Veröffentlicht / Released: 01Sep97 - updated 20Feb98

(NSP 9709 #2)


100 Jahre Schwulenbewegung - Teil 2

Die Situation zwischen 1933 und 1969


Serie von
Michael Glas

siehe auch Teil 1 in NSP 0797: 1897-1933 · Die erste Homosexuellenbewegung in Deutschland
siehe auch Teil 3 in NSP 1097: 1969-1997 · Die Formierungsphase
siehe auch Teil 4 in NSP 1197: Der Tuntenstreit - die Strategiediskussion
siehe auch Teil 5 in NSP 1297: 'NARGS' und HomoLulu
siehe auch Teil 6 in NSP 0298: Beethovenhalle und die Folgen
siehe auch Teil 7 in NSP 0398: Die achtziger Jahre
siehe auch Teil 8 in NSP 0498:
Aids und die Auswirkungen auf die Schwulenbewegung
siehe auch Teil 9 in NSP 0598: Der 'Bundesverband Homosexualität' BVH
siehe auch Teil 10 in NSP 0798: Jubiläum: 20 Jahre Fliederlich


Dieser Zeitraum ist geprägt durch die nationalsozialistische Terrorherrschaft, den Zweiten Weltkrieg und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland. Für homosexuelle Menschen stellt er sich - trotz des Bruches des Jahres 1945 - als relative Einheit dar. Augenfälliger Ausdruck dieser Einheit ist die Übernahme des § 175 in der nationalsozialistischen Fassung in das Recht der Bundesrepublik.

 

5. März 1933
Schließung des Schwulenlokals "Eldorado" in der Berliner Motzstraße

March 5, 1933
Closing down of the gay bar "Eldorado" in Berlin by the German Nazis

 

Zerschlagung der Bewegung durch die Nationalsozialisten

 

Nach dem Machtantritt der Nazis wurde die Schwulenbewegung sehr schnell zerschlagen. Das ‚Wissenschaftlich-humanitäre-Komitee’ löste sich selbst auf, Magnus Hirschfeld ging ins Exil, das ‘Institut für Sexualwissenschaft’ wurde noch 1933 zerstört, die anderen Schwulenvereine aufgelöst und die bekannten einschlägigen Bars geschlossen. (Lockerungen während der Olympiade in Berlin und durch Zeitzeugen belegte Existenz einiger weniger geheimer Treffpunkte sind die Ausnahme) Sexualität degenerierte entsprechend der faschistischen Ideologie zum bevölkerungspolitischen Mittel. Antihomosexuelle Vorurteile wurden von der NSDAP reaktiviert und homosexuelles Verhalten als nichtarisch und die Volksgemeinschaft zerstörend verfolgt. Um die Verfolgung zu ermöglichen wurde der § 175 im Jahr 1935 im Zusammenhang mit den Rassegesetzen verschärft. Bisher waren nur ‚beischlafähnliche Handlungen’, d. h. Analverkehr strafbar, in der nationalsozialistischen Fassung jeglicher intime körperliche Kontakt zwischen Männern. Dadurch schnellten die Verurteilungszahlen in die Höhe und erreichten in den Jahren 1937 bis 1939 ihren Gipfelpunkt. In der Regel wurden die Verurteilten nach Verbüßung der Zuchthaushaft in ein Konzentrationslager gebracht, was die wenigsten überlebten. In dieser Situation war an politischen Widerstand und an ein Eintreten für die Belange Homosexueller nicht zu denken. Die im Kaiserreich und in der Weimarer Republik vorhandenen Einflußkanäle existierten nicht mehr. Ziel und Strategie waren geprägt durch das Problem der individuellen Erhaltung der physischen Existenz.

 

Bundesrepublik bis 1969

 

In der BRD trat zunächst wenig Änderung der Situation ein - im Gegenteil: die Verurteilungen nach § 175 blieben weit über dem Stand von vor 1933. Als schwuler Mann enttarnt zu werden hieß immerhin noch Verbüßung einer Gefängnisstrafe sowie Vernichtung der sozialen Existenz. Möglich war allerdings eine versteckte Wiederbelebung der Subkultur in Form von Bars. Unbekannte erhielten dort in der Regel nur in Begleitung von Stammgästen Zutritt. In diesem stark abgeschotteten Schutzraum spielte die persönliche Bekanntschafts- bzw. Freundschaftsebene eine wichtige Rolle. Darüberhinaus gab es noch zwei Homosexuellenzeitschriften. Sie trugen die Titel ‘Der Kreis’ und ‘Der Weg’ (ursprünglich ‘Die Insel’). Beide wurden im Handverkauf über entsprechende Freundeskreise oder per Abonnement über die Schweiz vertrieben. Mehr war im repressiven Klima der frühen BRD nicht möglich. Es gab allerdings von vermutlich nicht persönlich betroffenen Juristen und Sexualwissenschaftlern immer wieder kleine Vorstöße zur Abschaffung des § 175, denen allerdings kein Erfolg beschieden war. Die strafrechtliche Bestimmung wurde mit der Begründung aufrecht erhalten, daß es sich dabei nicht um NS-Unrecht handele. Überlebende KZ-Opfer erhielten deshalb weder eine Entschädigung, noch wurden sie rehabilitiert. Argumentiert wurde mit dem ‘Sittengesetz’. Im Jahr 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen für verfassungskonform mit der Begründung: "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz". (Hier zitiert nach: Selbstbestimmt Schwul, § 175 ersatzlos streichen; Die Grünen (Hrsg); Bonn, 1989, 2. Auflage; S. 65) Außerdem machte man sich Sorgen um die Gesundheit des Volkes. "Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kräfte die Folge." (Bundestagsdrucksache IV/650 vom 04.10.62, hier zitiert nach: § 175, Ein deutscher Paragraph und seine Geschichte; Homosexuelle Selbsthilfe Rosa Strippe e.V. (Hrsg.); Bochum, Mai 1983; S. 16)

Insgesamt änderte sich für schwule Männer nach dem NS-Staat in der frühen BRD gesellschaftlich und sozial also wenig. Die Situation änderte sich erst per 01.09.1969 als die Liberalisierung des § 175 in Kraft trat. Danach war die ‘einfache Homosexualität’ unter erwachsenen Männern - damals mit der Altersgrenze 21 Jahre - straffrei.


Michael Glas, Die Schwulenbewegung in der Bundesrepublik Deutschland - politische Ziele und Strategien, 1993, Magisterarbeit, Universität Erlangen-Nürnberg; gekürzt u. überarbeitet


siehe auch Teil 1 in NSP 0797: 1897-1933 · Die erste Homosexuellenbewegung in Deutschland
siehe auch Teil 3 in NSP 1097: 1969-1997 · Die Formierungsphase
siehe auch Teil 4 in NSP 1197: Der Tuntenstreit - die Strategiediskussion
siehe auch Teil 5 in NSP 1297: 'NARGS' und HomoLulu
siehe auch Teil 6 in NSP 0298: Beethovenhalle und die Folgen
siehe auch Teil 7 in NSP 0398: Die achtziger Jahre
siehe auch Teil 8 in NSP 0498:
Aids und die Auswirkungen auf die Schwulenbewegung
siehe auch Teil 9 in NSP 0598: Der 'Bundesverband Homosexualität' BVH
siehe auch Teil 10 in NSP 0798: Jubiläum: 20 Jahre Fliederlich