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Einladung zur Mitgliedschaft

Denkmalschutz für Freiburg i.Br. e.V.

Einladung zur Mitgliedschaft

Informationen von und über uns

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Städte, auch Freiburg, verloren in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Anzahl historischer Zeugnisse, die Stadtgeschichte dokumentierende und auch denkmalgeschützte Gebäude. Gerade aber solche Häuser strahlen Flair und Ambiente aus und geben den Menschen das Gefühl von Heimat. Die Altstadt verlor durch den Zweiten Weltkrieg ungefähr 80 % ihrer Häuser. Danach wurden von den verschont gebliebenen Gebäuden rund die Hälfte aus wirtschaftlichen Gründen abgerissen, darunter auch einige historisch bedeutsame Baudenkmale und Anlagen.

Freiburg verdankt seine Attraktivität der Tatsache, daß die Altstadt behutsam in der alten Struktur und unter weitgehendem Erhalt von Gebäuderesten wieder aufgebaut wurde. Die Vernichtung historischer Substanz trägt zum Verlust des Geschichtsbewußtseins bei; der Abriß oder die Zerstörung von baukunstgeschichtlichen Gebäuden und ihr Ersetzen durch reine Renditeobjekte verändert die architektonische Ausdrucksfähigkeit zur Gesichtslosigkeit. Die seit 1967 bestehende Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild konnte partielle Erfolge erzielen, das Gewissen der Politiker und der Stadtplaner anregen und bei der Aufarbeitung der Probleme wertvolle Hilfestellung geben. Das Denkmalschutzgesetz und die nicht ausreichenden finanziellen Möglichkeiten des Landesdenkmalamtes und der Kommunen konnte die Kulturdenkmäler nicht ausreichend vor Abriß oder Verfall schützen.

Wir wollen, daß die Schätze der einzelnen Stadtteile gepflegt und erhalten bleiben. Das feinfühlige Vorgehen in diesen gewachsenen Quartieren ist uns ein besonderes Anliegen, insbesondere wenn Nutzungsänderungen erforderlich werden.

Das ,,Erlebnis Freiburg" mit seinem Flair und Ambiente muß erhalten bleiben! Die historischen Zeugnisse sollen nicht in die Geschichtsbücher verbannt werden. Wir setzen uns für ihren lebendigen Erhalt ein.

Die Ziele der Stiftung Denkmalschutz für Freiburg i.Br. sind u.a.:

- Unterstützung der Eigentümer bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen,

- im beschränkten Umfange wenn es dringend geboten ist, Unterstützung von Eigentümer stadtbildprägender Gebäude,

- sofern ein Kulturdenkmal nur durch Kauf vor der Zerstörung oder Abbruch gerettet werden kann, Kauf und Sanierung und beispielsweise Verkauf an einen erhaltungswilligen Kaufinteressenten (Beispiel Nürnberg, Altstadtfreunde Nürnberg e.V.).

- weiter könnte an die Unterstützung bei der Ausbildung von Handwerkern, Architekten und Statikern in Ausbildungszentren für Denkmalschutz (konservatorische Möglichkeiten, Erkennen und Umgang mit historischer Bausubstanz usw.) gedacht werden.

Als langfristiges Ziel könnte auch der Erwerb eines Vereinshauses sein, in der eine ständige Ausstellung über die Stadtentwicklung anhand von Plänen, Ansichten usw. sichtbar gemacht wird und das auch je nach räumlichen Möglichkeiten anderen Vereinen als Treffpunkt zur Verfügung gestellt werden könnte.

Da der Denkmalschutz häufig verdächtigt wird, eine Glasglocke über Freiburg stülpen und keinerlei Veränderungen zulassen zu wollen, weisen wir darauf hin, dass wir für eine behutsame, sensible Weiterentwicklung der Stadt und ihrer Gebäude sind. Wir können nicht gegen Architekten und Handwerker sein, denn wir benötigen sie bei der Sanierung der Kulturdenkmale und stadtbildprägender Objekte.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei unserer Arbeit für ein liebenswertes Freiburg, für ihre Bürger und Besucher unterstützen könnten. Wir möchten, dass sich die Bürger und Besucher in unserer Stadt wohlfühlen und sich mit der Stadt und ihrem Wohnquartier identifizieren können.

