Reisebedingungen Die Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen und Gepäck erfolgt nach den Bestimmungen der Athener Konventionen von 1974 für die Passagierbeförderung auf See sowie den nachfolgenden allgemeinen Beförderungsbedingungen der Marmara Lines Denizcilik Nakliyat Isletmeler Sir. A.S. Diese Bedingungen sehen eine beschränkte Haftung der Reederei im Fall von Tod, Personenschäden und/oder Beschädigung bzw. Verlust von Fahrzeugen oder Gepäck, sowie bei Verspätungen oder Abweichung von der geplanten Route vor.
Buchungen Buchungen können direkt bei der Generalagentur RECA, allen Reisebüros und Automobilclubs vorgenommen werden. Die Anmeldung ist für den Reisenden bindendes Vertragsangebot. Mit der Bestätigung kommt es zum verbindlichen Vertrag. Bis dahin sind von uns und für uns abgegebene Erklärungen freibleibend. Bei Abweichung von der Anmeldung gilt die Bestätigung, wenn der Reisende nicht binnen einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung widerspricht. Mit der Anmeldung erkennt der Reisende für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen, als deren Vertreter er auch in der Folgezeit uns gegenüber auftritt und für deren Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen er uns gegenüber einsteht, die Reisebedingungen an. Die Firma RECA ist berechtigt, Erklärungen für uns abzugeben.
Reisepreis Nach Erhalt der Bestätigung sind 10% des Passagierpreises als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abfahrtsdatum zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden unverzüglich nach Eingang seiner Restzahlung vom Reisebüro oder von der Firma RECA zugesandt. Bei nicht vollständiger Bezahlung vor Reiseantritt kann die Reederei vom Vertrag zurücktreten und Stornogebühren verlangen.
Leistungen und Preise Die Leistungen werden gemäß Prospektangaben und schriftlicher Reisebestätigung erbracht. Die Reederei behält sich das Recht vor, aufgrund unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände (ungünstige Wetter- und Wasserverhältnisse, Ausfall der Hafenanlage, Streik, usw.) vom Vertrag zurückzutreten, die Fahrpläne zu ändern, Fahrten abzusetzen oder zu unterbrechen. Die Marama Lines bemüht sich nach Kräften um die genaue Einhaltung der Fahrpläne. Die Reederei behält sich im Falle eines Anstieges der Treibstoffpreise bzw. bei Wechselkursänderung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen das Recht vor, Änderungen des Fahrplans bzw. der Fahrpreise vorzunehmen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren von der Reise zurück zu treten.
Einschiffung Der Passagier muß mit seinem Fahrzeug mindestens 3 Stunden vor Abfahrt des Schiffes an der Anlegestelle sein (Einschiffungszeit). Bei Nichteinhaltung der Einschiffungszeit verlieren die Passagiere das Anrecht auf Beförderung.
Rücktritt Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reiseantritt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder bei der Firma RECA. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, gelten folgende Stornogebühren vom Gesamtpassagepreis:
- bis 30 Tage vor Abfahrt 10 %
- bis 15 Tage vor Abfahrt 15 %
- bis 7 Tage vor Abfahrt 25 %
- bis 1 Tag vor Abfahrt 50 %.
Bei Rücktritt am Reisetag oder danach können wir keine Rückerstattung gewähren. Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns oder bei der Firma RECA. Dem Kunden ist es unbenommen, Nachweis zu führen, daß ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Umbuchung Nach erfolgter Bestätigung wird je Umbuchung eine Umbuchungsgebühr von Euro 25,00 erhoben. Bei abweichenden Kategorien wird der Minderbetrag nicht zurückerstattet. Umbuchungen sind bis mindestens 2 Arbeitstage vor Abfahrt des Schiffes, Verfügbarkeit vorausgesetzt, möglich. Bei Rücktritt umgebuchter Passagen gilt der jeweils kürzere Stornotermin.
Offene Fahrscheine und Fahrscheinverlust Fahrscheine ohne festen Abfahrtstag haben 12 Monate Gültigkeit. Bei Rückgabe des vollständigen Fahrscheines erfolgt die Erstattung ohne Stornogebühr gegen eine Bearbeitungsgebühr. Für abhanden gekommene Fahrscheine muß ein Ersatzticket neu gekauft werden. Wenn der Fahrschein nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zur Rückerstattung eingereicht wurde, wird der ursprüngliche Fährpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet.
Haftung Die Haftung der Marmara Lines beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Reederei oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wird.
Ermässigungen Ermässigungen erfolgen gemäß Prospektangaben. Nach Ausstellung des Tickets ist eine Ermässigung nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 möglich. Mehrere Ermässigungen können nicht mit einander kombiniert werden.
Visa, Pass und Zollbestimmungen Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Passage notwendigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
Ansprüche und Verjährung Alle Ansprüche bzgl. nicht vertragsgemäßer Erbringung der Passage sind sofort an Bord, jedoch spätestens innerhalb von 6 Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Passage schriftlich bei der Reederei oder bei der Firma RECA anzumelden. Ansprüche gegen die Reederei verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.
Ticket Hinterlegung und Faxbestätigung Hinterlegungen von Tickets oder Bestätigung der Passage durch Fax ist auf Antrag gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 möglich.
Allgemeines Im übrigen gelten die Beförderungsbestimmungen der Reederei, die an Bord und bei der Generalagentur auf Anfrage einzusehen sind. Alle Informationen wurden mit dem Vorbehalt der Änderung ohne Gewähr abgegeben. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der Vertragsbestimmungen im übrigen. Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Marmara Lines Nakliyat Isletmeleri Sir. A.S. Cesme / Türkei
Stand 3/2002.