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KEINE WINDKRAFTANLAGEN IN WEINBACH Kreis Limburg Weilburg
in Hessen.
Noch ist nicht bekannt, welche RÜCKBAU-Sicherheitsleistung der "Investor" den Grundstückseigentümern in Weinbach zugesagt hat. Vor lauter Gewinnerwartung bedenken die Grundstückseigentümer gar nicht die Rechtslage, die ihnen bei einem Konkurs der Betreiberfirma die Verpflichtung zum Abbau von Windrädern später selbst aufbürdet. Da vor allem die Rotoren dann GIFTIGER SONDERMÜLL sind, nämlich überwiegend aus Glasfaserkunststoff, der mit hochgiftigem Epoxidharzkleber verklebt ist, sind diese bei der Entsorgung später teurer SONDERMÜLL. Man kann realistisch sagen, daß unter 50 000 Euro Abbaukosten je WKA, auch bei kleinen Windrädern, nichts zu machen ist. Es ist daher nicht unrealistisch, daß einmal die Grundeigentümer mehr für die spätere Entsorgung nach dem Abbau der Windräder bezahlen müssen, als sie vorher dafür jahrelang an Pachteinnahmen hatten. Den Grundeigentümern steht es ausdrücklich frei, so ein Risiko auf sich zu nehmen, sie sollen es aber vorher genau wissen. Bei der Auswahl der Standorte
für 2 geplanten Windkraftanlagen, ist dem Investor ein ungewollter
schwerer Schnitzer passiert. An beiden geplanten Standorten verlaufen nur
75m bzw. 95m entfernt FERNGASLEITUNGEN vorbei, die damit in der Umkippnähe
liegen und von havarierten Windradteilen mit Explosionsfolgen getroffen
werden können. Vermutlich war man sich weder beim Investor, noch bei
den Grundstückseigentümern, noch im Gemeindebauamt bewußt,
was das für eine Kette an Gefahren, Haftung, Versicherungsleistungsgefährdung
und mehr bedeutet. Sogar im sehr windfreundlichen Niedersachsen, mußte
z.B. ein ganzer Windpark verlegt und neu geplant werden, weil dort so nur
eine weitaus ungefährlichere FERNWASSERLEITUNG gefährdet war
Kleiner Blick über den Zaun von Hessen Am 19.2.2004 gefunden in
der Wolfenbütteler Zeitung bei Braunschweig:
Das wird wohl in Weinbach
hoffentlich nicht so sein, oder?
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