Mit freundlichen Empfehlungen

Ihr Dr. Hermann Hein

Auszug aus der Satzung:

§ 2 Zweck und Zweckverwirklichung

a) Zweck

Der Verein dient der Heimatpflege und der Erhaltung und Pflege von denkmalgeschützten oder stadtbildbedeutsamen Gebäuden und Anlagen (Keller, Mauern, Brunnen, technische historische Anlagen sowie von historischen Fahrzeugen) und dient zugleich der Heimatkunde (Ermöglichen des Erlebens der geschichtlichen Entwicklung der Heimat).

b) Zweckverwirklichung

Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch Beratung und Informierung, insbesondere aber auch durch Erarbeitung von Stellungnahmen, Gutachten, Publikation und Medienarbeit, notfalls durch Übernahme von Reparaturen und Sanierungsarbeiten sowie durch:

1) Unterstützung der Behörden, anderer Vereinigungen und Einzelpersonen bei der Beurteilung von Vorhaben im Sinne des Vereinszwecks.

2) Öffentliche Stellungnahmen und Diskussionen zu Planungen und Bauvorhaben sowie die Abhaltung von Informationsveranstaltungen.

3) Sammlung und Auswertung spezieller - einschließlich wissenschaftlicher - Literatur und Erkenntnisse auf dem Gebiet der Denkmalpflege, der Einbindung von denkmalgeschützten oder stadtbildbedeutsamen Gebäuden oder Anlagen in die Fortentwicklung des Städtebaues, des Verkehrswesens mit dem Ziel ihrer Anwendung auf den Freiburger Bereich.

4) Unterstützung aller Vorhaben, die zur Erhaltung denkmalgeschützter oder stadtbildbedeutsamer Gebäude und Anlagen Freiburgs beitragen. Hierzu gehören auch die Erhaltung stadtgeschichtlich interessanter Keller und Innenhöfe.

5) Durch Leistung von Zuschüssen (mit und ohne Rückzahlungsverpflichtung u.a. auch zur Herstellung der Zumutbarkeit nach dem Denkmalschutzgesetz zur Verhinderung des Abbruchs oder zur Vermeidung erheblicher Veränderungen).

6) Im Rahmen vorgenannter Zielsetzungen, auch notfalls durch Kauf von Denkmälern nach § 2 und § 12 Denkmalschutzgesetz (DSchG), bei denen gem. § 6 DSchG Kulturdenkmäler aufgrund der Unzumutbarkeit ihrer Erhaltung aus Kostengründen vom Abriß bedroht sind und Verkauf - ohne Gewinn - solcher erworbenen denkmalgeschützten Häuser und Anlagen. Gleiches gilt für stadtbildbedeutsame Gebäude und Anlagen, die auch vom Regierungspräsidium als heimatgeschichtliches Kulturgut angesehen werden. Die vorgenannten Maßnahmen sollen nur ausnahmsweise vorgenommen werden. Sie erfolgen nicht gewerbsmäßig und ohne Gewinnerzielungsabsichten.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.




Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und können nach der derzeitigen steuerlichen Regelung Zuwendungen an uns steuerlich geltend machen. Bei Beträgen über Euro 100,-- stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.

Der Beitrag für Einzelpersonen beträgt E 10,-- , Partner E 15,--,  Jugendliche und Studenten E 5,--,  Firmen E 30,--. Mit Vereinen kann gegenseitige  beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden.

Wenn Sie nicht Mitglied werden wollen: als Förderer unterstützen Sie uns mit Spenden, für die Sie eine Spendenbescheinigung erhalten.

Förderer zahlen eine Spende ihrer Wahl.

Schicken Sie uns ein E-Mail mit Ihrem Namen und voller Adresse.

Wir schicken Ihnen per Post ein Anmeldeformular zu.

Kontoverbindung:

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau BLZ 680 501 01

Spendenkonto: 21 35 746

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