In Mittelhessen haben sich in den letzten Wochen etwas überraschende Entwicklungen ergeben. Bedingt durch Klagen von betroffenen Kommunen über Ungleichbehandlungen bei der Windkraftanlagenplanung hat der Hessische Stäfte- und Gemeindebund Vertreter aller 3 Regierungspräsidien (Kassel, Gießen, Darmstadt) zu einem Clearinggespräch eingeladen. Hierbei ergab sich, daß die beiden Vertreter von Gießen mit ihrer intensiv windkraftfördernden Meinung allein standen. Im Bereich des RP Gießen wurden Windkraftflächenplanungen in einer Intensität durchgepeitscht wie sonst nirgends im übrigen Hessen. Allein im mittelhessischen Vogelsbergkreis allein stehen mehr Windräder als im gesamten Bundesland Baden Württemberg.
Zu den diese Dinge beim RP Gießen bearbeitenden Personen, wird noch eine genaue Dokumentation erstellt, damit die Nachwelt eines Tages genau nachlesen kann, welche bediensteten sich in ihren dienstlichen Tätigkeiten ganz besonders intensiv für die Windräderverbauung in Mittelhessen "verdient gemacht" haben. Bover dies aber ins Internet gestellt wird, bekommt der RP dazu Gelegenheit Stellung zu nehmen.
Das war der Stand vom Juni:
Nach Vorliegen des Ergebnisprotokolls
dieser Clearingsitzung will der Hess. Städte- und Gemeindebund entsprechende
neue Handlungsvorschläge an die Kommunen heraussenden.:
DEN KOMMUNEN SOLL DIE MÖGLICHKEIT
ERÖFFNET WERDEN, SÄMTLICHE WIND-VORRANGFLÄCHEN AUS DEM REGIONALPLAN
LÖSCHEN ZU LASSEN (per Abweichungsverfahren)
Gemäß Hess. Städte und
Gemeindebund ist es nämlich ein FAKT, DAß die derzeit im Regionalplan
Mittelhessen ausgewiesenen VORRANGFLÄCHEN für Windkraft NICHT
RECHTENS SEIEN wegen mangelhafter Abwägung !
Eine Anpassungspflicht nach §1 Abs.
4 BauGB könne von den Kommunen nicht verlangt werden.
Die Städte und Gemeinden können
somit Flächennuntzungspläne beschließen, die GAR KEINE
Windkraft-Vorrangflächen enthalten und dieses mit entgegenstehenden
öffentlichen Belange im sogenannten Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan
ausführlich begründen.
Damit werden wohl viele Windkraftprojekte
in Mittelhessen schnell sterben, aber nur wenn sich diese Information schnellstens
weiter herumspricht bevor weitere Flächennutzungspläne Vorrangflächen
ausweisen, nur um eine Alibiausweisung vorzunehmen oder weil es die betreffende
Kommune immer noch nicht besser weiß.
Stand 1. Dezember 2002:
Der hess. Städte und Gemeindebund
scheint inzwischen Angst vor der eigenen Courage bekommen zu haben. Die
Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt. Auf jeden fall haben Personen
und politische Anhänger der Windlobby im Hintergrund massiv interveniert.
Werner Eisenkopf