Veröffentlicht / Released: 29May98

(NSP 9806 #4)


Schwules Überfalltelefon:
- Tips zum Umgang mit der Polizei
- Schütze Dich selbst
Rubrik
von Michael Glas
zu antischwuler Gewalt

 

Tips zum Umgang mit der Polizei

 

Personen-Kontrollen

 

Die Polizei ist nahezu überall zu Ausweiskontrollen befugt. Dies ist erstmal keine persönliche Schikane, sondern dient der öffentlichen Sicherheit, zum Beispiel zum Fassen flüchtiger Straftäter. Natürlich kontrollieren die BeamtInnen nicht wahllos, sondern Leute, die ihnen kontrollwürdig erscheinen. Trotzdem muß man das nicht persönlich nehmen. Wichtig ist auf jeden Fall, daß ihr einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß dabei habt. Bei Personenkontrollen durch uniformierte PolizeibeamtInnen oder durch Zivilstreifen, die sich ausgewiesen haben, müßt ihr:

- euren Ausweis vorzeigen, der über Funk abgefragt wird.

- Name, Adresse, Familienstand und Beruf auf Nachfrage angeben.

Die BeamtInnen sind auch befugt, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Sie sind dann allerdings verpflichtet, einen Grund dafür anzugeben. Tun sie das nicht, oder der angegebene Grund leuchtet euch nicht ein, solltet ihr euch gut überlegen, ob ihr anfangt zu diskutieren. In der Regel führt das zu nichts.

 

Festnahme zur Personalienfeststellung

 

Wenn ihr euch nicht ausweisen könnt oder wenn der Polizei der Ausweis nicht genügt, darf sie, wenn sie das zum Zwecke der Überprüfung für erforderlich hält:

- euch und eure mitgeführten Sachen durchsuchen

- euch mit auf die Wache nehmen und längstens bis zum Ende des nächsten Tages festhalten

- euch erkennungsdienstlich behandeln (Fingerabdrücke und Fotos)

Gegen Durchsuchungen bei Personenkontrollen und gegen Festnahme durch uniformierte PolizeibeamtInnen oder durch Zivilstreifen, die sich ausgewiesen haben, könnt ihr protestieren. Dabei solltet ihr aber keinen Widerstand leisten. Wenn möglich, solltet ihr Umstehende bitten, Angehörige, FreundInnen oder einen Anwalt zu verständigen.

 

Vorladungen durch die Polizei

 

Wenn ihr von der Polizei vorgeladen werdet, braucht ihr dieser Vorladung nicht zu folgen. Dabei ist es gleichgültig, ob ihr als Beschuldigter oder als Zeuge geladen seid. (Im Gegensatz dazu müßt ihr Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht immer befolgen.) Habt ihr selbst Strafanzeige erstattet und erhaltet eine Vorladung der Polizei, ist es in der Regel selbstverständlich sinnvoll, dieser zu folgen. Wenn ihr im Einzelfall Hilfe brauchen könnt, denn wendet euch an das Schwule Überfalltelefon von Fliederlich, Tel.-Nummer: 0911/ 42 34 570. Für alle juristischen Fragen und Probleme wendet euch an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwaltin eures Vertrauens.

 


 

Schütze dich selbst

 

Gewalttätige Übergriffe gegen Schwule kommen leider sehr häufig vor. Jeder kann Opfer von Gewalttaten werden. Wir möchten dir  einige Tips geben, wie du Risiken verringern kannst:

 

Sei wachsam. Beobachte, ob dich jemand verfolgt, wenn du aus einer schwulen Bar oder Disco kommst. Wenn du dich unsicher fühlst, bleib in der Nähe von Licht, Menschen, belebten Straßen.

Wenn du dich auf der Straße bedroht fühlst: Suche einen sicheren Ort (z.B. Kneipe) auf, versuche, ein Taxi zu bekommen. Nimm in öffentlichen Verkehrsmitteln den Wagen, in dem sich das Personal befindet.

Wenn du jemand Unbekannten mit zu dir nach Hause nimmst, oder mit jemandem mitgehst, sag Freunden, Bekannten oder dem Wirt deiner Kneipe Bescheid.

Nimm beim Ausgehen nur soviel Geld mit, wie du für den Abend brauchst. Laß Wertgegenstände zuhause. Nimm nur die nötigsten Papiere (Personalausweis/Autopapiere) mit. Auch deine gesamte Scheck- und Kreditkartensammlung wirst du nicht brauchen. Ein Handy kann eventuell sinnvoll sein, da du sofort die Polizei rufen kannst.

Beschimpfungen und Beleidigungen sind oft eine Vorstufe von tätlichen Angriffen. Nimm sie nicht auf die leichte Schulter.

Wenn es die Situation erlaubt, verhalte dich ruhig und selbstbewußt. Viele Täter lassen sich schon durch selbstbewußtes Aufteten abschrecken. Stelle Augenkontakt zum Täter her, um ihn später besser identifizieren zu können. Konzentriere dich bei mehreren Tätern nur auf einen.

Häufig ist weglaufen die beste Verteidigung, weglaufen an Orte, wo du gesehen wirst. Angst ist keine Schande. Jede Situation ist anders und die individuellen Fähigkeiten, sich zu wehren, sind unterschiedlich. Vergiß dabei aber nicht, daß du nach erfolgreicher Flucht anderen Schwulen helfen kannst, indem du die Polizei rufst.

Vorsicht mit Reizgas-Sprühdosen oder Gaspistolen. Wenn du sie mit dir trägst, solltest du sicher sein, daß sie noch funktionsfähig sind und du den Einsatz beherrschst. Denk an die Windrichtung, damit du genügend Abstand hälst und den Ort schnell verlassen kannst.

Suche bei allen Verletzungen umgehend einen Arzt oder ein Krankenhaus auf. Warte nicht erst die Nacht ab. Auch Schockzustände können gefährlich sein. Suche Schutz und Beistand, auch in schwulen Kneipen und Bars.

 


Schwules Überfalltelefon:

Kriminaldauerdienst der Polizei:

Auf Wunsch werden eure Hinweise anonym behandelt !