| Informationen von und über uns
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Städte, auch Freiburg, verloren in den letzten
Jahrzehnten eine erhebliche Anzahl historischer Zeugnisse, die Stadtgeschichte
dokumentierende und auch denkmalgeschützte Gebäude. Gerade aber
solche Häuser strahlen Flair und Ambiente aus und geben den Menschen
das Gefühl von Heimat. Die Altstadt verlor durch den Zweiten Weltkrieg
ungefähr 80 % ihrer Häuser. Danach wurden von den verschont gebliebenen
Gebäuden rund die Hälfte aus wirtschaftlichen Gründen abgerissen,
darunter auch einige historisch bedeutsame Baudenkmale und Anlagen.
Freiburg verdankt seine Attraktivität der Tatsache,
daß die Altstadt behutsam in der alten Struktur und unter weitgehendem
Erhalt von Gebäuderesten wieder aufgebaut wurde. Die Vernichtung
historischer Substanz trägt zum Verlust des Geschichtsbewußtseins
bei; der Abriß oder die Zerstörung von baukunstgeschichtlichen
Gebäuden und ihr Ersetzen durch reine Renditeobjekte verändert
die architektonische Ausdrucksfähigkeit zur Gesichtslosigkeit. Die seit
1967 bestehende Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild konnte partielle
Erfolge erzielen, das Gewissen der Politiker und der Stadtplaner anregen
und bei der Aufarbeitung der Probleme wertvolle Hilfestellung geben. Das
Denkmalschutzgesetz und die nicht ausreichenden finanziellen Möglichkeiten
des Landesdenkmalamtes und der Kommunen konnte die Kulturdenkmäler nicht
ausreichend vor Abriß oder Verfall schützen.
Wir wollen, daß die Schätze der einzelnen
Stadtteile gepflegt und erhalten bleiben. Das feinfühlige Vorgehen in
diesen gewachsenen Quartieren ist uns ein besonderes Anliegen, insbesondere
wenn Nutzungsänderungen erforderlich werden.
Das ,,Erlebnis Freiburg" mit seinem Flair und Ambiente
muß erhalten bleiben! Die historischen Zeugnisse sollen nicht in die
Geschichtsbücher verbannt werden. Wir setzen uns für ihren lebendigen
Erhalt ein.
Die Ziele der Stiftung Denkmalschutz für Freiburg
i.Br. sind u.a.:
- Unterstützung der Eigentümer bei der Erhaltung
von Kulturdenkmalen,
- im beschränkten Umfange wenn es dringend geboten
ist, Unterstützung von Eigentümer stadtbildprägender
Gebäude,
- sofern ein Kulturdenkmal nur durch Kauf vor der
Zerstörung oder Abbruch gerettet werden kann, Kauf und Sanierung und
beispielsweise Verkauf an einen erhaltungswilligen Kaufinteressenten (Beispiel
Nürnberg, Altstadtfreunde Nürnberg e.V.).
- weiter könnte an die Unterstützung bei der
Ausbildung von Handwerkern, Architekten und Statikern in Ausbildungszentren
für Denkmalschutz (konservatorische Möglichkeiten, Erkennen und
Umgang mit historischer Bausubstanz usw.) gedacht werden.
Als langfristiges Ziel könnte auch der Erwerb eines
Vereinshauses sein, in der eine ständige Ausstellung über die
Stadtentwicklung anhand von Plänen, Ansichten usw. sichtbar gemacht
wird und das auch je nach räumlichen Möglichkeiten anderen Vereinen
als Treffpunkt zur Verfügung gestellt werden könnte.
Da der Denkmalschutz häufig verdächtigt wird,
eine Glasglocke über Freiburg stülpen und keinerlei Veränderungen
zulassen zu wollen, weisen wir darauf hin, dass wir für eine behutsame,
sensible Weiterentwicklung der Stadt und ihrer Gebäude sind. Wir
können nicht gegen Architekten und Handwerker sein, denn wir benötigen
sie bei der Sanierung der Kulturdenkmale und stadtbildprägender
Objekte.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei unserer
Arbeit für ein liebenswertes Freiburg, für ihre Bürger und
Besucher unterstützen könnten. Wir möchten, dass sich die
Bürger und Besucher in unserer Stadt wohlfühlen und sich mit der
Stadt und ihrem Wohnquartier identifizieren können.
Mit freundlichen Empfehlungen
Ihr Dr. Hermann Hein
Auszug aus der Satzung:
§ 2 Zweck und Zweckverwirklichung
a) Zweck
Der Verein dient der Heimatpflege und der Erhaltung und
Pflege von denkmalgeschützten oder stadtbildbedeutsamen Gebäuden
und Anlagen (Keller, Mauern, Brunnen, technische historische Anlagen sowie
von historischen Fahrzeugen) und dient zugleich der Heimatkunde
(Ermöglichen des Erlebens der geschichtlichen Entwicklung der
Heimat).
b) Zweckverwirklichung
Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch Beratung
und Informierung, insbesondere aber auch durch Erarbeitung von Stellungnahmen,
Gutachten, Publikation und Medienarbeit, notfalls durch Übernahme von
Reparaturen und Sanierungsarbeiten sowie durch:
1) Unterstützung der Behörden, anderer
Vereinigungen und Einzelpersonen bei der Beurteilung von Vorhaben im Sinne
des Vereinszwecks.
2) Öffentliche Stellungnahmen und Diskussionen zu
Planungen und Bauvorhaben sowie die Abhaltung von
Informationsveranstaltungen.
3) Sammlung und Auswertung spezieller - einschließlich
wissenschaftlicher - Literatur und Erkenntnisse auf dem Gebiet der Denkmalpflege,
der Einbindung von denkmalgeschützten oder stadtbildbedeutsamen
Gebäuden oder Anlagen in die Fortentwicklung des Städtebaues, des
Verkehrswesens mit dem Ziel ihrer Anwendung auf den Freiburger Bereich.
4) Unterstützung aller Vorhaben, die zur Erhaltung
denkmalgeschützter oder stadtbildbedeutsamer Gebäude und Anlagen
Freiburgs beitragen. Hierzu gehören auch die Erhaltung stadtgeschichtlich
interessanter Keller und Innenhöfe.
5) Durch Leistung von Zuschüssen (mit und ohne
Rückzahlungsverpflichtung u.a. auch zur Herstellung der Zumutbarkeit
nach dem Denkmalschutzgesetz zur Verhinderung des Abbruchs oder zur Vermeidung
erheblicher Veränderungen).
6) Im Rahmen vorgenannter Zielsetzungen, auch notfalls
durch Kauf von Denkmälern nach § 2 und § 12 Denkmalschutzgesetz
(DSchG), bei denen gem. § 6 DSchG Kulturdenkmäler aufgrund der
Unzumutbarkeit ihrer Erhaltung aus Kostengründen vom Abriß bedroht
sind und Verkauf - ohne Gewinn - solcher erworbenen denkmalgeschützten
Häuser und Anlagen. Gleiches gilt für stadtbildbedeutsame Gebäude
und Anlagen, die auch vom Regierungspräsidium als heimatgeschichtliches
Kulturgut angesehen werden. Die vorgenannten Maßnahmen sollen nur
ausnahmsweise vorgenommen werden. Sie erfolgen nicht gewerbsmäßig
und ohne Gewinnerzielungsabsichten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
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