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Angelerlaubnis: Sie benötigen den Jahresfischereischein
(staatliche Fischereiprüfung erforderlich). In
| Angelerlaubnis: Sie benötigen den Jahresfischereischein
(staatliche Fischereiprüfung erforderlich). In
Schleswig-Holstein gibt es Ausnahmegenehmigungen für Touristen
aus anderen Bundesländern. Sie sind in jedem
Rathaus erhältlich, haben eine Gültigkeit von 40 Tagen und
kosten 22 DM |
| Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Kutter innerhalb der
12-Meilenzone angeln möchten,
müssen Sie zusätzlich einen Küstenangelschein für
5-10-30 DM beim Landesfischereiamt in Rostock,
Justus-von-Liebig-Straße 2, 18059 Rostock, Tel. 0381-40 51 80,
oder bei einigen Fachhändlern erwerben. |
| In dänischen Gewässern, benötigen Sie den
dänischen Angelschein. Ihn gibt es auf manchen Kuttern und bei
einigen Fachhändlern an der Küste.
Er kostet 25 Dkr pro Tag, 75 Dkr pro Woche oder 100 Dkr pro Jahr.
Eine Überweisung der Gebühr ist auch möglich. an das
Dänisches Fischereiministerium,
Stormgade 2, DK- 1470 Kopenhagen, Postgiro 0706000. Der
Überweisungsbeleg gilt als Angelschein. |
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Mindestmaße (Schonzeiten): Dorsch 33cm,
Flunder 25cm ( in Schleswig-Holstein weibliche Flundern vom 01. Dezember
bis 30. April),
Meerforelle 45cm in Mecklenburg-Vorpommern und 40cm in Schleswig-Holstein
(01. August bis 31. Oktober),
Scholle 25cm (in Schleswig-Holstein weibliche Schollen 01. Dezember
bis 30. April),
Steinbutt 30cm (01. Juni bis 31. Juli).
Angel-Infos:
Allgemeine Infos: Fremdenverkehrsverband
Schleswig-Holstein,
Niemannsweg 31, 24105 Kiel, Tel. (0431) 56 00 100, Fax: (0431) 56 98
10.
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern,
Platz der Freundschaft 1, 18059 Rostock, Tel. (0381) 44 84 26, Fax:
(0381) 44 84 23. |