauses wurde
einem selbständig tätigen Hausverwalter übertragen.
g) Gärtner
Ferdinand Blaukorn betreibt am Rande Nürnbergs eine Gemüsegärtnerei. Er
verkauft eigene und hinzugekaufte Erzeugnisse an Großabnehmer und auf Wochenmärkten.
Der Einkaufswert der nachhaltig zugekauften Erzeugnisse beträgt in den letzten
drei bis vier Jahren etwa 25% des Umsatzes.
h) Dipl.-Ing.
Fritz Ligges BDA aus Emmerich betreibt an seinem Wohnort ein Architekturbüro,
in dem er neben zwei technischen Zeichnern eine Sekretärin beschäftigt.
i) Die
Steuerberater Dr. Hans Gabbert und Dipl.-Kfm. Theo Weidenreich schließen sich
zu der Grabbert + Weidenreich Steuerberatungs-GmbH zusammen.
j) Der Verein
„Grün-Weiß 90“ aus Hamburg betreibt im Klubhaus eine Gastwirtschaft. Außerdem
gibt er jährlich eine kostendeckende Vereinszeitschrift heraus. Einnahmen
erzielt er ferner aus dem jährlichen Verkauf von Eintrittskarten für den von
ihm veranstalteten „Tanz in den Mai“.
Fall 2: Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht
Prüfen Sie in den folgenden
Fällen, ob eine Gewerbesteuerpflicht vorliegt und bestimmen Sie, wann die
Gewerbesteuerpflicht beginnt bzw. endet.
a) Horst
Nübel, wohnhaft in Bamberg, der bisher als Kraftfahrzeugmeister im Angestelltenverhältnis
tätig war, machte sich selbständig. Er erwarb im Mai des Vorjahres in Bamberg
ein geeignetes Grundstück und ließ dort Werkstatträume errichten. Der Bau war
zum 15.3. des laufenden Jahres fertiggestellt. Nach Anschaffung der notwendigen
Maschinen, Betriebsvorrichtungen und Werkzeuge sowie von Material und
Ersatzteilen konnte Nübel am 1.6. des lfd. Jahres mit der Reparatur der ersten
Fahrzeuge beginnen.
b) Brunhilde
Düster und Inge Seybold wollen in Hannover eine Arzneimittelgroßhandlung in
Form einer GmbH unter der Firma „Pharma-GmbH“ eröffnen. Der
Gesellschaftsvertrag wird zum 15.3. in notarieller Form abgeschlossen. Die
Gründerinnen mieten zum 1.4. Büro- und Geschäftsräume an und beginnen an diesem
Tag mit der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Lieferwagen und der
Bestellung von Waren. Nach der Einführungswerbung beginnt der Verkauf Anfang
Mai. Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erfolgt zum 15.5.
c) Paul Blech
betreibt in Saarbrücken ein Haushaltswarengeschäft. Wegen seines fortgeschrittenen
Alters beschließt er, seinen Betrieb zu liquidieren. Er beginnt am 20.9. mit einem
Räumungsverkauf, der zum 31.10. abgeschlossen ist. Blech schließt dann zum
1.11. seinen Laden. Bis zum Jahresende veräußert er die Einrichtung, begleicht
seine Schulden und kassiert noch einige Außenstände.
Gewerbesteuer
2. Steuerbefreiungen
Prüfen Sie mit Hilfe des § 3
GewStG, ob folgende Gewerbebetriebe von der GewSt befreit sind.
a) stattliche
Lotterieunternehmen
b) Speditionsunternehmen
c) öffentliche
Kreditinstitute
d) private
Kreditinstitute
e) öffentliche
Krankenanstalten
f) private
Sanatorien
g) Weingroßhandlungen
h) Barmer
Ersatzkasse
i) Volkshochschulen
j) gemeinnützige
Wohnungsunternehmen
k) Telekom
Gewerbesteuer
3. Bemessungsgrundlage/Steuersatz
|
Definition: steuerlicher Gewinn/Verlust + Hinzurechnungen gem. § 8
GewStG - Kürzungen gem. § 9 GewStG - Gewerbeverlust § 10 a
GewStG = Gewerbeertrag gem. § 7 GewStG à Abrundung auf volle 100 DM (§
11 GewStG) à Freibetrag von 48.000 DM für
natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG) = Zwischensumme x Steuermeßzahl à bei natürlichen
Personen/Personengesellschaften: (§11 GewStG) 1%
für die ersten 24.000 DM 2%
für die weiteren 24.000 DM 3%
für die weiteren 24.000 DM 4%
für die weiteren 24.000 DM 5%
für alle weiteren Beträge
|